# taz.de -- Altervorsorge von Filmschaffenden: Das wohlverdiente Ruhekissen
       
       > Freie Filmschaffende sind bei der Rente auf die Pensionskasse Rundfunk
       > angewiesen. Das System drohte zu kippen. Nun hat man sich geeinigt.
       
 (IMG) Bild: Die Freischaffenden unter ihnen hätten auch gern ein bisschen Rente
       
       Heinrich Schafmeisters Arbeit hat sich gelohnt. Sein Bundesverband
       Schauspiel (BFFS), bei dem er im Vorstand sitzt, schrieb in den letzten
       Monaten Brandbriefe an alle Rundfunk- und Fernsehräte, alle für den
       öffentlich-rechtlichen Rundfunk zuständigen Politiker, alle
       Ministerpräsidenten und Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Ihr
       Anliegen: über den drohenden Zusammenbruch der betrieblichen Altersvorsorge
       für viele Filmschaffende zu informieren.
       
       Der Hintergrund: Für viele freie und kurzfristig Beschäftigte im Fernsehen
       ist die Pensionskasse Rundfunk (PKR) die Hauptversorgung im Alter. Vor
       allem in letzter Zeit hatten verschiedene Berufsverbände aber Anzeichen
       dafür entdeckt, dass Leistungen beschnitten werden. Bei der PKR können frei
       und kurzfristig Beschäftigte eine betriebliche Altersvorsorge abschließen.
       Sind sie für öffentlich-rechtliche Produktionen tätig – ob direkt für einen
       Sender oder über ein Produktionsunternehmen –, bezuschussen die
       Rundfunkanstalten diese Beiträge wie ein klassischer Arbeitgeber. Eigens
       dafür sind Teile der Rundfunkbeiträge vorgesehen. Bei ausgelagerten
       Produktionen erstatten ARD und ZDF den Produzenten die Anstaltsbeiträge,
       die an die PKR gezahlt wurden.
       
       Da es aber immer weniger TV-Produktionen gibt, die ein
       öffentlich-rechtlicher Sender allein finanziert, weil Förderungen mit
       einfließen oder andere Geldgeber sich beteiligen, entstand bei den
       Produzenten Unsicherheit darüber, ob und wie viel von den Beiträgen, die
       sie in Vorleistung für ihre Beschäftigten an die PKR zahlen, von ARD und
       ZDF erstattet werden.
       
       Die Folge: Beiträge für die Versicherten, die bei diesen Produktionen tätig
       waren, wurden gar nicht mehr abgeführt, so Heinrich Schafmeister. Er
       kritisierte, dass vor allem die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
       „die Hauptnutznießer“ davon seien, denn sie hätten ja dafür die
       Rundfunkgebühren bereits mit der Auflage „kassiert“, ihren Beitrag zur
       betrieblichen Altersvorsorge der freien Mitarbeiter zu leisten.
       
       Dabei ist völlig unstrittig: Die komplette TV- und Filmbranche könnte ohne
       die unzähligen freien oder befristet beschäftigten Kreativen nicht
       existieren. Allerdings schauen viele dieser Freien mit Schrecken auf die
       Altersbezüge, die sie zu erwarten haben. Das zeigt auch eine Umfrage im
       Auftrag des Dachverbandes der Film und Fernsehschaffenden: Rund 3.800
       Kreative hat Langer Media befragt, und nur 11 Prozent sehen sich für ihr
       Alter ausreichend abgesichert.
       
       Jetzt ist es zur Einigung gekommen: Die Kosten der Pensionskassenzahlungen
       bei Auftragsproduktionen werden von den Öffentlich-Rechtlichen vollständig
       übernommen, bei geförderten Produktionen anteilig. „Für uns Produzenten
       herrscht jetzt endlich Rechtssicherheit darüber, für welche Produktionen
       Pensionskassenbeiträge zu leisten sind“, freut sich der
       Produzentenallianz-Vorsitzende Alexander Thies. Und auch Schafmeister ist
       zufrieden: „Sie ist für uns von Vorteil, und mit ihr entsteht für die
       Beteiligten wieder Rechtssicherheit.“
       
       5 Oct 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Wilfried Urbe
       
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