# taz.de -- Verbot von linksradikaler Website: Bürgerrechtler für Indymedia
       
       > Vor einem Jahr wurde die Seite „Linksunten“ verboten. Laut Gesellschaft
       > für Freiheitsrechte wurde dabei das Vereinsrecht missbraucht.
       
 (IMG) Bild: Nach dem Verbot von linkunten.indymedia gingen zahlreiche Sympathisanten auf die Straße
       
       FREIBURG taz | Beim Verbot der linksradikalen Internet-Plattform
       linksunten.indymedia habe der Bundesinnenminister „das Vereinsrecht
       missbraucht“. So heißt es in einem Schriftsatz der Gesellschaft für
       Freiheitsrechte (GFF) an das Bundesverwaltungsgericht. Das 32-seitige
       Papier liegt der taz vor. Die GFF ist eine 2015 gegründete Organisation zum
       juristischen Schutz der Grundrechte.
       
       Im August 2017 hatte der damalige Innenminister Thomas de Maizière (CDU)
       linksunten.indymedia dicht gemacht. Die Webseite laufe den Strafgesetzen
       zuwider, denn sie habe es „ermöglicht und erleichtert“, dass dort
       Straftaten gebilligt und Anleitungen zu Straftaten veröffentlicht wurden,
       so die Begründung. De Maizière versuchte damit, kurz nach den autonomen
       Ausschreitungen beim Hamburger G 20-Gipfel Stärke des Staates zu
       demonstrieren.
       
       Fünf Freiburger klagen gegen das Verbot. Sie sollen als vermeintliche
       Betreiber der Seite den Verein „linksunten.indymedia“ gebildet haben. Nur
       durch die Konstruktion eines Vereins konnte der Innenminister das Verbot
       auf das Vereinsgesetz stützen.
       
       Nun schaltete sich die GFF in das Verfahren ein – „wegen dessen zentraler
       Bedeutung für die Freiheit der Medien“. Die GFF kritisiert vor allem die
       Nutzung des Vereinsgesetz zur Schließung eines „unbequemen“ Online-Mediums.
       Für die Medienaufsicht sei der Bund nämlich gar nicht zuständig, sondern
       die Bundesländer, hier die Landesmedienanstalt Baden-Württemberg. Die
       linksunten-Webseite sei ein Telemedium, dessen inhaltliche Kontrolle im
       Rundfunk-Staatsvertrag geregelt sei, argumentiert die GFF. Immer wenn es um
       die Kontrolle von Presse und Medieninhalten gehe, sei der Rückgriff auf das
       Vereinsgesetz blockiert, so GFF-Vorstandsmitglied Boris Burghardt.
       
       ## Technische Hilfe für den „Bürger-Journalismus“
       
       Das vereinsrechtliche Verbot sei auch „unverhältnismäßig“, meint die
       Organisation weiter. Statt die Webseite ganz und dauerhaft zu schließen,
       hätte es genügt, konkrete strafbare Inhalte zu entfernen oder zu sperren.
       Dann wären viele legale Inhalte – etwa Demoberichte und Enthüllungen über
       Rechtsextremisten – weiter im Netz zugänglich geblieben.
       
       Doch war linksunten.indymedia überhaupt ein journalistisches Produkt? Die
       GFF bejaht dies. Zwar konnte dort jeder anonym veröffentlichen, was er
       will. Allerdings hätten sich die Betreiber durchaus inhaltlich mit den
       Beiträgen beschäftigt. Sie hätten entschieden, was auf der Seite bleiben
       kann und was nachträglich gelöscht wird. Die Beiträge seien von den
       Betreibern auch kategorisiert und teilweise hervorgehoben worden. Außerdem
       hätten die linksunten-Betreiber technische Hilfe für so genannten
       „Bürger-Journalismus“ geleistet.
       
       Die Einstufung von linksunten.indymedia als presseähnliches Medium ist
       interessant. In der Klage der fünf Freiburger wird noch bestritten, dass es
       sich um ein Medium handelte, denn die Betreiber hätten sich die strafbaren
       Posts nicht zu eigen gemacht und seien nur „Host-Provider“ gewesen. Doch
       auch die Anwälte der Kläger kamen letztlich zum Schluss, dass das
       Vereinsgesetz nicht anwendbar sei.
       
       Über die Klagen gegen das Verbot wird das Bundesverwaltungsgericht ab dem
       15. Januar 2019 an drei Tagen verhandeln. Dabei geht es nur um den Verein
       und die Webseite. Strafrechtlich wurde den fünf Freiburgern bisher kein
       Vorwurf gemacht – während die Betreiber der rechtsextremistischen Webseite
       Altermedia im Februar 2018 wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen
       Vereinigung verurteilt wurden.
       
       9 Sep 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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