# taz.de -- Verfahren zu Chemnitz-Totschlag: Sachsen als Schauplatz infragegestellt
       
       > Im März wird der Prozess zum Tod von Daniel H. starten. Die Verteidiger
       > fordern, dass es außerhalb Sachsens stattfindet – aus Sicherheitsgründen.
       
 (IMG) Bild: Nach der Tötung von Daniel H. war Chemnitz aufgewühlt – der Prozess soll nun nicht dort stattfinden
       
       BERLIN taz | Am 18. März soll es soweit sein. Dann soll der Prozess starten
       zu einer Tat, die Chemnitz aufgewühlt hat. Ende August 2018 war der
       35-jährige Daniel H. in der Stadt erstochen worden, mutmaßlich von zwei
       Asylsuchenden. [1][Es folgten rechte Aufzüge] in der Stadt, [2][Angriffe
       auf Migranten], [3][wochenlange Unruhe]. Nun soll sich einer der
       Tatverdächtigen, der Syrer Alaa S., vor dem Landgericht Chemnitz
       verantworten. Aber die Verteidigung interveniert: Sie will den Prozess
       außerhalb von Sachsen stattfinden lassen.
       
       Eine Gerichtssprecherin bestätigte, dass ein entsprechender Antrag beim
       Landgericht einging. Nach taz-Informationen werden darin Sicherheitsrisiken
       und zu erwartende Protestaktionen angeführt, sollte der Prozess in Chemnitz
       stattfinden. Auch heißt es darin, diese würden in die Zeit des
       Landtagswahlkampfs fallen, rechte Parteien könnten das Verfahren
       instrumentalisieren. Ein fairer Prozess sei so gefährdet. Die Verteidiger
       von Alaa S. beantragten außerdem, die Verhandlung auch nicht in Thüringen
       und Brandenburg stattfinden zu lassen, wo im Herbst ebenfalls gewählt wird.
       
       „Der Antrag ist noch in Bearbeitung“, sagte die Gerichtssprecherin der taz.
       Wahrscheinlich werde das Oberlandesgericht Dresden darüber entscheiden.
       
       Die Anklage wirft Alaa S. gemeinschaftlichen versuchten Totschlag und
       gefährliche Körperverletzung vor. In der Nacht des 26. August 2018, um 3.15
       Uhr, soll der noch flüchtige Beschuldigte Farhad R. mit dem Chemnitzer
       Daniel H. in Streit geraten sein. Laut Süddeutscher Zeitung und ARD soll
       sich Farhad R. nach Kokain erkundigt oder dieses angeboten haben, H. habe
       ihn zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft teilte dagegen mit, der Grund
       für den Streit „konnte bislang nicht aufgeklärt werden“.
       
       ## Die Beweislage ist noch immer unklar
       
       Auf den Streit seien „wechselseitige Tätlichkeiten“ gefolgt, so die
       Anklage. Alaa S., der sich zuvor in in einem nahen Döner-Imbiss befand,
       eilte Farhad R. daraufhin zur Hilfe. Es folgten die Messerstiche auf Daniel
       H., einer traf ihn ins Herz, einer in die Lunge – der 35-Jährige verstarb
       noch am Tatort.
       
       Die Beweislage gegen den nun angeklagten Alaa S. bleibt indes unklar. Mehr
       als 100 Zeugen befragten die Ermittler. Viele beobachteten das Geschehen
       aber nur aus der Ferne. Laut seinen Verteidigern ergebe sich auch aus den
       DNA-Spuren kein konkreter Tatverdacht gegen Alaa S. Man werde auf
       Freispruch verteidigen, sagte der Verteidiger von Alaa S. bereits direkt
       nach Anklage-Erhebung der taz.
       
       Offenbar ist es vor allem ein Zeuge, der Alaa S. belastet. Er will
       Stichbewegungen des Syrers gesehen haben, allerdings auch aus einiger
       Entfernung. Laut Süddeutscher Zeitung und ARD wurde der Mann zuletzt von
       Bekannten von S. bedroht, auch mit einem Stuhl beworfen. Eine entsprechende
       Anzeige sei im September gestellt worden. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz
       wollte sich dazu nicht äußern. Die Sprecherin des Landgerichts sagte, die
       verhandelnde Kammer prüfe selbstverständlich alle nötigen
       Sicherheitsmaßnahmen für den Prozess und dort auftretende Zeugen.
       
       14 Feb 2019
       
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