# taz.de -- Kommentar Adoption von Stiefkindern: Endlich an die Kinder gedacht > Das Bundesverfassungsgericht stellt das Offensichtliche fest: Die > Verbindung unverheirateter Stiefeltern zu ihren Kindern braucht > Sicherheit. (IMG) Bild: Gibt es ein weiteres Elternteil, soll dieses auch rechtliche Sicherheit haben Viel zu häufig geht es in den politischen Debatten und gesetzlichen Regelungen um die Rechte und Bedürfnisse von Erwachsenen. Das Verfassungsgericht erinnert nun mit seiner jüngsten Entscheidung zugunsten der Adoption von Stiefkindern durch unverheiratete Paare daran, dass eines immer Vorrang haben sollte: das Wohl und die Bedürfnisse der Kinder. Der Gesetzgeber muss nachbessern und das Adoptionsrecht in diesem Bereich modernisieren. Endlich! Es kann viele Gründe geben, nicht zu heiraten. Bei der in diesem Fall klagenden Familie wollte die Mutter die Witwenrente nicht verlieren, eine wichtige Existenzgrundlage für sie und ihre Kinder. Andere heiraten nicht, weil sie die Institution Ehe grundsätzlich ablehnen oder weil sie glauben, ein solcher „Vertrag“ sei für die Liebe tödlich. Was auch immer ein Paar dazu bewegt, die Ehe zu meiden – die in einer solchen Beziehung lebenden Kinder können nichts dafür, es ist nicht ihre Entscheidung. Und es geht dabei nicht nur darum, dass sich der Stiefelternteil im Alltag liebevoll kümmert und den Unterhalt mitfinanziert, sich damit quasi das Recht erworben hat, zum Elternabend zu gehen oder im Krankenhaus Auskunft zu bekommen. Für die Kinder macht es einen riesigen Unterschied, ob sie diesen Menschen an der Seite des leiblichen Elternteils als „den Freund meiner Mutter“ oder als „meinen Vater“ vorstellen können. Eine Adoption ist ein Bekenntnis zum Kind. Es bedeutet, rechtlich und für immer verbunden zu sein. Das adoptierte Kind ist unterhalts- und erbberechtigt. Gerade diejenigen, die nur einen Elternteil haben, haben Angst, allein zurückzubleiben. Die Sehnsucht nach zwei Elternteilen und nach Verbindlichkeit ist entsprechend groß. Eine Adoption bedeutet für das Kind: Dieser Mensch wird nicht aus meinem Leben verschwinden. Ob die Eltern verheiratet sind oder nicht – who cares? Und, ja, da hätte die Politik eigentlich auch selbst drauf kommen können. Wieder einmal hat sich erwiesen, dass das Bundesverfassungsgericht dem politischen Betrieb in Berlin auf die Sprünge helfen muss. 2 May 2019 ## AUTOREN (DIR) Silke Mertins ## TAGS (DIR) Familie (DIR) Bundesverfassungsgericht (DIR) Adoption (DIR) Adoption (DIR) Familie (DIR) Mütterrente ## ARTIKEL ZUM THEMA (DIR) Menschenrechtsgerichtshof zu Adoption: Gegen den Willen der Mutter Norwegen hat ein Flüchtlingskind in eine christliche Pflegefamilie gegeben. So wurden die Rechte der leiblichen Mutter verletzt, urteilt ein Gericht. (DIR) BVerfG zu Stiefkindern Unverheirateter: Adoption soll erlaubt sein Das Bundesverfassungsgericht entscheidet: Eine Heirat soll künftig nicht mehr Voraussetzung sein, um Kinder des Partners adoptieren zu können. (DIR) Reform des Abstammungsrechts: Lebensrealitäten sind schon weiter Die Justizministerin will Regenbogeneltern gleichstellen. Kritik kommt von Betroffenen, die Opposition sieht den Vorstoß als Zwischenschritt. (DIR) Diskriminierung bei der Mütterrente: Mütter zweiter Klasse In Osnabrück wehren sich Adoptivmütter dagegen, dass sie keine Mütterrente bekommen. Ihre Kinder waren schon zu alt, als sie in die Familien kamen.