# taz.de -- Hartes Thermomix -Urteil: Jetzt heißt es stark sein!
       
       > Böse Überraschung: Wer einen Thermomix TM5 gekauft hat, bekommt nicht
       > recht, wenn er sich von der Einführung des TM6 überfallen fühlt.
       
 (IMG) Bild: Noch rasch abverkaufen: TM5 in der Fabrik
       
       Es sollte „eine Überraschung“ werden. Mit diesem Satz begründete im März
       2019 der Thermomix-Hersteller Vorwerk seine überfallartige
       Produkteinführung des TM6: Einem weiteren Modell der Thermomix-Serie, das
       mit neuen Funktionen, wie Braten und Fermentieren dem passionierten
       Antikoch das Leben ungemein erleichtern soll.
       
       [1][Der Thermomix ist eine mehr als vollumfängliche Küchenmaschine,] die
       nicht nur Zutaten zerkleinern kann; sie übernimmt auch das Kochen für
       diejenigen, die es nicht können, nicht wollen oder keine Zeit dafür haben.
       Und super ist: Das neueste Modell ist im Paket mit Kochbuch, Kochkurs und
       Rezept-Portal schon für unter 1.500 Euro zu haben!
       
       Viele treue Vorwerk-Kunden allerdings fühlten sich überrumpelt, da sie sich
       gerade für einen TM5 entschieden hatten. Der kann „nur“ kochen und über das
       Display Rezepte direkt aus dem Internet abrufen. In den sozialen Medien
       entstand ein Shitstorm – und gestern urteilte das Landgericht Wuppertal in
       zweiter Instanz, dass Vorwerk nicht dazu verpflichtet ist, langfristig im
       Voraus Neuerscheinungen anzukündigen.
       
       [2][Eine Kundin aus Kaiserslautern hatte geklagt], da sie sich durch die
       gezielte Nichtinformation in ihrer Kaufentscheidung benachteiligt fühlte.
       Ihren Kauf vom Januar 2019 wollte sie gern rückgängig machen. Sie war die
       einzige Klägerin vor dem Landgericht Wuppertal, aber nicht die einzige
       Empörte. Unter anderem wurde Vorwerk „arglistige Täuschung“ vorgeworfen.
       Der Verbraucherzentrale zufolge blieb die „große Welle“ aber aus.
       
       ## Dankbar sein
       
       Sollten wir denn nicht auch eher dafür dankbar sein, dass uns Vorwerk eine
       penetrante Neuankündigungsmarketingwelle erspart? Wir werden in Kaufhäusern
       und im Onlinehandel mit Sonderpreisen und Neuankündigungen doch ohnehin
       schon überschüttet.
       
       Das Gericht sah das jedenfalls ähnlich. Die Klägerin hätte sich aktiv nach
       zukünftigen Releases erkundigen müssen. Auch sei das berechtigte Interesse
       des Unternehmens zu berücksichtigen, die vor dem Produktwechsel angebotenen
       Modelle noch abzusetzen.
       
       Da jedoch weder Kaufhausmitarbeiter noch Vorwerkvertreter über die
       Neuerscheinung informiert waren, hätte sie auch im Beratungsfall keine
       Information darüber erhalten können. Im Laufe des Prozesses teilte Vorwerk
       mit, dass alle Kunden, die zwischen dem 20. Februar und dem 8. März 2019
       einen TM5 gekauft haben, schriftlich über den Release informiert wurden und
       ein individuelles Tauschangebot erhalten hätten.
       
       Der Umsatz vom Thermomix ist seit einigen Jahren konsequent rückläufig. Da
       bleibt die Frage, ob das „Überraschungsmarketing“ eine im obigen Sinne
       Rücksicht auf die Verbraucher ist oder ob Vorwerk überhaupt konsequent auf
       Marketing verzichtet. Für andere Unternehmen ist dieses Urteil dabei nicht
       bindend. In solchen Fällen, hieß es vom Gericht, werde immer der Einzelfall
       verhandelt und die Sache sei nicht auf zukünftige Überraschungen
       übertragbar.
       
       10 Jan 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Das-wichtigste-Kuechengeraet/!5577810/
 (DIR) [2] https://www.fernsehserien.de/die-rezeptsucherin/folgen/29-kaiserslautern-615304
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Laura Mench
       
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