# taz.de -- Nazi-Terrorgruppe „Revolution Chemnitz“: Prozess gegen Mitläufer
       
       > Weil sie mit den Rechtsterroristen von „Revolution Chemnitz“ Menschen
       > verprügelt haben sollen, stehen sechs Männer vor Gericht. Und schweigen.
       
 (IMG) Bild: 25. Mai 2020: Prozessbeginn in der Musikschule Chemnitz
       
       CHEMNITZ epd | In Sachsen hat der Prozess gegen sechs mutmaßliche Mitläufer
       der [1][rechtsextremen Terrorgruppe] [2][„Revolution Chemnitz“] begonnen.
       Zum Auftakt vor dem Chemnitzer Amtsgericht sei die Anklageschrift gegen die
       sechs 25 bis 34 Jahre alten Männer verlesen worden, sagte eine
       Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag. Keiner
       der Angeklagten habe Angaben zur Sache gemacht. Auch einer der Männer, der
       sich gegenüber der Polizei noch geständig gezeigt hatte, habe vor Gericht
       geschwiegen.
       
       Den Männern aus dem Großraum Chemnitz wird besonders schwerer
       Landfriedensbruch vorgeworfen. Sie sollen laut Anklage am Abend des 14.
       September 2018 an der Chemnitzer Schlossteichinsel Parkbesucher gestört,
       bedroht und verletzt haben. Sie seien mit Bierflaschen und Quarzhandschuhen
       bewaffnet gewesen.
       
       Nach Angaben der Sprecherin soll der Prozess am 11. Juni mit ersten
       Zeugenvernehmungen fortgesetzt werden. Insgesamt will das Gericht demnach
       eine zweistellige Anzahl an Zeugen hören. Bislang sind elf Verhandlungstage
       bis Mitte Juli abgesetzt. Schwerer Landfriedensbruch wird mit
       Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet.
       
       Das Oberlandesgericht Dresden hatte im März acht Männer wegen der
       Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung [3][zu mehrjährigen
       Haftstrafen verurteilt]. Die Gruppe „Revolution Chemnitz“ hatte demnach in
       Chatgruppen unter anderem Waffenkäufe geplant und Umsturzpläne gehegt.
       Einige von ihnen sollen auch an den Attacken auf der Schlossteichinsel
       beteiligt gewesen sein. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
       
       25 May 2020
       
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