# taz.de -- Antiziganistischer Brandanschlag: Fackelwurf auf schlafende Familie
       
       > Die wegen eines versuchten Brandanschlags auf Romn*ja Angeklagten werden
       > aus der U-Haft entlassen. Das Gericht geht nicht von versuchtem Mord aus.
       
 (IMG) Bild: Prozessauftakt in Ulm am 11. Mai
       
       BERLIN taz | Die Haftbefehle gegen fünf Männer, die im Mai 2019 in
       Baden-Württemberg einen [1][Brandanschlag auf eine Gruppe schlafender
       Romn*ja] verübt haben sollen, sind aufgehoben. Das teilte am Montagabend
       das Landgericht Ulm mit, wo der Fall derzeit verhandelt wird. Grund sei ein
       möglicherweise weniger schwerwiegender Tatbestand, als von der
       Staatsanwaltschaft angenommen.
       
       Im Mai 2019 sollen die Angeklagten im Ort Erbach eine brennende Fackel in
       unmittelbare Nähe eines Wohnwagens geworfen haben, in dem eine Familie mit
       ihrem neun Monate alten Baby schlief. Rund 30 Romn*ja campten zu dieser
       Zeit auf der Wiese im Erbacher Stadtteil Dellmensingen. Die Fackel
       verfehlte den Wagen, andernfalls hätte der Vorfall für die Familie
       verheerende Folgen haben können.
       
       Während der Aktion sollen die Männer aus dem Auto heraus noch: „Ihr seid
       nicht willkommen in Deutschland“ gerufen und das Z-Wort benutzt haben. Auf
       ihren Handys fanden die Ermittler*innen später unter anderem ein Bild, auf
       dem sie eine schwarz-weiß-rote Fahne mit der Aufschrift „Deutschland –
       Meine Heimat“ halten und den Hitlergruß zeigen. Beim Prozessauftakt am
       Landgericht Ulm am 11. Mai bezeichnete einer der Angeklagten sich als
       „rechtsoffen“. Den Anschlag bezeichnete er als eine „Idee, eine Art
       Statement zu setzen, um die Roma-Familien zur Abreise zu bewegen“.
       
       Vier der fünf Angeklagten waren seit Juli 2019 in Untersuchungshaft, der
       fünfte, zur Tatzeit minderjährig, war nach fünf Wochen wieder entlassen
       worden. Die Staatsanwaltschaft hatte bei Prozessbeginn gefordert, die
       jungen Männer wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes und versuchter
       schwerer Brandstiftung zu verurteilen.
       
       ## Ende des Verfahrens voraussichtlich im September
       
       Nun aber erklärte das Gericht, aufgrund des „bisherigen Ergebnisses der
       Beweisaufnahme wird der Sachverhalt nach vorläufiger Auffassung der Kammer
       möglicherweise nur als gemeinschaftlich begangene Nötigung gewertet werden
       können.“
       
       Im Hinblick auf die dafür zu erwartende Höchststrafe (Freiheitsstrafe bis
       zu drei Jahren oder Geldstrafe bei Erwachsenenstrafrecht) sei ein „weiterer
       Vollzug der bisher über 10 Monate andauernden Untersuchungshaft aus Sicht
       der Kammer nicht mehr verhältnismäßig“. „Antiziganismus und
       Fremdenfeindlichkeit“ als mögliche Tathintergründe würden aber „auch bei
       einer von der Anklageschrift abweichenden rechtlichen Bewertung im Rahmen
       der Strafzumessung von ausschlaggebender Bedeutung sein“.
       
       Die Beweisaufnahme werde im bisher geplanten Umfang vollumfänglich
       fortgesetzt. Das Ende des Prozesses ist für September angesetzt.
       
       26 May 2020
       
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