# taz.de -- Infektionsrisiko Putte: Engel jetzt wegsperren!
       
       > Ein länderübergreifender Erlass verpflichtet ab heute und bis auf
       > Widerruf sämtliche HalterInnen Norddeutschlands, ihre Putten
       > einzusperren.
       
 (IMG) Bild: Auch dieser Taufengel muss eingestallt werden.
       
       Nach dem Nachweis des hoch ansteckenden St24N8/H12N8-Virus in norddeutschen
       Beständen sowie einer Vielzahl dokumentierter Fälle von erkrankten
       freischwebenden Wesen und Hinweisen darauf, dass es von den Vogel- auch auf
       Kulturengelbestände überzugreifen droht, haben sich die Kultus- und die
       Verbraucherschutzministerien der Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen,
       Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen in einer gemeinsamen
       Arbeitsgruppe, angesiedelt an der interföderalen Obersten Spitzenbehörde
       (OSB), darauf verständigt, angesichts einer jahreszeitbedingten
       Aufkommenssteigerung die jeweils geltenden Regelungen zur Stallpflicht per
       Erlass ab sofort auf die Haus-, Schutz- und Erzengelhaltungen auszudehnen,
       die sich in Risikogebieten befinden.
       
       Die Festlegung der Gebiete erfolgt aufgrund einer Risikoanalyse nach
       bundeseinheitlichen Beurteilungskriterien. Zu Risikogebieten zählen
       beispielsweise Sammelplätze von durchziehenden Erz- und
       Verkündigungs-Engeln insbesondere der Gattungen Seraphin und Cherubin wie
       beispielsweise der Seraphin cantans, der Seraphin sonans, der Seraphin
       semperflagrans, der Cherubin lumens und ardens sowie Sanges- und Nistplätze
       von Angelus vulgaris (Gemeine Putte) an oder in der Nähe von
       Weihwasserbecken, Weihrauchfässchen, Weihnachtsmärkten und sämtlichen
       Sakralbauten.
       
       Der Erlass enthält folgende verpflichtende Maßnahmen für alle privaten und
       gewerblichen Engelhalterinnen und -halter:
       
       ## 1. Aufstallungspflicht für Haus- und Gemeindeengel in Risikogebieten
       
       Die Aufstallungspflicht gilt nur für Gebiete mit räumlicher Nähe zu Erz-
       und Blasengelrastgebieten oder Gebieten mit sonst erhöhtem Erz- und
       Posaunenengelaufkommen, um einen Kontakt zwischen Gemeindeengeln und
       Erzengel (potenzielle Erregerübertragung) zu verhindern. Die konkrete
       Abgrenzung der Risikogebiete erfolgt durch die Synoden bzw.
       Generalvikariate per Allgemeinverfügung, die auf der jeweiligen Homepage
       veröffentlicht wird. Die Risikogebiete werden gegebenenfalls zeitnah um
       weitere Gebiete mit hoher Engeldichte ergänzt. Eine bundesweite Hotline ist
       eingerichtet.
       
       Unter „Aufstallung“ ist entweder eine geschlossene Stallhaltung zu
       verstehen oder eine Haltung unter einem nach oben und seitlich
       geschlossenem Unterstand, falls eine Stallhaltung nicht möglich ist (z. B.
       bei schwerttragenden Erzengeln (Archangelus gladius) oder flammenden
       Cherubinen (Cherubin ardens). Als Stall empfohlen ist ein Swedenborg-Raum.
       Er kann aber durch jedes nichttoxische Behältnis ersetzt werden, das ein
       Fassungsvermögen von 8,6766 * 1049 Engeln oder einem Vielfachen davon
       aufweist.
       
       ## 2. Anima-Sicherheitsmaßnahmen
       
       Diese sollen ab 24. Dezember 2016 für alle Betriebe unabhängig von der
       Bestandsgröße sowie auch für Kathedralen, Esoterikshops, Klöster und
       ähnliche Einrichtungen gelten. Die Schutzmaßnahmen im Überblick:
       
       Eingänge zu den Engelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur
       Schuhdesinfektion zu versehen (Weihwasserbecken oder -matten)
       
       Betreten der Engelhaltungen nur mit Schutzkleidung
       
       Umfassende Segnung (nass) und Beweihräucherung nach jeder Ein- oder
       Ausstallung von Engeln
       
       Nachmeldung von Engelhaltungen (auch Hobbyhaltungen) beim jeweils
       zuständigen Kultusministerium unter Angabe auch der Haltungsform (Freiland,
       Baum- oder Krippenhaltung)
       
       Verbot von Engeltauschbörsen und Schnitzerei-Märkten oder mobiler
       Engelverkäufe sowie ähnlichen Veranstaltungen
       
       Verbot der Anbetung von Engeln gemäß der betreffenden Landesordnungen zum
       Gebrauch diviner und zölester Angelusobjekte (Laodizea) §§348ff
       
       ## 3. Monitoring
       
       Das Monitoring dient der Früherkennung eines möglichen Erreger-Eintrags in
       der Engelpopulation. Dazu werden erkrankte bzw. verendete Engel amtlich
       untersucht.
       
       Das Monitoring ist eine ständige Früherkennungsmaßnahme auf
       Bund-Länder-Ebene und sieht im Routinefall eine Untersuchung von jährlich
       750 Wesen vor. Es ist vorgesehen, in den Risikogebieten das Monitoring wie
       folgt zu intensivieren:
       
       das Schutzengelmonitoring 
       
       das Posaunenengelmonitoring (unter Einbeziehung der Landes-Bläserschaft)
       
       das besondere Monitoring bei Erzengel- und Puttenhaltungen in
       „Risikogebieten“. Barockputten sind recht unauffällig gegenüber einer
       Infektion mit dem Erreger und zeigen kaum Krankheitsanzeichen („stumme
       Virusträger“). Deshalb müssen reine Erzengel- und Puttenhaltungen entweder
       zusätzlich virologisch untersucht werden oder aber sie haben die
       Möglichkeit, einige erregerempfindlichere Kontrolltiere (Baumengel oder
       Schutzengel) zusätzlich aufzustallen, die bei einem Erregereintrag klinisch
       auffällig erkranken („Kontrollwesen“ oder auch „Sentinelwesen“ genannt)
       
       Auch private Halterinnen und Halter von Engeln sind unabhängig von Advents-
       oder Weihnachtszeit verpflichtet, jeden Engel dem Doctor angelicus zu
       melden. Im Fall der Unterlassung drohen hohe Bußgelder, Verlust der
       Entschädigung und im Falle einer Weiterverbreitung in andere Bestände eine
       Regresspflicht.
       
       Lesen Sie mehr über tierfreundliche Ställe im aktuellen
       taz.nord-Schwerpunkt der Druckausgabe oder [1][hier] im E-Paper. 
       
       gez. H. R. Maurus, Referatsleiter OSB
       
       25 Dec 2016
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /!114771/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benno Schirrmeister
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Vogelgrippe
 (DIR) Stall
 (DIR) H5N8
 (DIR) Landwirtschaft
 (DIR) Vogelgrippe
 (DIR) Vogelgrippe
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Angst vor der Vogelgrippe: Geflügelhalter leiden unter Stallpflicht
       
       Wegen neuer Vogelgrippefälle muss in den meisten Bundesländern Geflügel im
       Stall bleiben. Bauern glauben nicht, dass das wirksam ist.
       
 (DIR) Gläubischenfantasie: Bethlehems Krippe, Norddeutschlands Stall
       
       Der zentrale Ort des Weihnachtsmythos ist der Stall. Heute freilich dient
       er einer Produktionsoptimierung, die sich kaum als erfülltes Leben
       bezeichnen lässt
       
 (DIR) Vogelgrippe in Deutschland: Virus breitet sich aus
       
       Der Erreger H5N8 ist mittlerweile in elf Bundesländern nachgewiesen worden.
       Nun könnte es eine bundesweite Stallpflicht geben.
       
 (DIR) Vogelgrippe in Europa: Ausgangssperre für Geflügel
       
       Landwirtschaftsminister Schmidt erwägt eine bundesweite Stallpflicht für
       Geflügel. Experten suchen nach der Ursache der Verbreitung des Virus.