# taz.de -- Hasskommentare im Internet: Richterbund kritisiert Gesetzentwurf
       
       > Die Vorschläge von Justizminister Heiko Maas gehen den Richtern nicht
       > weit genug. Sie fordern verbindliche Auskunftsstellen und eine Herausgabe
       > von Täternamen.
       
 (IMG) Bild: Hashtag „Hass“ eingeben und dann erstmal fett abhaten: Hasskommentatoren (sog. „Trolle“) bei ihrer täglichen Hassarbeit im Hassmedium Internet (Symbolbild!)
       
       HANNOVER epd | Der Deutsche Richterbund kritisiert den Gesetzentwurf, mit
       dem Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gegen Hasskriminalität in
       sozialen Netzwerken vorgehen will. „Die Vorschläge des Ministers greifen zu
       kurz“, sagte der Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn,
       dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.
       
       „Rechtswidrige Kommentare schnell zu löschen, kann nur eine Säule im Kampf
       gegen Hass und Hetze im Netz sein. Wer strafbare Inhalte online stellt, der
       muss dafür auch effektiv strafrechtlich verfolgt werden können“, fügte
       Rebehn hinzu.
       
       Bisher hätten die Staatsanwaltschaften aber immer wieder Probleme,
       Auskünfte von den Netzwerken über die Identität anonymer Hetzer zu
       bekommen. „Es braucht verbindliche Auskunftsstellen von Facebook und Co. im
       Inland, die schnell und verlässlich auf Anfragen der Strafverfolger
       reagieren“, forderte der Vertreter des Richterbundes. Der Gesetzentwurf von
       Heiko Maas sehe diese Auskunftsstellen zwar vor, sie blieben im Ergebnis
       aber freiwillig, weil keine Sanktion drohe, wenn sie nicht eingerichtet
       würden.
       
       Der Richterbund fordert weiter, den Opfern von Hassbotschaften einen
       direkten Auskunftsanspruch gegen die Netzwerke zu geben, um die Namen
       anonymer Verfasser zu erfahren. „Wer im Netz verleumdet oder beleidigt
       wird, der muss sich dagegen effektiv wehren können, indem er etwa auf
       Unterlassen oder Schadensersatz klagt.“
       
       Die Netzwerke müssten verpflichtet werden, die Namen anonymer Verfasser von
       Hasskommentaren an die Betroffenen herauszugeben. „Es macht auf die Täter
       weitaus mehr Eindruck, wenn ihre Hasskommentare nicht nur gelöscht werden,
       sondern ihnen auch empfindliche Strafen oder Schadensersatzforderungen
       drohen“, betonte Rebehn.
       
       Der Gesetzentwurf von Maas sieht harte Geldstrafen für soziale Netzwerke
       vor, wenn sie nach Beschwerden strafbare Hasskommentare oder
       Falschmeldungen nicht oder zu spät löschen. Für einen Verstoß gegen die im
       Entwurf genannten Löschfristen sollen bis zu fünf Millionen Euro fällig
       werden. Unternehmen, die kein ausreichendes oder gar kein
       Beschwerdemanagement aufgebaut haben, drohen bis zu 50 Millionen Euro
       Strafe.
       
       20 Mar 2017
       
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