# taz.de -- Berliner Antidiskriminierungsgesetz: Erst meckern, dann verstehen
       
       > Berlins Gesetz gegen staatliche Diskriminierung tritt unverändert in
       > Kraft. Die Kritik anderer Länder beruhte auf falschen Annahmen.
       
 (IMG) Bild: Einsatz der Bundespolizei in Berlin: Nicht diskriminieren, bitte!
       
       BERLIN taz | Trotz aller Diskussionen ist das
       [1][Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG)] am Sonntag in Kraft getreten.
       Es gilt immer dann, wenn in Berlin der Staat auf seine Bürger'innen trifft;
       staatlichen Institutionen ist unter Androhung von Schadenersatzzahlungen
       eine Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht oder Herkunft
       verboten.
       
       Das Gesetz gilt auch für Polizist*innen anderer Bundesländer, wenn sie zu
       Unterstützungseinsätzen in der Stadt sind. Die Innenminister mehrerer
       Bundesländer, darunter Mecklenburg-Vorpommerns und Bayerns, hatten nach
       Druck auf die Polizeigewerkschaften angekündigt, ihre Beamt*innen nicht
       mehr nach Berlin zu schicken, ebenso wollte [2][Bundesinnenminister Horst
       Seehofer (CSU) die Amtshilfe durch die Bundespolizei aussetzen].
       
       Laut [3][einem Bericht der] [4][Tagesschau] soll Berlins Innensenator
       Andreas Geisel (SPD) auf diese Drohungen reagiert haben, er wolle nun
       klarstellen, dass das Gesetz „nicht für auswärtige Kräfte gelten soll“.
       Daran ist nichts dran. [5][In einer Pressemitteilung] verwies Geisel auf
       seine Erläuterungen in der Innenministerkonferenz am vergangenen Freitag
       und sagte, dass „dieses Gesetz nur in Berlin gilt“ – demnach aber auch für
       alle.
       
       Zugleich trat er etwa Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU)
       entgegen, der vor einer Rechtsunsicherheit für seine Beamt*innen gewarnt
       hatte. Geisel stellte klar: „Das Land Berlin haftet auch im Falle einer vor
       Gericht nachgewiesenen Diskriminierung in Berlin durch auswärtige
       Polizisten und Polizistinnen – nicht das Entsendeland oder die einzelne
       Dienstkraft.“
       
       ## Ideologische Debatte
       
       Der Vizefraktionschef der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus, Sebastian
       Walter, sprach gegenüber der taz von einer „ideologischen in der Substanz
       unbegründeten Debatte“. Geisels Brief gebe „den Innenministern die
       gesichtswahrende Möglichkeit zurückzurudern, ohne zugeben zu müssen, das
       Gesetz bislang nicht verstanden zu haben.“ An dem Gesetz werde nichts
       verändert; dies sei eh die Kompetenz des Parlaments.
       
       Auch der innenpolitische Sprecher der Linken, Niklas Schrader, sagte der
       taz, Geisel habe klargestellt, dass das Antidiskriminierungsgesetz „für
       alle gelte, die in Berlin Dienst tun, auch in Amtshilfe“. Dies sei die
       Rechtslage, an der sich nichts verändere. „Die Eskalation durch einige
       Innenminister war eine politische Show, um Rot-Rot-Grün und das LADG zu
       diskreditieren.“
       
       21 Jun 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Polizei-kritisiert-neues-Berliner-Gesetz/!5686216&s=LADG/
 (DIR) [2] /Berliner-Antidiskriminierungsgesetz/!5689671&s=LADG/
 (DIR) [3] https://www.tagesschau.de/ladg-rassismus-polizei-berlin-103.html
 (DIR) [4] https://www.tagesschau.de/ladg-rassismus-polizei-berlin-103.html
 (DIR) [5] https://www.berlin.de/sen/inneres/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.948346.php
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Erik Peter
       
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