# taz.de -- Niederlage für den Staatsschutz: Zozan G. behält Sorgerecht
       
       > Die kurdische Aktivistin Zozan G. behält das Sorgerecht für ihre Kinder.
       > Politische Ideale der Eltern sind kein Grund für staatliches Eingreifen.
       
 (IMG) Bild: Demonstration in Duisburg gegen Erdoğan. Wer daran teilnimmt, riskiert sein Sorgerecht
       
       BOCHUM taz | Die kurdische Aktivistin Zozan G. [1][muss nicht länger
       fürchten, von ihren fünf Kindern getrennt zu werden]. „Es gibt keinen
       Sorgerechtsentzug“, bestätigte die Sprecherin des Amtsgerichts Oberhausen,
       Christine Wecker, am Mittwoch der taz.
       
       Der Bankkauffrau Zozan G. war vorgeworfen worden, sie stehe der verbotenen
       Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) nahe und indoktriniere besonders ihre
       ältesten, 15 und 13 Jahre alten Töchter Solin und Lorin. Die 44 Jahre alte
       Deutsche, die als Kleinkind aus dem ostanatolischen Batman in die
       Bundesrepublik gekommen ist, bestreitet das. In Gang gebracht wurde das
       Familiengerichtsverfahren vom Staatsschutz, also der für politische
       Straftaten zuständigen Abteilungen von Polizei und Staatsanwaltschaft.
       
       Auslöser war eine Meldung aus Karlsruhe, nach der die Tochter Lorin während
       der Schulzeit an einem „Kurdenmarsch“ teilgenommen habe. Dabei soll sie
       eine Weste mit dem Bild des [2][PKK-Gründers Abdullah Öcalan] getragen
       haben. Der Staatsschutz Düsseldorf legte nach, Lorin habe zusammen mit
       anderen Aktivist*innen „Hausfriedensbruch“ im Landtag begangen – allerdings
       war die Gruppe schon an den Sicherheitsschleusen gescheitert. Außerdem habe
       sie „wahrscheinlich“ noch an einer weiteren prokurdischen Demo
       teilgenommen.
       
       Das familiengerichtliche Verfahren, in dem Maßnahmen bis hin zur Entziehung
       des Sorgerechts drohten, hielt der Anwalt von Zozan G., Tim Engels, dennoch
       für völlig überzogen. Schließlich hatte auch das Oberhausener Jugendamt
       bestätigt, die Eltern G. kümmerten sich „um die Erziehung und Entwicklung
       ihrer Kinder gut“. Jurist Engels verwies außerdem auf die gängige
       Rechtsprechung, wonach dem Staat missfallende „gesellschaftspolitische
       Ideale“ der Eltern keinen Grund für einen Eingriff in deren
       „Erziehungsprimat“ darstellen.
       
       ## Keine familienrechtlichen Auflagen
       
       Entsprechend verzichtete das Gericht am Mittwoch auf familienrechtliche
       Auflagen. Die getrennt lebenden Eltern G., die sich das Sorgerecht teilen,
       verpflichteten sich im Gegenzug aber, ihre Kinder von verbotenen
       „Versammlungen“ fernzuhalten und Schulschwänzerei nicht zu dulden. „Das
       mache ich sowieso“, sagte Zozan G.: „Ich habe immer dafür gesorgt, dass
       meine Kinder in der Schule erfolgreich sind.“
       
       Außerdem soll die Kinderschutzambulanz Hagen untersuchen, wie sehr die
       Kinder unter dem vom Staatsschutz befeuerten Verfahren gelitten haben.
       Insbesondere ihre jüngsten 3 und 6 Jahre alten Kinder hätten sich so sehr
       vor dem Verlust der Mutter gefürchtet, dass sie jede Nacht bei ihr im Bett
       schlafen wollten, sagt Zozan G. Und Lorin fühle sich verfolgt.
       
       23 Jan 2020
       
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