# taz.de -- Illegale Abschiebung aus Cottbus: Eltern ohne Kinder abgeschoben
       
       > Anwältin und Flüchtlingsrat werfen der Ausländerbehörde Cottbus
       > Rechtsbruch vor. Trennung von Eltern und Kindern bei Abschiebungen sei
       > unzulässig.
       
 (IMG) Bild: Auch gegen die Landesausländerbehörde hat die Anwältin Beschwerde eingelegt
       
       Der Flüchtlingsrat Brandenburg und der Bundesverband unbegleitete
       minderjährige Flüchtlinge erheben schwere Vorwürfe gegen die
       Ausländerbehörde Cottbus. Diese habe bei einer Abschiebung am 6. Juni vom
       Flughafen Halle/Leipzig in die russische Föderation elementare Rechte von
       Kindern missachtet, erklärten die Organisationen am Freitag in einer
       gemeinsamen Presseerklärung. So seien bei der Abschiebung einer
       tschetschenischen Familie zwei minderjährige Mädchen von ihren Eltern und
       Geschwistern getrennt worden, die ohne sie abgeschoben wurden. Die
       Rechtsanwältin der Familie, Johanna Künne, bestätigte dies der taz.
       
       „Dieses Vorgehen ist klar rechtswidrig“, sagte Künne und verwies auf den
       Rückführungserlass der Landesregierung vom 19. Dezember 2017. Dort steht
       unter anderem, dass „die eingeleitete Abschiebung abzubrechen [ist], wenn
       nicht sichergestellt ist, dass minderjährige Kinder in der Obhut eines
       Elternteils verbleiben“.
       
       ## Zum Einstieg gezwungen
       
       Im Fall der in Spremberg untergebrachten Familie war dies offenbar nicht
       der Fall. Als die Polizei die Familie mit insgesamt acht Kindern
       unangekündigt abgeholt habe, seien zwei Töchter im Alter von 13 und 15
       Jahren, nicht zu Hause gewesen, erklärte Künne. „Die Mutter hat hinterher
       in einem Telefonat mit Flüchtlingshelfern erzählt, man habe ihr gesagt, die
       Töchter würden zum Flughafen nachgebracht.“ Als dem nicht so war, habe sie
       (die Mutter) sich geweigert, ins Flugzeug zu steigen, worauf Polizeibeamte
       ihr die Arme verdreht und sie zum Einstieg gezwungen hätten.
       
       „Das ist ganz schlimm, wie mit der Familie umgegangen wurde“, sagte die
       Rechtsanwältin. Bis heute habe die Ausländerbehörde ihr keine Auskunft über
       den Verbleib der beiden Mädchen gegeben. Laut Flüchtlingsrat sind die
       Kinder bei einer befreundeten Familie untergekommen. Künne hat nach eigenen
       Angaben beim Brandenburger Innenministerium Dienst- und
       Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Ausländerbehörde Cottbus und die Zentrale
       Ausländerbehörde des Landes Brandenburg eingereicht. Das Ministerium wollte
       sich gegenüber der taz vorerst nicht äußern, zunächst müsse die
       Ausländerbehörde Stellung nehmen. Diese beantwortete eine Anfrage vom
       vorigen Freitag bis jetzt nicht.
       
       Vergangenen Dienstag hatte die rot-rote Brandenburger Landesregierung
       beschlossen, Abschiebungen effizienter zu gestalten, indem sie künftig von
       der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) in Eisenhüttenstadt organisiert
       werden. Landkreise und kreisfreie Städte hatten dies gefordert, da die
       Beschaffung von Reisepapieren und Flügen für sie eine Belastung sei.
       Entscheiden über Abschiebungen sollen aber nach wie vor die örtlichen
       Ausländerbehörden.
       
       ## Arbeitserlaubnis verweigert
       
       Das Amt in Cottbus falle bei Abschiebungen immer wieder durch seine Härte
       auf, erklärte Ivana Domazet vom Brandenburger Flüchtlingsrat auf
       taz-Anfrage. „Familientrennungen haben auch in der Vergangenheit
       stattgefunden, etwa mit der falschen Begründung, zwischen Vater und Kindern
       bestünde keine schützenswerte Beziehung.“ Zwei Abschiebungen von
       Schwangeren, die nicht reisefähig waren, seien erst durch einen Arzt am
       Flughafen beziehungsweise in letzter Minute durch das Gericht gestoppt
       worden. Zudem, so die Mitarbeiterin des Flüchtlingsrats, mache der
       Behördenleiter öffentlich Stimmung gegen Flüchtlinge aus Tschetschenien.
       Gleichzeitig versage die Ausländerbehörde regelmäßig die Möglichkeiten der
       Aufnahme von Arbeit und Ausbildung.
       
       Laut Innenministerium wurden 2018 273 Menschen aus Brandenburg abgeschoben.
       Jede zweite Abschiebung sei gescheitert, etwa weil die Betroffenen
       untergetaucht waren. (mit dpa)
       
       Anmerkung der Redaktion (18.6.19, 9:50 Uhr): In einer ersten Version des
       Textes hatte fälschlicherweise gestanden, auch einem Sohn der Familie aus
       Spremberg habe die Ausländerbehörde die Arbeitsaufnahme verweigert. Dies
       war ein Missverständnis, dies betraf laut Flüchtlingsrat eine Familie aus
       Cottbus.Wir bitten dies zu entschuldigen.
       
       17 Jun 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Susanne Memarnia
       
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