# taz.de -- Gutachten über BND-Spionagebefugnisse: Inland? Ausland? Vollschland!
       
       > Mit einem Gutachten befeuert der Chaos Computer Club die Debatte um die
       > Befugnisse des Geheimdienstes. Im Fokus: die Nationalität von Daten.
       
 (IMG) Bild: Nicht gläsern: der Bundesnachrichtendienst
       
       BERLIN taz | Neuer Zank ums BND-Gesetz: Mit einem Sachverständigengutachten
       für den NSA-Untersuchungsausschuss haben Experten erneut Zweifel an den
       Rechtsbefugnissen des Bundesnachrichtendienstes geweckt. In der 14-seitigen
       Studie, die [1][hier] (.pdf) einzusehen ist, stellen die AutorInnen die
       Zwickmühle dar, die sich für die strategische Fernmeldeaufklärung des
       Bundesnachrichtendienstes ergibt.
       
       In dem Gutachten weisen die AutorInnen Kay Rechthien, Frank Rieger und
       Constanze Kurz vom Chaos Computer Club (CCC) darauf hin, dass es bei Abfang
       und Auswertung von Daten nicht möglich ist, zwischen sogenannten
       inländischen und ausländischen Datenverkehren zu unterscheiden, ohne
       detailliert Inhalte der Kommunikation zu analysieren. Diese Unterscheidung
       ist für den Bundesnachrichtendienst aber wichtig.
       
       Für den deutschen Auslandsgeheimdienst sind innerdeutsche Ermittlungen
       sowie die Kommunikation deutscher Bürgerinnen und Bürger eigentlich tabu.
       Bei der Ausforschung digitaler Kommunikation muss der Dienst die
       Kommunikation deutscher BürgerInnen eigentlich ausfiltern. Die Behörde
       behauptet, das zu können. Experten bezweifeln das jedoch seit langem. Mit
       dieser Frage beschäftigt sich derzeit sowohl der NSA-Untersuchungsausschuss
       im Bundestag als auch die Behörde selbst.
       
       Mit einem neuen BND-Gesetz soll der Auslandsgeheimdienst daher künftg
       erweiterte Befugnisse erhalten und sich unter anderem am Frankfurter
       Internetknotenpunkt Decix noch ausführlicher bedienen können als bislang.
       Über diesen Knotenpunkt läuft ein großer Teil der weltweiten
       Internetkommunikation.
       
       Laut Gesetzgeber sollen bestimmte Maßnahmen sicherstellen, dass die
       Grundrechte deutscher Bürger dabei nicht beeinträchtigt werden. Das
       Gutachten stellt nun im Prinzip in Frage, dass das technisch überhaupt
       möglich ist, weil der Schutz der Kommunikationsinhalte deutscher Bürger
       erst durch eine Analyse ihrer Kommunikationsinhalte ermöglicht werde.
       
       Die Veröffentlichung attestiert, dass aufgrund der Struktur heutiger Netze
       eine sichere Zuordnung der geographischen Herkunft von abgehörten Daten
       ohne eine detaillierte Inhaltsauswertung nicht möglich sei. So werde etwa
       der Weg von Datenpaketen spontan und dynamisch bestimmt und könne sich
       jederzeit ändern. „Erst recht lässt sich nicht erkennen, ob die
       übermittelten Inhalte von deutschen Grundrechtsträgern oder von zum
       Belauschen freigegebenen Ausländern stammen.“
       
       Wirklich neu ist diese Kritik an der Praxis des Bundesnachrichtendienstes
       nicht. Politisch bedeutend ist sie jedoch, da CDU, CSU und SPD derzeit
       planen, [2][die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes auszuweiten].
       Gegner der derzeit diskutierten BND-Reform nahmen das Gutachten am Freitag
       zum Anlass, erneut auf die Gefahren der anstehenden BND-Reform hinzuweisen,
       die am 21. Oktober im Bundestag beschlossen werden soll.
       
       Markus Beckedahl, Gründer der Online-Plattform netzpolitik.org, die am
       Freitag in Berlin mit einer netzpolitischen Konferenz ihren 12. Geburtstag
       feierte, sagte zum Auftakt der Konferenz: „Das kommende BND-Gesetz ist ein
       Gesetz, wovon die NSA träumt, weil es an den Knotenpunkten des Netzes viel
       mehr Überwachung legal ermöglicht.“
       
       Kritik an der geplanten BND-Reform formulierte auch die
       Journalistenvereinigung Reporter ohne Grenzen. Ihr Geschäftsführer
       Christian Mihr sagte: „Die Abgeordneten des Bundestages müssen erkennen,
       dass dieses Gesetz die Grundrechte der Bürger verletzen wird. Es zu
       verabschieden, ist ein offener Bruch mit unserer Verfassung.“ Die
       Organisation kritisiert unter anderem, dass die Reform dem
       Bundesnachrichtendienst künftig die Überwachung ausländischer Journalisten
       ermöglichen würde.
       
       7 Oct 2016
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.ccc.de/system/uploads/220/original/beweisbeschluss-nsaua-ccc.pdf
 (DIR) [2] /Archiv-Suche/!5317854&s=BND-Reform/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Martin Kaul
       
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