# taz.de -- Angst vor der Vogelgrippe: Geflügelhalter leiden unter Stallpflicht
       
       > Wegen neuer Vogelgrippefälle muss in den meisten Bundesländern Geflügel
       > im Stall bleiben. Bauern glauben nicht, dass das wirksam ist.
       
 (IMG) Bild: Wir müssen leider drinnen bleiben
       
       BERLIN taz | Wer in Baden-Württemberg ein paar Hühner im Garten hält, darf
       aufatmen: Nach einer neuen Risikoeinschätzung des Landes können
       Kleintierhalter und Rassegeflügelzüchter eine Ausnahme von der Stallpflicht
       bekommen. Wegen der Vogelgrippe H5N8, mit der sich seit November 2016 in
       ganz Deutschland zahlreiche Wildvögel und Tiere in Mastbetrieben angesteckt
       haben, muss Geflügel in den meisten Bundesländern im Stall bleiben.
       
       Laut der neuen baden-württembergischen Regelung gilt die Stallpflicht dort
       nur noch in Gebieten mit viel Geflügel, in der Nähe von Gewässern und dort,
       wo bereits infizierte Vögel gefunden wurden. Man habe damit auf eine
       Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts reagiert, so das
       Ministerium.
       
       Dank der Neuregelung dürfen Eier trotz Stallpflicht weiterhin als
       Freilandeier vermarktet werden. Laut einer EU-Verordnung ist das aber nur
       12 Wochen lang möglich. Danach müssen Betriebe sie als „Eier aus
       Bodenhaltung“ verkaufen und bekommen weniger Geld dafür. Weil die
       Stallpflicht in einigen Bundesländern seit November 2016 gilt, ist die
       Frist von 12 Wochen nun erreicht. In Schleswig-Holstein beispielsweise
       reagiert man mit finanziellen Entschädigungen: Wie der NDR berichtet,
       stehen dafür bis zu 850.000 Euro bereit.
       
       Allein seit dem vergangenen Mittwoch hat es deutschlandweit sechs
       H5N8-Fälle gegeben – in den meisten Bundesländern dürfte die Stallpflicht
       also weiter gelten.
       
       Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) kritisiert, dass
       die Stallpflicht die Verbreitung der Vogelgrippe in Deutschland nicht
       verhindert habe. „Wir haben daher einige Zweifel an der Wirksamkeit der
       generellen Aufstallungspflicht“, sagt Reiko Wöllert, Geschäftsführer der
       AbL Mitteldeutschland. Vor allem die bäuerliche Geflügelnutzung werde
       geschädigt, Freilandhaltung sei kaum noch möglich.
       
       Die AbL fordert Landwirtschaftsminister Schmidt auf, sich bei der Suche
       nach der Ursache nicht auf Wildvögel zu beschränken. Ornithologen
       kritisieren schon lange, dass das Friedrich-Loeffler-Institut den Beitrag
       der industriellen Geflügelwirtschaft zur Ausbreitung der Krankheit nicht
       genug untersuche. Die Grippe könne sich auch über kontaminiertes Futter
       oder Exportkäfige verbreiten.
       
       31 Jan 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Friederike Meier
       
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