# taz.de -- Verfassungsziel Tierschutz: Schweinemastsystem soll illegal sein
       
       > Die per Verordnung erlaubten Haltungsbedingungen seien verfassungswidrig,
       > kritisiert Greenpeace. Denn sie verletzten das Tierschutzgesetz.
       
 (IMG) Bild: Kommt nicht zur Ruhe: Ferkel im Schweinestall
       
       BERLIN taz | Die in Deutschland geltenden Detailvorschriften für die
       Schweinemast verstoßen laut der Umweltorganisation Greenpeace gegen das
       Tierschutz- und das Grundgesetz. Die betreffende Bundesverordnung verletze
       die im Tierschutzgesetz verankerte [1][Pflicht zu einer angemessenen
       Ernährung, Pflege und verhaltensgerechten Unterbringung], schreiben die
       Hamburger Anwälte Davina Bruhn und Ulrich Wollenteit in einem am Mittwoch
       veröffentlichten [2][Gutachten] für den Verband. Die bemängelten
       Haltungsbedingungen verursachten unzulässige Schmerzen. All das
       widerspreche dem Verfassungsziel Tierschutz.
       
       Die Verordnung erlaube, Schweine ohne Stroh auf dem Boden zu halten. So
       könnten sie aber kaum ihr natürliches Bedürfnis ausleben, zu wühlen und zu
       graben. „Anstatt wie unter naturnahen Bedingungen 7–8 Stunden Nahrung
       aufzunehmen und zu bearbeiten, beträgt die Dauer der rationierten
       Nahrungsaufnahme in der konventionellen Schweinemast oftmals nur 10–20
       Minuten.“ Das gelte zumindest, wenn Breie oder Pellets verfüttert würden.
       
       Auch die Pflege sei defizitär. „So ist eine völlige Verkotung des gesamten
       Bodens fast ausnahmslos in den Gruppenhaltungen mit perforiertem Boden zu
       beobachten; die Tiere sind dem Gestank und der Berührung mit ihrem Kot
       permanent ausgesetzt.“
       
       Zudem könnten sie wegen der Enge nicht ausreichend ruhen. Und die Juristen
       monieren: „Der für Schweine typische Bau von Schlafnestern ist nicht
       möglich.“
       
       Auch die Initiative Tierwohl der Branche oder das von Bundesagrarminister
       Christian Schmidt (CSU) geplante staatliche Tierwohl-Label würden die Lage
       nicht ausreichend verbessern. Greenpeace fordert daher, die
       Haltungsvorschriften zu verschärfen. Das Land Berlin prüfe derzeit, ob es
       eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht einreiche.
       
       Der Bauernverband dagegen kritisierte die juristischen Argumente als
       „[3][wenig belastbar]“. „Die deutsche Schweinehaltung ist das Ergebnis
       einer Güterabwägung zwischen Verbraucherschutz, Tierwohl, Tiergesundheit,
       Arbeitsschutz, Emissionsschutz sowie der Ökonomie“, teilte der Verband mit.
       
       [4][Minister Schmidt sagte], den Tieren werde es am Ende der
       Legislaturperiode besser gehen als vorher. Er lasse gerade eine Strategie
       für die Tierhaltung erarbeiten.
       
       3 May 2017
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__2.html
 (DIR) [2] http://gpurl.de/nWttn
 (DIR) [3] http://www.bauernverband.de/schweinehaltung-ist-gesetzeskonform
 (DIR) [4] http://www.bmel.de/SharedDocs/Interviews/O-Toene/17-05-03-Nutztierhaltung.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jost Maurin
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schweinemast
 (DIR) Greenpeace
 (DIR) Mord
 (DIR) Landwirtschaft
 (DIR) Massentierhaltung
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Versuchter Mord: Er rief nur „Existenzvernichter“
       
       Ein Landwirt muss sich in Stade für Schüsse auf einen Tierarzt
       verantworten, der seine Tiere abholen wollte. Psychiater soll
       Schuldfähigkeit klären.
       
 (DIR) Wenn Bauern sich ums Tierwohl sorgen: Arme Schweine
       
       Niedersachsens Landwirtschaftskammer wirbt für mehr Platz im Stall – dabei
       ist lange bekannt, dass naturnah gehaltene Tiere gesünder sind. Nur zahlen
       will dafür keiner.
       
 (DIR) Massentierhaltung in Brandenburg: Versteckte Schweinerei
       
       Ein Volksbegehren kämpft in Brandenburg gegen die industrielle
       Fleischproduktion. Wir haben eine beteiligte Initiative im Landkreis
       Teltow-Fläming besucht.