# taz.de -- taz-Serie Datenschutz in der EU: Digitale Zeitenwende
       
       > Die Datenschutzgrundverordnung ist ein Meilenstein. Sie ist so
       > bürokratisch, dass viele User darüber stöhnen. Doch sie sichert ein
       > Grundrecht.
       
 (IMG) Bild: Die Verordnung ist ein Meilenstein – auch wenn sie nervt
       
       Die Daten von rund 500 Millionen Europäer*innen stehen ab 25. Mai 2018
       unter besonderem Schutz. Dann gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung – kurz
       DSGVO. Sie gilt als Meilenstein und Zeitenwende im europäischen
       Datenschutzrecht. Während Verbraucherschützer*innen jubeln, ärgern sich
       Blogger*innen, Vereinsleute oder Kleinunternehmer*innen über das
       bürokratische Ungetüm. Die taz beleuchtet [1][in einer Serie] die
       verschiedenen Aspekte der DSGVO. 
       
       Bämm, Facebook! Und ihr auch: Google, Amazon, Apple, Ebay, Zalando und all
       die anderen, deren Geschäftsmodell die persönlichen Daten der Bürger*innen
       braucht. Denn alle 28 EU-Staaten halten euch eine gemeinsame juristische
       Firewall vor, um euch davon abzuhalten, Dinge von uns zu erfahren, die wir
       euch freiwillig eigentlich gar nicht sagen wollen. Zugegeben, das Bollwerk
       für mehr Privatsphäre im digitalen Zeitalter klingt eher sperrig als sexy.
       Aber die Datenschutzgrundverordnung – kurz DSGVO –, die ab 25. Mai gilt,
       ist tatsächlich ein Meilenstein und läutet eine Zeitenwende ein in einer
       Welt, die längst nicht mehr nur analog funktioniert.
       
       Ausnahmsweise kommen diese oft so beliebig benutzten Worthülsen an der
       richtigen Stelle zum Einsatz. Wer Daten haben will, muss fragen und um
       Erlaubnis bitten. Wer das nicht tut, wird bestraft und muss zahlen, im
       besten Fall sogar empfindlich hohe Geldbeträge. Nahezu jeder, der auch nur
       ansatzweise in Berührung mit Datenflüssen kommt, nervt noch vor Fristablauf
       seine Nutzer*innen mit der Brüsseler Verordnung und fordert ihre
       Zustimmung.
       
       Die EU zeigt den Datensaugern mit der DSGVO den bürokratischen
       Stinkefinger. Virtuos verpackt in Paragrafen, etliche Eventualitäten ein-
       und ausschließend. Technische Standards werden vorgeschrieben, das Recht
       auf Auskunft, Widerspruch, Löschen, Vergessen, mehr Jugendschutz
       festgeklopft. Endlich. Schließlich reichen die bisherigen
       EU-Datenschutzregeln in die 1990er Jahre zurück.
       
       Das Ganze klingt perfekt – zumindest im EU-Sprech. Aber leider haben die
       Mitgliedstaaten bei der konkreten Umsetzung mehr als ein Wörtchen
       mitzureden. Datenschützer*innen reagierten irritiert bis entsetzt, als
       Kanzlerin Angela Merkel kürzlich von einer Überforderung bei der Umsetzung
       der DSGVO sprach und Änderungen ins Spiel brachte. Vielleicht gar nach dem
       Vorbild Österreichs? Dort sollen Datensünder zunächst nur verwarnt werden
       und nicht gleich zahlen.
       
       Datenschutz betrifft jeden von uns. Neue Gesetze belasten meist die, die
       ohnehin unter Bürokratie und Vorschriften leiden und trotz allem keine
       großen Reichtümer anhäufen. Das ist auch bei der DSGVO so.
       [2][Blogger*innen, Vereinsleute, Kleinunternehmer*innen jammern und
       stöhnen] über ein Regelwerk, das so verklausuliert Vorschriften macht, dass
       sie nur Expert*innen verstehen. Die sind schwer zu kriegen und kosten Geld.
       Auch in Großunternehmen, für die der Datenhandel eine wahre Goldgrube ist,
       wird heftig gemotzt. Allerdings haben sie genügend Geld, um Expertise
       einzukaufen.
       
       Dass Datenschutz ein Grundrecht ist, ist an vielen Stellen noch nicht
       wirklich angekommen. Die DSGVO wird das ändern. Endlich.
       
       ***
       
       Teil 1 unserer Datenschutz-Serie: [3][Interview mit der
       Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff] 
       
       Teil 2 unserer Datenschutz-Serie: [4][Was steht drin im DSGVO?] 
       
       Teil 3 unserer Datenschutz-Serie: [5][Auch kleine Firmen beklagen die
       Rechtsunsicherheit des neuen Gesetzes] 
       
       Teil 4 unserer Datenschutz-Serie: [6][Interview mit dem Verbraucherschützer
       Christian Gollner] 
       
       Teil 5 unserer Datenschutz-Serie: [7][Porträt des grünen Vordenkers der
       neuen Datenschutzgesetze Jan Philipp Albrecht] 
       
       Teil 6 unserer Datenschutz-Serie: [8][Das Recht auf Vergessenwerden] 
       
       Teil 7 unserer Datenschutz-Serie: [9][Ein Vereinsvorsitzender und eine
       Bloggerin sprechen über Nachteile des EU-Datenschutzgesetzes] 
       
       Teil 8 unserer Datenschutz-Serie: [10][Kommentar zur digitalen Zeitenwende]
       
       21 May 2018
       
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 (DIR) Tanja Tricarico
       
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