# taz.de -- Impfpflicht kommt – FAQ: Pieksen gegen Masern
       
       > Das Bundeskabinett bringt die Masernimpfpflicht auf den Weg. Ab nächstem
       > Frühjahr sind für Kinder die Nachweise zwingend.
       
 (IMG) Bild: Kitas dürfen Kinder, die nicht geimpft sind, künftig nicht mehr annehmen
       
       BERLIN dpa | Lange wurde darüber diskutiert, jetzt kommt die gesetzliche
       Pflicht zur Impfung gegen Masern. Bei Kindern gibt es künftig so gut wie
       keine Ausnahmen. Auch einige Erwachsenengruppen müssen sich impfen lassen
       oder nachweisen, dass sie immun gegen die Masern sind. Die Regelungen im
       Einzelnen:
       
       Ab wann gilt die Impfpflicht und für wen? 
       
       Ab März nächsten Jahres. Bei Eintritt in die Kita oder Schule müssen Eltern
       für ihre Kinder ab dann die Impfung vorweisen. Für Kinder, die schon im
       Kindergarten oder in der Schule sind, muss bis spätestens 31. Juli 2021
       nachgewiesen werden, dass sie geimpft sind oder die Masern schon hatten.
       Impfpflicht besteht auch für Erzieherinnen und Erzieher in Kitas, für
       Lehrer, Tagesmütter und für Beschäftigte in medizinischen und sonstigen
       „Gemeinschaftseinrichtungen“. Dazu zählen Ferienlager oder auch Asyl- und
       Flüchtlingsunterkünfte. Auch Bewohner solcher Einrichtungen müssen sich
       impfen lassen oder nachweisen, dass sie immun sind.
       
       ## Gibt es Ausnahmen?
       
       Ja. Wer mit einem ärztlichen Attest nachweist, dass eine Impfung aus
       gesundheitlichen Gründen nicht ratsam – also kontraindiziert – ist, ist von
       der Impfpflicht befreit. Außerdem sind vor 1970 Geborene von der
       Impfpflicht befreit, da sie größtenteils immun sein dürften, weil sie die
       Masern höchstwahrscheinlich durchgemacht haben.
       
       ## Was passiert denen, die sich nicht an die Impfpflicht halten?
       
       Kitas, Schulen und andere Einrichtungen, in denen die Impfpflicht gilt,
       müssen Impfsäumige an das Gesundheitsamt melden. Das entscheidet dann über
       das weitere Vorgehen und kann im Extremfall Bußgelder bis 2.500 Euro
       verhängen. Kitas dürfen ungeimpfte Kinder künftig nicht mehr annehmen. Auch
       gegen die Einrichtungen können Bußgelder verhängt werden, wenn sie sich
       nicht an die Impfpflicht halten.
       
       ## Wie weise ich die Impfung oder Immunität nach?
       
       Über den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder ein ärztliches
       Attest. Wer sich nicht sicher ist, ob er geimpft ist oder nicht, kann auch
       einen Bluttest machen. Wenn Antikörper nachgewiesen werden, hatte man
       entweder schon Masern und ist somit immun oder man ist bereits geimpft. Im
       Zweifel sollten sich auch Erwachsene lieber noch einmal impfen lassen, rät
       die Ständige Impfkommission (STIKO). Das für Infektionskrankheiten
       zuständige Robert-Koch-Institut (RKI) sieht bei nach 1970 geborenen
       Erwachsenen große Impflücken.
       
       ## Muss ich mit meinem Kind für die Impfung extra in eine volle
       Kinderarztpraxis?
       
       Nein. Die Impfung soll künftig bei allen Ärzten außer Zahnärzten möglich
       sein.
       
       ## Warum werden Masern überhaupt als so gefährlich eingestuft?
       
       Bei Infizierten wird das Immunsystem geschwächt, es kann zu Komplikationen
       wie Mittelohr- und Lungenentzündungen kommen. Selten kommt es auch zu
       Gehirnentzündungen, die tödlich enden können. Masern sind keine harmlose
       Kinderkrankheit, sagt das RKI. Bei 1.000 Erkrankten gebe es einen
       Todesfall. Manchmal führt die Krankheit erst nach Jahren zum Tod, etwa bei
       der Masern-Gehirnentzündung SSPE – wer im Säuglingsalter an Masern
       erkrankt, ist besonders gefährdet.
       
       17 Jul 2019
       
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