# taz.de -- AfD-Klage gegen Seehofer erfolgreich: Politischer Abmahnverein
       
       > Die AfD lauert auf Fehler der Bundesregierung. Nun hat sie feixend die
       > Genugtuung, den politisch Etablierten einen „Rechtsbruch“ nachgewiesen zu
       > haben.
       
 (IMG) Bild: Die AfD hatte geklagt, weil sie sich davon einen politischen Vorteil versprach
       
       Die [1][AfD hat beim Bundesverfassungsgericht] einen leichten Sieg
       errungen. Obwohl die Rechtslage klar war, hat das Bundesinnenministerium
       ein AfD-kritisches Interview von Horst Seehofer auf die Homepage des
       Ministeriums gestellt und damit die Neutralitätspflicht verletzt.
       
       Der damit verbundene Nachteil für die AfD war minimal. Das
       Seehofer-Interview wurde ganze 184 Mal aufgerufen, bis es nach zwei Wochen
       wieder von der Webseite entfernt wurde. Die AfD hat auch nicht deshalb
       geklagt, weil sie sich ungerecht behandelt fühlte, sondern weil sie sich
       davon einen politischen Vorteil versprach.
       
       Die AfD agiert hier wie ein politischer Abmahnverein. Sie lauert auf kleine
       rechtliche Fehler der Bundesregierung, um dann mit großem Spektakel das
       Bundesverfassungsgericht einzuschalten. Ihr Nutzen ist die Genugtuung ihrer
       feixenden Anhänger, dass man der etablierten Politik mal wieder einen
       „Rechtsbruch“ nachgewiesen hat – egal wie homöopathisch er in der Praxis
       war.
       
       Dabei sind solche Malheure ja leicht zu vermeiden. [2][Ein Politiker wie
       Horst Seehofer] hat wirklich genug Möglichkeiten, sich öffentlich zu
       äußern, und ist dabei auf die Webseite seines Ministeriums überhaupt nicht
       angewiesen. Als wichtiger Parteipolitiker ist er überall als
       Interviewpartner gefragt, vor allem wenn er sich deftig über die AfD
       äußert.
       
       Auch wenn die Pflicht zur Neutralität damit oft etwas künstlich wirkt, sie
       ist doch sinnvoll. Schließlich könnten die Ressourcen und die Amtsautorität
       der Regierung auch in ganz massiver Form für parteipolitische Einflussnahme
       genutzt werden. Wenn etwa die Kanzlerin ihre Weihnachtsansprache
       ausschließlich dem Kampf gegen die AfD (oder gegen die Linke) widmen würde,
       so wäre das sicher ein Missbrauch staatlicher Mittel.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hat daher zu Recht an seiner Neutralitätslinie
       festgehalten – auch wenn die AfD vielleicht noch öfter solche irrelevanten
       Showprozesse anzetteln kann.
       
       9 Jun 2020
       
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