# taz.de -- US-Sanktionen und Gegenmaßnahmen: EU wird Trump nicht blocken können
       
       > Ein EU-Gesetz soll verhindern, dass US-Sanktionen gegen Iran auch hier
       > greifen. Warum die Maßnahmen kaum funktionieren werden.
       
 (IMG) Bild: Automesse 2017 in Teheran: Damals hoffte Mercedes noch auf gute Geschäfte mit dem Iran
       
       BERLIN taz | „Wer mit Iran Geschäfte macht, wird keine Geschäfte mit den
       USA machen“, teilte Donald Trump am Dienstag per Twitter mit – kurz nachdem
       die neuen Handelsbeschränkungen in Kraft traten. Eine Nachricht, die auch
       an europäische Unternehmen gerichtet ist. Die EU wiederum will der
       heimischen Wirtschaft verbieten, den Forderungen aus Washington
       nachzukommen – mit einem sogenannten Blocking-Statut. Die wichtigsten
       Fragen und Antworten zum Sanktionsstreit.
       
       Was ist das überhaupt, ein Blocking-Statut? 
       
       Dabei handelt es sich um ein Abwehrgesetz, mit dem Brüssel europäische
       Firmen vor US-Sanktionen schützen möchte. Die EU-Verordnung trat erstmals
       1996 in Kraft, um die Wirtschaftsblockade der US-Regierung gegen Kuba zu
       unterlaufen. Damit verbot man den heimischen Unternehmen, dem Handelsverbot
       mit dem Karibikstaat nachzukommen. Seit Dienstag gilt sie auch für alle
       neuen Beschränkungen der Trump-Regierung für den Iran. Damals wie heute ist
       man in Brüssel der Meinung, dass die hiesige Wirtschaft EU-Gesetzen
       unterliegt und nicht US-amerikanischen.
       
       Und wenn EU-Unternehmen den US-Sanktionen trotzdem nachkommen? 
       
       Theoretisch drohen den Unternehmen dann ihrerseits Sanktionen. Aber das ist
       unwahrscheinlich. Die Strafandrohung könnte eher zum Einsatz kommen, wenn
       eine US-Firma deutsche Handelspartner zu einer Selbstverpflichtung drängen
       möchte, nicht mit Iran zu handeln.
       
       Gibt es denn Kompensationen für Unternehmen, die nach US-Recht bestraft
       werden? 
       
       Hier bleibt die EU-Kommission vage. Im Statut ist zwar von Entschädigungen
       die Rede, zahlen soll sie aber die „verursachende Person“ – und damit eben
       nicht Brüssel. Es dürfte unmöglich sein, Kompensation von US-Firmen oder
       gar US-Behörden zu erhalten.
       
       Welche Auswirkungen haben die neuen Sanktionen auf das Irangeschäft
       europäischer Unternehmen? 
       
       Kurz nach Inkrafttreten der Strafmaßnahmen und des EU-Blocking-Statuts hat
       Daimler seinen Rückzug aus dem Iran bekannt gegeben. Einen Zusammenhang mit
       den US-Sanktionen stellte das Unternehmen allerdings nicht her –
       möglicherweise, um das neue EU-Recht befolgen zu können, ohne das Geschäft
       im lukrativen US-Markt zu gefährden. Die Opel-Mutter PSA wird ebenfalls
       nicht mehr in Teheran vertreten sein. Insofern kann das Blocking-Statut
       teilweise als gescheitert betrachtet werden.
       
       Was bedeutet das für die Zukunft des deutschen Iran-Handels? 
       
       Die neuen Sanktionen ähneln den Beschränkungen, die zwischen 2012 und 2015
       vor dem Atomabkommen mit dem Iran galten. Selbst in dieser Zeit betrug das
       Handelsvolumen durchschnittlich noch 2 Milliarden Euro. Zwar dürften sich
       nun die Transaktionskosten erhöhen, der deutsch-iranische Handel wird aber
       wohl nicht zum Erliegen kommen.
       
       8 Aug 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jörg Wimalasena
       
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