# taz.de -- Gericht bekräftigt Gutachtenregelung: Namensänderung von Transgender
       
       > Das Bundesverfassungsgericht bekräftigt die Regelung, nach der
       > Transsexuelle ihren Namen nur mit zwei Gutachten ändern können.
       
 (IMG) Bild: Geschlechteridentitäten und Sexualitäten sind keine Krankheiten – in Sao Paulo wird gegen Homophobie demonstriert
       
       KARLSRUHE afp | Transsexuelle können ihren Namen nicht eigenständig ändern.
       Mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss bekräftigte das
       Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die gesetzliche Regelung, wonach
       hierfür zwei Sachverständigengutachten notwendig sind. Es betonte aber,
       dass die Gutachter Transsexualität nicht als psychische Krankheit begreifen
       und versuchen dürfen, Betroffene einer „Behandlung“ zuzuführen.
       
       Der beschwerdeführende Mensch wollte festgestellt wissen, dass er weiblich
       ist und entsprechend seinen männlichen in einen weiblichen Namen ändern.
       Laut Transsexuellengesetz sind hierfür zwei Sachverständigengutachten
       erforderlich. Ohne Gutachten lehnte das zuständige Amtsgericht daher eine
       Namensänderung ab.
       
       Der beschwerdeführende Mensch meinte, die Pflicht zur Begutachtung verletze
       sein Persönlichkeitsrecht. Transsexualität werde letztlich wie eine
       Krankheit behandelt, und Betroffene sollten durch die Gutachter zu einer
       „Behandlung“ geführt werden.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2011 bestätigt, dass der
       Gesetzgeber eine Namensänderung an unabhängige Sachverständigengutachten
       knüpfen darf. Den Vorwurf, damit werde Transsexualität wie eine Krankheit
       oder eine psychische Störung behandelt, wiesen die Karlsruher Richter nun
       deutlich zurück.
       
       Nach den gesetzlichen Vorgaben beziehe sich die gutachterliche Prüfung
       allein auf Fragen, die für die Geschlechts- und Namensänderung von
       Bedeutung sind. Ausdrücklich dürfe danach „das Gutachterverfahren nicht
       dazu genutzt werden, die Betroffenen zu einer therapeutischen Behandlung
       ihrer (als vermeintliche Krankheit begriffenen) Transsexualität
       hinzuführen“.
       
       Wenn dies möglicherweise nicht immer so gehandhabt werde, ändere das an der
       Verfassungsmäßigkeit der Regelung selbst nichts. Der beschwerdeführende
       Mensch habe sich bislang keiner Begutachtung unterzogen und könne schon
       deshalb nicht durch ein Gutachten in seinen Rechten verletzt sein.
       
       24 Nov 2017
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Transgender
 (DIR) Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
 (DIR) Transfeindlichkeit
 (DIR) Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
 (DIR) Sexualität
 (DIR) Lesestück Recherche und Reportage
 (DIR) Transgender
 (DIR) Türkei
 (DIR) Türkei
 (DIR) Lesestück Recherche und Reportage
 (DIR) Transgender
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Bundesvereinigung Trans* über WHO: „Die Entscheidung ist ein Meilenstein“
       
       Die Weltgesundheitsorganisation streicht Transsexualität von der
       Krankheitsliste. Das reicht noch nicht, findet BV-Trans*-Vorstand Wiebke
       Fuchs.
       
 (DIR) Diskriminierung bei der Polizei: Keine Chance für den Transmann
       
       Wer als Mann zur Bundespolizei will, braucht funktionsfähige Hoden. Warum
       genau? Joschua Thuir will es wissen.
       
 (DIR) Trans*-Aktivistin über BVerfG-Ablehnung: „Die Begründung ist abscheulich“
       
       Am Freitag wurde Nicole Faerbers Antrag vom Bundesverfassungsgericht
       abgelehnt. Sie kämpft für eine Reform des sogenannten
       Transsexuellengesetzes.
       
 (DIR) Sexuelle Gewalt gegen Transfrauen: Trans-Morde sind politische Morde
       
       Transfrauen in der Türkei sterben durch die Hand transphober Männer. Schuld
       hat auch ein System, das ausschließt und stigmatisiert.
       
 (DIR) LGBTI in der Türkei: Kulturveranstaltungen verboten
       
       In Ankara sollen Veranstaltungen mit Bezug zu sexuellen Minderheiten
       generell untersagt werden. Vorausgegangen war das Verbot von Filmtagen.
       
 (DIR) Transsexualität und Politik: Die AfD-Wählerin
       
       Beate G. ist transsexuell, mit einer Muslimin verheiratet, und sie wählt
       die AfD. Die Geschichte einer Frau auf der Suche.
       
 (DIR) Politik der Geschlechter: Der Zwang, Gernot-Peter zu sein
       
       Sie wurde als Mann geboren. Bremen verweigert ihr die Anerkennung als Frau
       – wegen eines umstrittenen Gutachtens