# taz.de -- Unerlaubt beantragte Corona-Hilfen: Rückzahlung straffrei möglich
       
       > Rund 200.000 BerlinerInnen haben Corona-Soforthilfen beantragt. Einige,
       > obwohl ihnen das Geld wahrscheinlich gar nicht zusteht.
       
 (IMG) Bild: Ging schnell: Die Coronasoforthilfe wurde auch sofort ausgezahlt
       
       Der Andrang auf die Corona-Soforthilfen in Berlin überstieg alle
       Erwartungen – und leider [1][auch die Ressourcen]. Rund 199.000
       BerlinerInnen haben laut der Senatsverwaltung für Finanzen für sich oder
       ihre Firma Hilfen beantragt. Um eine schnelle Auszahlung in der
       wirtschaftlich angespannten Situation zu gewährleisten, hat die zuständige
       Investitionsbank Berlin (IBB) lediglich stichprobenartig überprüft, ob auch
       jede/r zum [2][Kreis der Berechtigten] gehörten.
       
       Das ist offenbar auch der Finanzverwaltung bewusst. In einem Tweet kündigte
       sie am Mittwoch an, dass alle AntragstellerInnen in den nächsten Tagen per
       Mail angeschrieben werden. Darin würden die Rahmenbedingungen und
       Voraussetzungen für einen Zuschuss noch einmal erläutert. „Unberechtigt
       beantragte Corona-Soforthilfen können straffrei zurückgezahlt werden“,
       heißt es. Insgesamt wurden mehr als 1,3 Milliarden Euro in diesem ersten
       Nothilfeprogramm des Senats ausgezahlt.
       
       Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass das Landeskriminalamt in fast 50
       Fällen wegen Betruges bei den Soforthilfen für Unternehmen ermittelt. Bei
       falschen Angaben im Antragsformular kommen neben einer falschen
       Versicherung an Eides statt je nach Organisation und Tätigkeit des
       Antragstellers Betrug oder Subventionsbetrug in Betracht. Darauf stehen bis
       zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafen.
       
       ## Zahl der Betrüger bleibt unklar
       
       Wie viele Menschen aus falscher Annahme oder in betrügerischer Absicht die
       Hilfen in Höhe zwischen 5.000 und mehreren Hunderttausend Euro bekommen
       haben könnten, ist offen. Weder die Finanzverwaltung noch die für die
       Bearbeitung und Auszahlung zuständige IBB wollten sich am Mittwoch dazu
       äußern. Ein Sprecher der IBB erklärte jedoch, es habe viele Nachfragen zu
       den Anträgen gegeben, die an sich relativ einfach formuliert und
       strukturiert waren.
       
       Etwa 2.500 Begünstige haben laut der Finanzverwaltung das ihnen ausgezahlte
       Geld bereits wieder zurückgezahlt – ob aus Reue oder anderen Gründen, lässt
       sich kaum beurteilen. „Anderen geht es einfach deutlich schlechter – bei
       mir hält sich der Einbruch der Aufträge noch sehr in Grenzen“, sagte eine
       selbstständige Journalistin, die anonym bleiben wollte, der taz zu ihrer
       Motivation.
       
       Hoffnungen, dass das zurückgezahlte Geld jenen zu Gute kommen könnte, die
       bei dem [3][Andrang auf die Hilfen] leer ausgingen, zerstreut eine
       Sprecherin der Finanzverwaltung jedoch: „Dieses Geld fließt wieder in den
       Landeshaushalt.“
       
       22 Apr 2020
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bert Schulz
       
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