# taz.de -- Schulplatzstreit eines AfD-Abgeordneten: Wie alternativ ist die Waldorfschule?
       
       > An einer Berliner Waldorfschule diskutieren Eltern darüber, ob ein
       > AfD-Abgeordneter sein Kind dort einschulen darf.
       
 (IMG) Bild: Klar: Diese Partei steht unter Beobachtung. Und was ist mit den Kindern dieser Abgeordneten?
       
       Eine Waldorfschule in Berlin hat, wie jedes Jahr im Herbst, über die Frage
       zu entscheiden: Wie vergibt man die rund 30 Schulplätze, die für die
       ErstklässlerInnen im kommenden Schuljahr zur Verfügung stehen, unter den
       über 100 Anmeldungen, die für gewöhnlich ins Sekretariat flattern?
       Normalerweise ist das dann eine rein pädagogische Entscheidung, die die
       Schule trifft – wer zum Beispiel schon mit einer Waldorf-Kita im Lebenslauf
       des Kindes aufwarten kann, ist im Vorteil. In diesem Jahr wurde aus dieser
       pädagogischen Entscheidung eine politische: Ein Teil der Elternschaft wehrt
       sich dagegen, dass ein AfD-Abgeordneter sein Kind, das auch bereits in der
       Kita des Trägers war, an dieser Schule einschult wird.
       
       Nun ist die Frage: Darf man ein Kind in Mithaftung nehmen für die
       politische Einstellung der Eltern? Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
       würde das wohl verneinen. Und ist die Angst einiger Eltern berechtigt, dass
       ein AfD-Abgeordneter womöglich über Elterngremien politischen Einfluss an
       dieser Schule nehmen kann?
       
       Tatsächlich habe man genau diese Fragen auf einer Schulvollversammlung am
       Montag zwei Stunden lang diskutiert, heißt es seitens der Geschäftsführung
       am Dienstag. Um das Kind zu schützen, nennt die taz – wie auch andere
       Medien, die über den Fall berichteten – weder den Namen der Schule noch des
       Abgeordneten. Die Diskussion mit den Eltern, heißt es jedenfalls, sei sehr
       differenziert und konstruktiv verlaufen. „Da gab es die, die gesagt haben:
       Geht gar nicht!, und andere, die gesagt haben: Natürlich darf die
       politische Gesinnung der Eltern hier keine Rolle spielen.“
       
       Nun ist eine Schulvollversammlung kein Entscheidungsgremium – wie die
       Schule mit dem Fall konkret umgeht, sollen nun der paritätisch mit Eltern,
       Lehr- und Erzieherpersonal besetzte Vorstand und das sogenannte
       Aufnahmegremium der Schule entscheiden, das wiederum aus PädagogInnen
       besteht. In jedem Fall wolle man aber „zeitnah“ entscheiden.
       
       ## Keine „richtige“ Entscheidung?
       
       Eine „richtige“ Entscheidung, heißt es am Dienstag seitens der
       Geschäftsführung, könne es eigentlich ohnehin nicht geben, man könne
       eigentlich nur falsch entscheiden: „Wenn wir uns gegen die Aufnahme des
       Kindes entscheiden, wird es heißen, wir separierten – typisch Privatschule.
       Entscheiden wir uns dafür, wird es heißen, wir grenzten uns nicht genügend
       nach rechts ab.“
       
       Klarer zu beantworten ist da vielleicht die Frage, wie viel Einflussnahme
       eines AfD-Abgeordneten in den Elterngremien möglich wäre: Überhaupt keine,
       glaubt zumindest die Geschäftsführung. Um in den Vorstand gewählt zu
       werden, braucht es eine einfache Mehrheit in der
       Mitarbeitervollversammlung. Und das zumindest habe die Schulversammlung am
       Montag gezeigt: Von dieser Mehrheit wäre der AfD-Vater sehr weit entfernt.
       
       16 Oct 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Klöpper
       
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