# taz.de -- Doch kein weiterer Prozess gegen Harry S.: Mordanklage unzulässig
       
       > Die Bundesanwaltschaft hat den bereits verurteilten Ex-IS-Anhänger Harry
       > S. nachträglich wegen Mordes angeklagt. Das sei unzulässig, sagt der
       > Hamburger Staatsschutzsenat
       
 (IMG) Bild: Vor Gericht: Harry S. im Juni 2016. Ein zweiter Prozess bleibt ihm erspart
       
       HAMBURG taz | Harry S. hat gerade noch mal Glück gehabt. Im Juli hatte die
       Bundesanwaltschaft den bereits Verurteilten ehemaligen IS-Terroristen
       erneut angeklagt, dieses Mal wegen Mordes. Der Hamburger Staatsschutzsenat
       hat nun entschieden, dass die Anklage nicht zulässig ist. Die Gründe sind
       formal: Weil der gleiche Sachverhalt bereits im ersten Prozess eine
       zentrale Rolle spielte, „steht die frühere Verurteilung einer weiteren
       Bestrafung entgegen“, so das Oberlandesgericht.
       
       Der Bremer S. war im Juli 2016 in Hamburg zu drei Jahren Haft wegen
       Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt
       worden. Als Mitglied des IS soll er 2015 auf einem Marktplatz im syrischen
       Palmyra bei der Hinrichtung von fünf syrischen Armeeangehörigen und eines
       sunnitischen Predigers dabei gewesen sein – allerdings, ohne sich aktiv
       beteiligt zu haben. Die Richter*innen hatten ihm außerdem zugute gehalten,
       dass er ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte.
       
       Im Nachhinein kamen [1][weitere Beweise] ans Licht, die für eine aktive
       Beteiligung S.’an den Hinrichtungen sprechen. Auf einem [2][Video] des IS
       soll man sehen, wie der Bremer bei der Hinrichtung eine Pistole in der Hand
       hält und die Gefangenen an der Flucht hindert. S. soll Teil eines
       sechsköpfigen Exekutionskommandos gewesen sein.
       
       Nach dem Grundgesetz sind Doppelbestrafungen aber verboten. Wenn im
       Nachhinein weitere Beweise auftauchen, ist das Pech. Der Gerichtssprecher
       schreibt: „Das Risiko der unvollständigen Sachaufklärung trägt der Staat.“
       Der Generalbundesanwalt kann jetzt Beschwerde gegen die Nichtzulassung der
       Anklage einlegen. Dann müsste der Bundesgerichtshof entscheiden.
       
       15 Oct 2017
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Vorwuerfe-gegen-Bremer-IS-Aussteiger/!5343161/
 (DIR) [2] https://www.washingtonpost.com/video/world/the-full-video-the-post-received-from-a-source-inside-the-islamic-state/2016/10/04/80aca57c-8a57-11e6-8cdc-4fbb1973b506_video.html?utm_term=.c1140d0ef493
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Schipkowski
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Rückkehrer
 (DIR) Syrien
 (DIR) „Islamischer Staat“ (IS)
 (DIR) Radikalisierung
 (DIR) Dschihad
 (DIR) Terror-Zellen
 (DIR) „Islamischer Staat“ (IS)
 (DIR) Datenschutz
 (DIR) Islamismus
 (DIR) Tunesien
 (DIR) Islamismus
 (DIR) IS-Aussteiger
 (DIR) IS-Aussteiger
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Anwalt Erdem über junge IS-Kämpfer: „Von Eltern in den Dschihad geschickt“
       
       Mit seinem „Elternkreis gegen IS“ half der Hamburger Rechtsanwalt Mahmut
       Erdem den Angehörigen junger Dschihad-Kämpfer. Jetzt warnt er vor den
       Rückkehrern.
       
 (DIR) Hamburger Terror-Prozess: Der lange Arm des IS
       
       Drei mutmaßliche IS-Terroristen sollen 2015 als syrische Flüchtlinge nach
       Deutschland gereist sein. Am Dienstag hat der Prozess begonnen.
       
 (DIR) Schlecht ermittelt gegen IS-Anhänger: Keiner hielt den Islamisten auf
       
       Das Opfer eines Überfalls wirft Bremer Behörden und dem Innensenator
       schlampige Ermittlungen vor. Die Täter reisten nach Syrien und schlossen
       sich dem IS an
       
 (DIR) Streitgespräch zur inneren Sicherheit: „Wir sind blind“
       
       Seit dem Anschlag in Berlin werden Gesetze verschärft. Der Terrorexperte
       Peter Neumann, der Grüne Konstantin von Notz und der Politologe Thomas
       Grumke streiten.
       
 (DIR) Der Weg in den Islamismus: Bremer Terrorist verhaftet
       
       Adnan S. sitzt in der Türkei in Haft. 2015 reiste er mit seinem Freund
       Harry S. aus Bremen nach Syrien, um sich der Terrormiliz IS anzuschließen
       
 (DIR) Tunesien im Kampf gegen IS-Rückkehrer: 800 Kämpfer sind bereits zurück
       
       Der Regierungschef Tunesiens kündigt eine harte Linie gegenüber
       IS-Rückkehrern aus Kriegsgebieten an. Doch das Land tut sich schwer.
       
 (DIR) Islamisten in Deutschland: Gotteskrieger auf Abwegen
       
       25 Prozent der Dschihad-Rückkehrer kooperieren laut einer Studie mit den
       Sicherheitsbehörden. Knapp die Hälfte bleibt dem extremistischen Milieu
       treu.
       
 (DIR) Vorwürfe gegen Bremer IS-Aussteiger: Gegen Harry S. wird ermittelt
       
       Ein neues Video des IS wirft die Frage auf, ob der Syrien-Rückkehrer Harry
       S. entgegen seiner Aussagen auf Menschen geschossen hat.
       
 (DIR) Kommentar IS-Video und Harry S.: Auf den Leim gegangen
       
       Ließ sich das Oberlandesgericht in Hamburg einem IS-Terroristen täuschen?
       Diese Frage wirft ein Video auf, das das ZDF verbreitet.