# taz.de -- Erstattungen wegen Verspätung: Bahn steckt noch im Papierzeitalter
       
       > Fahrgäste verzichten auf Geld, das ihnen die Bahn wegen einer Verspätung
       > erstatten müsste – auch weil das Prozedere sehr aufwendig ist.
       
 (IMG) Bild: Noch nicht auf der Schiene nach Digitalistan: die Bahn
       
       BERLIN taz | Fast 40 Prozent der Reisenden, die wegen einer Zugverspätung
       Anspruch auf eine teilweise Erstattung des Ticketpreises haben, holen sich
       das Geld nicht zurück. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie,
       die der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) beim
       Marktforschungsinstitut Quotas in Auftrag gegeben hat. Mehr als ein Drittel
       der Reisenden mit einem Anspruch auf Rückerstattung wusste davon nichts.
       Etlichen ist es zu aufwändig, das erforderliche Formular zu besorgen, per
       Hand auszufüllen und einzusenden.
       
       Denn online ist das bislang nicht möglich. „Erstattungen müssen einfacher
       werden“, fordert Philipp Kosok, VCD-Bahnreferent. Ein weiteres Problem bei
       Verspätungen: KundInnen ärgern sich über die schlechte Information durch
       [1][die Bahn]. Rund 60 Prozent der Befragten wollen bei Verspätungen besser
       über Anschlüsse informiert werden. Allerdings sieht mehr als ein Drittel
       der Befragten auch Verbesserungen in den vergangenen drei Jahren, etwa das
       WLAN im ICE oder kürzere Reisezeiten. [2][Insgesamt geben die befragten
       KundInnen der Bahn die Note 2,8 für das Fernreiseangebot].
       
       Rund jeder vierte Fernzug hatte in diesem Jahr Verspätung. Reisende haben
       Anspruch auf eine Rückerstattung von 25 Prozent des Ticketpreises, wenn ihr
       Zug mehr als eine Stunde Verspätung hat. Bei zwei Stunden sind es 50
       Prozent. Der VCD fordert die Möglichkeit, Rückerstattungen auch online
       eintreiben zu können. Möglich wäre das etwa über die App der Bahn, den
       DB-Navigator. Außerdem wünscht sich der VCD, dass es bereits Erstattungen
       ab einer Verspätung von 30 Minuten gibt. Das wollen auch 55 Prozent der
       Befragten.
       
       ## Bahn räumt Fehler ein
       
       Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sieht ebenfalls Handlungsbedarf.
       „Die Bahn muss ihre Kommunikation verbessern“, sagte Bahnexperte Gregor
       Kolbe. „Wer online bucht, soll auch online entschädigt werden.“ Die Bahn
       betont, dass sie die Regeln für die Erstattung bei Verspätungen einhält.
       „Bei den Fahrgastrechten setzen wir vollumfänglich die gesetzlichen
       Vorgaben um“, sagte ein Sprecher. Er räumt ein: „Es ist verständlich, dass
       das derzeitig praktizierte Verfahren der Fahrpreisentschädigung und
       -erstattung von unseren Kunden als nicht mehr zeitgemäß empfunden wird und
       einfache Lösungen gewünscht werden.“
       
       Die Bahn will keine Entschädigungen schon ab einer Verspätung von einer
       halben Stunde. Aber sie arbeitet an einer Online-Lösung für das Eintreiben
       der Erstattung. Die Bahn habe sich „mit einer konzernweiten
       Digitalisierungsoffensive“ das Ziel gesetzt, Prozesse und Angebote zu
       verbessern, sagte der Sprecher. „Auch für das Bearbeiten von
       Fahrgastrechtsfällen verfolgen wir dieses Ziel und arbeiten hier an einer
       digitalen Lösung.“ Das sei „allerdings sowohl fachlich wie auch technisch
       gesehen komplex und herausfordernd“. Wann die Online-Lösung kommt, kann die
       Bahn nicht sagen.
       
       4 Dec 2018
       
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