# taz.de -- UN-Sondergesandter für LGBT-Rechte: Der Posten bleibt
       
       > Einige Mitgliedstaaten wollten das im Juni geschaffene Amt wieder
       > abschaffen. Die Generalversammlung der UNO stimmte aber dagegen.
       
 (IMG) Bild: Der Menschenrechtsexperte Vitit Muntarbhorn (links) hat das Amt inne. Er ist in diverse UN-Aktivitäten involviert
       
       GENF taz | Die UNO-Generalversammlung hat den Versuch zahlreicher
       Mitgliedsstaaten zurückgewiesen, das im Juni geschaffene Amt eines
       Sonderbeauftragten für die Rechte von lesbischen, schwulen, bi- und
       transsexuellen Menschen (LGBT) wieder in Frage zu stellen. Ein
       entsprechender von zahlreichen afrikanischen Staaten eingebrachter Antrag
       wurde in der Nacht zum Mittwoch von dem für Menschenrechtsfragen
       zuständigen 3. Ausschuss der Generalversammlung nur mit der knappen
       Mehrheit von 84 gegen 77 Stimmen bei 17 Enthaltungen abgelehnt. 15 der
       insgesamt 193 UNO-Mitgliedsstaaten nahmen an der Abstimmung nicht teil.
       
       Zur Mehrheit gehörten alle Staaten Europas, die meisten
       lateinamerikanischen Länder, die USA, Kanada, Australien, Neuseeland und
       Japan sowie vom afrikanischen Kontinent Südafrika und die Kapverden. Für
       den Antrag stimmten die meisten der afrikanischen und arabischen Länder
       ebenso wie – mit Ausnahme der Türkei – alle Mitglieder der Organisation
       Islamischer Kooperation (OIC) sowie China, Indien und Russland.
       
       Mit einer fast ebenso knappen Mehrheit hatte der UN-Menschenrechtsrat in
       Genf auf Antrag von Argentinien, Brasilien, Chile und Mexiko Ende Juni den
       Posten eines Sonderbeauftragten für die LGBT-Rechte mit einer Amtszeit von
       zunächst drei Jahren geschaffen. 23 der 47 Mitgliedsländer des Rates
       stimmten damals dafür, darunter Deutschland. Dagegen votierten 18 Länder,
       darunter Algerien, China, Indonesien, Kenia, Russland und Saudi-Arabien.
       Sechs Staaten enthielten sich.
       
       Der neue Sonderbeauftragte soll verstärkt auf Diskriminierung und Gewalt
       gegen sexuelle Minderheiten aufmerksam machen und die Gründe dafür
       benennen. In Berichten für den UN-Menschenrechtsrat und die
       UN-Vollversammlung soll er darlegen, ob und wie die Mitgliedsstaaten ihren
       internationalen Verpflichtungen zum Schutz sexueller Minderheiten
       nachkommen. Ende September berief der Menschenrechtsrat den thailändischen
       Rechtsprofessor Vitit Muntarbhorn auf den neuen Posten. Die
       Mitgliedsstaaten des Rates werden zwar von der Generalversammlung gewählt
       und der Rat schickt einen jährlichen Bericht über seine Arbeit nach New
       York. Doch in seinen Entscheidungen ist er autonom.
       
       Dennoch beantragte Botswana Anfang November, die Generalversammlung solle
       den Beschluss zur Schaffung des LGBT-Sonderbeauftragten suspendieren und
       „die rechtliche Grundlage dieses Beschlusses überprüfen“. Wäre die
       Generalversammlung diesem Ansinnen gefolgt, hätte sie laut einem dagegen
       gerichteten Aufruf von weltweit 790 Menschenrechtsgruppen einen
       „gefährlichen Präzedenzfall“ in der bisherigen Geschichte der UNO
       geschaffen. Unter Berufung auf diesen Präzedenzfall hätten Staaten künftig
       versuchen können, auch andere ihnen missliebige Beschlüsse des
       Menschenrechtsrates durch die Generalversammlung wieder aufheben zu lassen.
       
       23 Nov 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Zumach
       
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