# taz.de -- Alnatura beschäftigt AfD-nahen Anwalt: Fragwürdige Hilfe im Arbeitskampf
       
       > Christian Winterhoff hält Erziehung zur Akzeptanz sexueller Vielfalt für
       > verfassungswidrig. Nun ließ sich Alnatura von ihm vertreten.
       
 (IMG) Bild: Schlecht oder gar nicht recherchiert? Alnatura bei der Anwaltswahl
       
       Im Rechtsstreit über [1][die Gründung eines Betriebsrats] in einer Bremer
       [2][Alnatura]-Filiale muss sich das Unternehmen eine fragwürdige
       juristische Vertretung vorwerfen lassen: Neben dem Arbeitsrechtler Christof
       Kleinmann ließ es sich im Februar vor dem Bundesarbeitsgericht auch von dem
       Verfassungsrechtler Christian Winterhoff vertreten. Dieser ist Autor eines
       umstrittenen Gutachtens, das die schulische Erziehung zur Akzeptanz
       sexueller Vielfalt für verfassungswidrig erklärt.
       
       Das Rechtsgutachten hat Winterhoff 2016 für den Verein „Echte Toleranz“
       erstellt, dessen Vorsitzender Peter Rohling zugleich Sprecher der
       AfD-Landtagsfraktion in Kiel ist. Winterhoff vertritt die Auffassung, dass
       „schulischer Unterricht mit dem Ziel, die Schüler zur – im Sinne einer
       Befürwortung verstandenen – Akzeptanz jeglicher Art von Sexualverhalten zu
       erziehen“, verfassungswidrig sei. Denn der Staat müsse „Neutralität
       wahren“, das „natürliche Schamgefühl der Kinder achten“ und Rücksicht
       nehmen „auf religiöse und weltanschauliche Überzeugungen der Eltern“. Dies
       sei gefährdet, wenn im Unterricht Texte oder Bilder eingesetzt würden, in
       denen schwule Paare, lesbische Mütter oder Transmenschen auftauchten.
       
       Seine Thesen vertrat Winterhoff auch persönlich – als Redner auf einem
       „Symposium Sexualpädagogik der Vielfalt – Kritik einer herrschenden Lehre“
       in Wiesbaden. Organisiert wurde dieses vom Verein „Demo für alle“, der sich
       als Aktionsbündnis versteht und auf seiner Homepage schreibt: „Wir gehen
       auf die Straße, um für die Wahrung der Elternrechte, Ehe und Familie und
       gegen Gender-Ideologie und Sexualisierung der Kinder zu demonstrieren.“
       
       Sowohl sein Gutachten als auch seine Kontakte zu den beiden Vereinen haben
       Winterhoff im vergangenen Jahr den geplanten Aufstieg zum
       Landesverfassungsrichter in Schleswig-Holstein gekostet. Nur wenige Tage
       vor seiner Wahl im Landtag zogen CDU, Grüne, FDP und SSW ihren
       Personalvorschlag wieder zurück. Man habe bei der Aufstellung des
       Kandidaten „schlecht recherchiert“, räumte damals ein Abgeordneter ein.
       
       Schlecht oder besser gar nicht recherchiert hat offenbar auch Alnatura:
       „Die von uns beauftragte Wirtschaftskanzlei GvW Graf von Westphalen ist
       eine renommierte Großkanzlei“, antwortet Alnatura auf Anfrage der taz. Die
       „Experten-Unterstützung“ durch Winterhoff habe sich der Unternehmensanwalt
       Kleinmann geholt. „Hierfür aus der Kanzlei eingesetzte Personen wurden
       durch die Kanzlei vorgeschlagen und von uns nicht infrage gestellt.“
       
       Immerhin, so heißt es von Alnatura weiter: „Wenn dem so wäre, dass eine der
       beauftragen Personen umstrittene Vereine oder Parteien vertritt,
       distanzieren wir uns ganz klar und ausdrücklich davon.“
       
       26 Mar 2019
       
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