# taz.de -- Hostel auf Nordkorea-Botschaftsgelände: Was wusste Kim Jong Un?
       
       > Das Hostel auf dem Gelände der norkoreanischen Botschaft verstößt gegen
       > UN-Sanktionen und muss ausziehen, hat das Verwaltungsgericht entschieden.
       
 (IMG) Bild: Das City-Hostel in der Glinkastraße in Mitte
       
       Für 12,60 Euro gibt’s im City Hostel in der Glinkastraße ein Bett im
       4er-Zimmer, Bettwäsche, kein Frühstück – und Grusel gratis. Das Hostel
       nutzt ein Gebäude auf dem Gelände der nordkoreanischen Botschaft, eines
       Landes, dem man eigentlich nicht zu nahe kommen möchte. Damit soll jetzt
       Schluss sein. Am Dienstag entschied das Verwaltungsgericht: Das Hostel muss
       raus. Ein Weiterbetrieb verstoße gegen die UN-Sanktionen gegen den
       außenpolitisch immer mal wieder auffälligen Staat (Atomwaffentests,
       Menschenrechtsverletzungen).
       
       Tatsächlich fühlte sich der Bezirk Mitte mit dem Hostelbetrieb bereits seit
       Längerem nicht so wohl – weshalb man dem Betreiber, der EGI GmbH, schon im
       November 2018 die Nutzung des Gebäudes untersagte. Begründung: eine
       EU-Verordnung von 2017, die unter anderem verbietet, Gebäude der
       Volksrepublik anzumieten. Denn wer weiß, wohin das Geld in Nordkorea fließt
       – die EGI GmbH zahlte immerhin 38.000 Euro Kaltmiete pro Monat an die
       Botschaft.
       
       Normalerweise verhandelt die 4. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts
       viel Schwarzbrot: Entzug der Gewerbelizenzen für Gückspielsalons, die zu
       freihändig mit dem Steuerrecht umgehen, dies, das. Insofern war der Fall am
       Dienstagmorgen „schon ein Unikat“, so der Richter: Die große Weltpolitik
       hielt Einzug in das Verwaltungsgericht in der Moabiter Kirchstraße.
       
       Tatsächlich war man dann doch recht schnell zurück in den Niederungen des
       Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in Berlin, kurz Asog. Während
       sich das beklagte Bezirksamt nämlich genau darauf beruft – immerhin müsse
       man als zuständige Ordnungsbehörde die EU-Verordnung durchsetzen, wer denn
       bitte sonst? –, hielt die Klägerseite das Asog für nicht anwendbar. Denn
       eigentlich gehe es hier um Gewerbeuntersagung, also müsse man der EGI GmbH
       wenn schon bitte mit dem Gewerbemietrecht kommen.
       
       ## Betten woanders aufstellen
       
       Das sah der Richter anders: Weil die EGI GmbH ihre Betten schließlich auch
       jederzeit woanders in Berlin aufstellen könne, sei das hier nicht der Punkt
       – und eine „Generalklausel“ wie das Berliner Asog könne hier durchaus
       Anwendung finden.
       
       Das nicht gerade für seine Liberalität bekannte Polizeigesetz als Mittel
       zum Zwecke der Sicherung des Weltfriedens – auch so etwas gibt’s also.
       
       Ob das Hostel nun tatsächlich bald aus der Glinkastraße ausziehen wird, ist
       aber fraglich. Die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht ist zugelassen,
       zudem mahnte der Richter formale Fehler im Bescheid des Bezirksamts von
       2018 an, der dem Hostel die Nutzung untersagt. Auch das könnte noch einmal
       vor Gericht landen. Und eine Frage bleibt ohnehin offen: Was wusste Kim
       Jong Un?
       
       28 Jan 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Klöpper
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Nordkorea
 (DIR) Verwaltungsgericht
 (DIR) Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz
 (DIR) Berlin-Mitte
 (DIR) Nordkorea
 (DIR) Nordkorea
 (DIR) Nordkorea
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Grusel in Berlin-Mitte: Schlafen unter der Fahne Nordkoreas
       
       In bester Lage steht auf dem Gelände der nordkoreanischen Botschaft ein
       Gebäude leer. Bis zur Pandemie war hier ein Hostel untergebracht.
       
 (DIR) Propaganda Nordkoreas: Die Vloggerin aus Pjöngjang
       
       Bisher zeigte Nordkorea Machthaber Kim Jong Un bei Inspektionen. Nun
       erklärt eine Vloggerin dem Ausland die vermeintlich heile Welt des Staates.
       
 (DIR) Sanktionen gegen Nordkorea: Mieteinnahmen für Raketentests?
       
       Die Bundesregierung will das Berliner „Cityhostel“ auf dem Gelände der
       nordkoreanischen Botschaft schließen. Ein Besuch.
       
 (DIR) Wissenstest zu Nordkorea: Kim Jong Dingsbums
       
       Nordkorea prüft die Welt – prüfen Sie Ihr Wissen über Nordkorea! Sie werden
       sehen: So absurd ist das Land gar nicht. Mehrere Antworten sind möglich.