# taz.de -- „Aufstehen“-Tweet zum Rundfunkbeitrag: Sechs, setzen!
       
       > Mit AfD-ähnlicher Sprache wettert Wagenknechts „Aufstehen“ gegen
       > Intendantengehälter. Ihre Forderung ist nur sinnvoll, wenn man nicht
       > rechnen kann.
       
 (IMG) Bild: Vorstellung der „Aufstehen“-Bewegung vor Pressevertretern im September 2018
       
       „GEZ“! „Regierungsrundfunk“! Acht Milliarden dafür, „dass CDU, CSU und SPD
       ihre politische Linie ausstrahlen können“! Dazu ein düsteres Bild: Ein mit
       ARD und ZDF beschrifteter Schattenriss-Mann hält einen Anderen kopfüber und
       schüttelt ihm das (üppig vorhandene) Bargeld aus den Taschen.
       
       Sahra Wagenknechts „Aufstehen“-Bewegung hat mit ihrem
       [1][Anti-ARD-ZDF-GEZ-Regierungsrundfunk-Tweet] aber auch gar nichts an
       populistischen Ressentiments ausgelassen. Implizit oder explizit arbeiten
       bei den Öffentlich-Rechtlichen: Geldeintreiber, Großverdiener und
       Propagandisten. Mindestens. Wenn nicht noch mehr.
       
       Dazu kommt, dass das, was Aufstehen als „bessere Idee“ verkauft
       („Rundfunkbeitrag anheben? Bessere Idee: Einkommen der Fernseh-Intendanten
       senken!“) nur dann als bessere Idee durchgeht, wenn man das Fach Mathematik
       in der zweiten Klasse abgegeben hat – und sich stattdessen ganz dem
       Protestplakate-Malen im Kunstunterricht gewidmet hat.
       
       Denn die neun Intendantinnen und Intendanten in der ARD verdienten 2017
       zusammen [2][2,75 Millionen Euro]. Rechnet man noch das Gehalt des
       ZDF-Intendanten, der ein Jahr zuvor rund [3][330.000 Euro] verdiente, und
       des Deutschlandradio-Chefs, der ungefähr [4][240.000 Euro] verdient haben
       dürfte, hinzu, ergibt sich eine Summe von 3,32 Millionen Euro. Die
       Gesamteinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag lagen 2017 bei [5][7.980 Millionen
       Euro].
       
       Wenn also bei den Intendant*innen die Haarschneidemaschine und nicht die
       feine Schere benutzt und ihre Gehälter um 50 Prozent gekürzt würden,
       könnten 1,66 Millionen Euro jährlich gespart werden, oder: knapp 0,021
       Prozent der Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag. Pro Beitragskonto – 2017 gab
       es davon [6][44,9 Millionen] – wären das rund 4 Cent. Pro Jahr.
       
       Ist es das wert, Aufstehen? Ist das den Populismus wert, dass man nur die
       Intendant*innengehälter kürzen müsste, und dann auf eine Erhöhung des
       Rundfunkbeitrags verzichten könnte? Ist das der linke Populismus, an dem
       hie und da schon ein eklatanter Mangel festgestellt wurde (und zumeist kurz
       darauf der Wunsch nach einem solchen geäußert wurde)?
       
       Vielleicht gibt es diesen Mangel wirklich. Vielleicht ist es das Problem
       der Demokrat*innen, dass man mit Worten, die aufs Hirn abzielen, gegen
       Populisten-Worte, die auf den Bauch abzielen, schwer ankommt. Könnte sein.
       
       Und Kritikwürdiges gibt es beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk genug – am
       Programm, an den Sendern, an der Finanzierung, an der ungenügenden
       Staatsferne, an den Prioritäten (Sportrechte), an den Pensionen, an der
       Behördenstruktur undundund –, und darüber sollte gerade in einem Jahr, in
       dem wieder über die Höhe des Rundfunkbeitrags und dessen zukünftige
       Berechnung gestritten wird, diskutiert werden.
       
       Nur: Wie weit darf man bei dieser Diskussion am Hirn vorbeizielen, um noch
       als Demokrat und nicht als Populist durchzugehen?
       
       6 Jan 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://twitter.com/aufstehen_de/status/1081534302226210817
 (DIR) [2] http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/Gehaelter_und_Verguetungen_in_der_ARD/4127124/index.html
 (DIR) [3] https://www.zdf.de/zdfunternehmen/jahrbuch-2017-finanzen-104.html
 (DIR) [4] https://www.presseportal.de/pm/20126/3805366
 (DIR) [5] https://de.statista.com/infografik/2284/einnahmen-der-oeffentlich-rechtlichen-sender-durch-den-rundfunkbeitrag/
 (DIR) [6] https://de.statista.com/infografik/2284/einnahmen-der-oeffentlich-rechtlichen-sender-durch-den-rundfunkbeitrag/
       
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