# taz.de -- Urteil gegen Bäcker*innen in USA: Dann sollen sie eben Kuchen backen
       
       > In Oregon kann es teuer werden, seinen Job nicht zu machen. Eine nicht
       > gebackene Torte kostet jetzt 135.000 Dollar.
       
 (IMG) Bild: In einem weiteren Fall von „Konditor gegen Ehepaar“ aus Colorado demonstrieren LGBT-Aktivist*innen in Washington, D.C.
       
       Am Court of Appeals, dem Berufungsgericht des US-Staates Oregon, wurde
       letzte Woche ein besonderer Fall verhandelt. Es geht um die Rechte
       homosexueller Paare, um die Frage, was Religionsfreiheit alles umfassen
       darf – und um Kuchen.
       
       2013 bekamen Melissa und Aaron Klein, Inhaber*innen einer Bäckerei in
       Gresham, ganz im Norden des Bundesstaates, den Auftrag, einen Kuchen für
       eine gleichgeschlechtliche Hochzeit backen. Sie lehnten ab. Diesen Auftrag
       zu übernehmen, würde den Grundsätzen ihres christlichen Glaubens
       widersprechen, so die Inhaber*innen.
       
       Die Kund*innen, Rachel und Laurel Bowman-Cryer, erstatteten daraufhin
       Anzeige wegen Diskriminierung. Der Staat Oregon untersagt
       Unternehmer*innen, geschäftliche Dienstleistungen aufgrund der sexuellen
       Orientierung der Kund*innen zu verweigern. Nach Bekanntwerden des Falls
       wurde die Bäckerei Ziel von vielen Protesten und Angriffen, 2016 gaben
       Melissa und Aaron Klein ihr Geschäft auf.
       
       Doch auch Rachel und Laurel Bowman-Cryer wurden attackiert, vor allem
       nachdem die Kleins private Informationen des Paars aus der geschäftlichen
       Korrespondenz veröffentlicht hatten. 2015 gab es dazu die erste
       gerichtliche Entscheidung: Die Kleins wurden zu einer Schadensersatzzahlung
       von 135.000 Dollar verurteilt. Doch die Bäcker*innen gingen in Berufung und
       wandten sich an die nächste Instanz: eben den Oregon Court of Appeals.
       
       Die zentralen Fragen im Berufungsprozess: Ist ein Kuchen die künstlerische
       Ausdrucksform von Bäcker*innen und deswegen in besonderer Form von der
       Meinungsfreiheit geschützt – und ist der Schadenersatz zu hoch angesetzt?
       Die Jury entschied letzte Woche: Nein, und bestätigte damit das Urteil.
       
       Die Kleins haben schon mitgeteilt, dass sie wieder in Berufung gehen
       werden. Morddrohungen, Proteste und ein jahrelanger Rechtsstreit: Das
       Kuchengate von Oregon ist nicht vorbei. Und alles nur, weil zwei
       Bäcker*innen keinen buchstäblich gottverdammten Kuchen backen wollen.
       
       1 Jan 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Laila Oudray
       
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