# taz.de -- Sturmgewehr G36 von Heckler & Koch: Kein Schadensersatz für Bundeswehr
       
       > Das Bundesverteidigungsministerium wusste, was es bestellt, urteilt das
       > Gericht. Der Rüstungshersteller Heckler & Koch ist fein raus.
       
 (IMG) Bild: Schneller als die Bundeswehr: Heckler & Koch mit der „negativen Feststellungsklage“
       
       FRANKFURT taz | Es ist eine Schlappe für Verteidigungsministerin Ursula von
       der Leyen (CDU) im Gerichtsverfahren um das umstrittene Sturmgewehr G36.
       Die 8. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz urteilte am Freitag, der
       Bundeswehr stehe wegen möglicher Mängel des Gewehrs keinerlei
       Schadensersatz zu. Der Rüstungshersteller Heckler & Koch war mit einer
       „negativen Feststellungsklage“ in die Offensive gegangen, und damit einer
       möglichen Klage der Bundeswehr zuvorgekommen.
       
       Die Bundeswehr habe zuletzt 2013 Gewehre bestellt, deren Eigenschaften sie
       gekannt und überprüft habe. Ein Mangel liegt nur vor, wenn der Verkäufer
       Eigenschaften zusagt, aber nicht einhält, so die Argumentation des
       Gerichts. Diese Urteil legt nahe, dass auch 2013, bei der vorerst letzten
       Beschaffung, keine zusätzlichen Anforderungen formuliert wurden, die sich
       etwa aus dem Bunderwehreinsatz in Asien und Afrika ergeben haben könnten.
       
       An der Ausmusterung des Gewehrs, die Verteidigungsministerin von der Leyen
       im vergangenen Jahr verfügt hat, wird das Urteil indes nichts ändern.
       Umfangreiche Tests hatten ergeben, dass das G36 für den Einsatz unter
       extremen klimatischen Bedingungen nicht optimal ist. Bei Temperaturanstieg
       um über 30 Grad bei Dauerfeuer verfehle die Trefferquote die geforderten 90
       Prozent deutlich, hieß es; gleichwohl sei das leichte und einfach zu
       handhabende Gewehr bei der Truppe beliebt, nach ihrer Erkenntnis sei kein
       Soldat wegen möglicher Fehltreffer zu Schaden gekommen, so die Bundeswehr.
       
       Das G36, das weltweit in zahlreichen Armeen eingesetzt wird, hat bei der
       Bundeswehr keine Zukunft. 2018 soll über ein Nachfolgemodell entschieden
       werden. Dessen Anforderungsprofil dürfte besser an die tatsächlichen
       Einsatzbedingungen der Bundeswehr angepasst sein. Und trotz des Punktsiegs
       vor Gericht bleibt der Imageschaden für beide, für das
       Bundesverteidigungsministerium wie für den Hersteller.
       
       Heckler & Koch wollte das Urteil am Freitag nicht kommentieren. Das
       Bundesverteidigungsministerium kündigte an, die Urteilsbegründung prüfen
       und gegebenenfalls in Berufung gehen zu wollen.
       
       2 Sep 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christoph Schmidt-Lunau
       
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