# taz.de -- Maserngesetz vor Verfassungsgericht: Dämpfer für Impfgegner
       
       > Die Verfassungsrichter verweigern eine einstweilige Anordnung gegen die
       > indirekte Masern-Impfpflicht. Das Verfahren könnte richtungsweisend sein.
       
 (IMG) Bild: Kein Erfolg für die Impfgegner*innen
       
       KARLSRUHE taz | Das [1][Masernschutzgesetz] bleibt zunächst in Kraft. Das
       Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag von impfskeptischen Eltern
       abgelehnt. Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz werden aber weiterhin
       geprüft.
       
       Das am 1. März in Kraft getretene Gesetz sieht vor, dass Kinder nur dann in
       Kitas oder Schulen betreut werden dürfen, wenn sie eine Masernschutzimpfung
       oder Masernimmunität nachweisen. Für Kinder, die schon zur Kita oder zur
       Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Die
       Schulpflicht besteht auch für ungeimpfte Kinder.
       
       Dagegen erhoben im März mehrere Eltern Verfassungsbeschwerde. Sie seien auf
       Kinderbetreuung angewiesen, wollen ihre Kinder aber nicht impfen lassen.
       Das Gesetz beinhalte einen indirekten Impfzwang, der das Recht der Kinder
       auf körperliche Unversehrtheit verletze, so die Klage.
       
       Eine dreiköpfige Kammer des Bundesverfassungsgerichts hat nun zwei mit den
       Klagen verbundene Eilanträge in einer „Folgenabwägung“ abgelehnt. Die
       Interessen der Eltern und der Kinder überwiegen derzeit nicht die
       Interessen der Allgemeinheit, so die Richter, deshalb wird das
       Masernschutzgesetz nicht sofort gestoppt. Die Verfassungsrichter wollen die
       Klagen aber gründlich prüfen. Die Verfassungsbeschwerden seien weder
       offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet. (Az.: 1 BvR
       469/20)
       
       Bedeutung auch für Corona 
       
       Bei den Demonstrationen gegen corona-bedingte Grundrechtseinschränkungen
       sind Impfskeptiker prominent vertreten. Obwohl es noch keinen Impfstoff
       gibt, warnen sie bereits vor einer Zwangsimpfung.
       
       Allerdings hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor einigen Wochen
       [2][eine Art Immunitätsnachweis] vorgeschlagen. Er sollte die Grundlage
       dafür bilden, dass Personen, die nach überstandener Krankheit oder nach
       Impfung immun sind, von Beschränkungen ausgenommen werden können. Die SPD
       hatte die Regelung jedoch verhindert, weil sie einen Anreiz befürchtete,
       sich absichtlich anzustecken und damit andere zu gefährden.
       
       Sollte es – frühestens Ende des Jahres – einen Impfstoff geben, könnte die
       Diskussion um Privilegierungen für corona-immune Personen erneut an Fahrt
       aufnehmen. Denn wer sich impfen lassen kann, muss sich nicht anstecken
       lassen. Daraus ergäbe sich aber – je nach Art der Privilegierung – wieder
       eine indirekte Impfpflicht. Es würden sich dann ähnliche
       verfassungsrechtliche Fragen wie beim Masernschutzgesetz stellen. Auch
       deshalb wird sich das Bundesverfassungsgericht beim Masern-Verfahren
       vermutlich Zeit für eine eingehende Prüfung nehmen.
       
       18 May 2020
       
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