# taz.de -- Beschluss für Graben um Reichstagsgebäude: Bundestag wird verklagt
       
       > Das Transparenzportal „Frag den Staat“ verklagt das Parlament, weil es
       > den Beschluss zum geplanten Graben vor dem Reichstagsgebäude nicht
       > herausrückt.
       
 (IMG) Bild: Der Graben soll an der Westseite, also vor dem Platz der Republik, verlaufen
       
       Er hat ja zuletzt für viel Aufsehen gesorgt, [1][der Graben], der vor dem
       Reichstag ausgehoben werden soll. Als Ende August bei einer
       Anti-Corona-Demo Rechtsextreme die Treppe des Reichstags erklommen haben,
       kam er wieder ins Gespräch und wurde vor allem verlacht. Ob darin dann auch
       Krokodile schwimmen würden, witzelten einige bei Twitter.
       
       Arne Semsrott von der Open Knowledge Foundation will ganz genau wissen, wie
       der Graben aussehen soll und hat mit dem Transparenzportal „Frag den Staat“
       [2][das Parlament verklagt.] Semsrott möchte den Beschluss sehen, den die
       zuständige Kommission des Ältestenrats zur Errichtung des Grabens
       verabschiedet hat. Der Beschluss ist [3][von Mitte 2018] – und gesehen hat
       ihn scheinbar noch niemand. Außer natürlich die [4][Mitglieder des
       Ältestenrats], also der Bundestagspräsident, seine Stellvertreter*innen und
       23 weitere Abgeordnete.
       
       Semsrott will sich nicht auf das verlassen, was der Bundestag preisgibt:
       dass der Graben an der Westseite, also vor dem Platz der Republik, in 60
       Meter Abstand zur Fassade verlaufen, 2,50 Meter tief und zehn Meter breit
       sein soll. Dass er an der Nord- und Südseite des Gebäudes durch einen Zaun
       ergänzt werden soll. „Die sagen das, aber wir wissen ja nicht, ob es stimmt
       oder ob in dem Beschluss noch etwas anderes drinsteht“, sagt Semsrott. Er
       würde das einfach gerne kontrollieren.
       
       Deswegen hat er auch schon im Juli 2019 um den Beschluss gebeten –
       schriftlich, mit der Berufung auf [5][das Informationsfreiheitsgesetz],
       welches einen Zugang zu amtlichen Informationen aus Behörden des Bundes
       garantiert. Nicht beim Ältestenrat, sagt ein Sprecher des Bundestags; „der
       parlamentarische Bereich fällt nicht unter den Anwendungsbereich des
       Informationsfreiheitsgesetzes.“ Laut „Frag den Staat“ verweist die
       Verwaltung zudem auf das freie Mandat der Abgeordneten. Das sei gefährdet,
       wenn der Beschluss offen gelegt würde, so die Befürchtung.
       
       Der Bundestag sei lediglich auskunftspflichtig, wenn er
       „öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt“. Das tue der
       Ältestenrat aber zum Beispiel mit dem Bauvorhaben, sagt dagegen Semsrott.
       Der Rat ist das höchste Gremium der Parlamentsverwaltung und falle damit
       unter das Gesetz. Er möchte mit seiner Klage eine Grundsatzfrage klären: ob
       der Ältestenrat all seine Beschlüsse, nicht nur jene um den Burggraben,
       offenlegen muss.
       
       Die Verwaltung scheint von so viel eingeforderter Kontrolle verunsichert
       zu sein: Ihre Anwälte, heißt es bei „Frag den Staat“, hätten ihnen
       angeboten, „die Kosten der Klage zu übernehmen, wenn wir die Klage
       zurücknehmen“.
       
       10 Sep 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Plan-fuer-Graben-um-Reichstag/!5706799
 (DIR) [2] https://fragdenstaat.de/blog/2020/09/10/klage-altestenrat-bundestag-burggraben/
 (DIR) [3] https://www.tagesspiegel.de/berlin/neue-sicherheitszone-auf-dem-platz-der-republik-ein-graben-vor-dem-reichstag/24675158.html
 (DIR) [4] https://www.bundestag.de/parlament/aeltestenrat
 (DIR) [5] https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/open-government/informationsfreiheitsgesetz/informationsfreiheitsgesetz-node.html
       
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 (DIR) Alina Götz
       
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