# taz.de -- Klage von Webcam-Stripperin abgewiesen: Frau Hot darf zuhause nicht stöhnen
       
       > Gegen Geld entkleidet sich Natalie Hot vor der Web- Kamera in ihrer
       > Wohnung. Das Verwaltungsgericht München hat entschieden, dass das nicht
       > mehr geht.
       
 (IMG) Bild: Wollen wahrscheinlich nach Mallorca ziehen: Natalie Hot und ihr Ehemann und Manager
       
       MÜNCHEN dpa | Die Webcam-Pornodarstellerin Natalie Hot darf sich nicht mehr
       gegen Bezahlung in ihrem Wohnhaus vor der Internet-Kamera ausziehen. Nach
       der mündlichen Verhandlung vom Vortag teilte das Verwaltungsgericht München
       am Donnerstag mit, dass die 24-Jährige ihre Arbeit in dem oberbayerischen
       6.000-Einwohner-Dorf Ampfing aufgeben muss, weil „die Tätigkeit in nicht
       unerheblichem zeitlichen Umfang stattfindet und dem am Wohnort angemeldeten
       Gewerbe der Klägerin, also der dauerhaften und regelmäßigen
       Erwerbstätigkeit, dient“. Dies aber kollidiere mit dem Baurecht, das für
       das Gebiet nur eine Wohnnutzung vorsieht (Az: M 1 K 16.1301).
       
       Die Beteuerungen Hots sowie ihres Ehemanns und Managers, aus vergangenem
       Fehlverhalten lernen zu wollen, überzeugten die Kammer nicht. Auch mit
       einem diskreteren Auftreten gebe es eine „gewisse Außenwirkung“, was nicht
       mehr in den Rahmen einer zulässigen Wohnnutzung falle.
       
       „Die beantragte Nutzungsänderung eines Zimmers in ein Darstellungs- und
       Schaustellereizimmer konnte deshalb nicht, auch nicht im Wege der Ausnahme
       oder Befreiung, genehmigt werden.“ Erteilte Ausnahmen für einige andere
       Gewerbetreibende in dem Wohngebiet seien mit dem Fall nicht vergleichbar.
       
       Das Landratsamt Mühldorf am Inn hatte zuvor schon die beantragte
       Nutzungsänderung abgelehnt und Natalie Hot zudem unter Androhung eines
       Zwangsgeldes von 2.000 Euro untersagt, in dem Mietshaus eine gewerbliche
       Tätigkeit auszuüben. Dagegen war die 24-Jährige nun vor Gericht gezogen.
       
       Ihr Ehemann sagte, sie werde Einspruch einlegen, um Zeit zu gewinnen.
       Allerdings sei der Gang bis vors Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich
       zu kostspielig. Stattdessen will das Paar wohl wegziehen – nach Mallorca.
       „Wenn der bayerische Staat uns nicht haben will, bekommt er auch unsere
       Steuern nicht“, sagte Christian Lehle. Das Urteil ist noch nicht
       rechtskräftig.
       
       6 Oct 2016
       
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