# taz.de -- Maskenpflicht in Bussen und Bahnen: Bußgeld bleibt Staatssache
       
       > Verkehrsunternehmen führen keine Strafzahlungen für Maskenverweigernde
       > ein. Die Gewerkschaften sehen die Bußgelder als eine staatliche Aufgabe
       > an.
       
 (IMG) Bild: Stuttgarter U-Bahn: Zwei Polizisten kontrollieren das Einhalten der Maskenpflicht
       
       BERLIN taz | Die Verkehrsunternehmen in Deutschland werden nicht
       flächendeckend ein erhöhtes Beförderungsentgelt für Fahrgäste ohne
       Mund-Nasen-Schutz einführen. Strafzahlungen für MaskenverweigerInnen in
       Bussen und Bahnen werden deshalb weiterhin fast überall nur von staatlichen
       Ordnungskräften und nicht den Beschäftigten der Verkehrsbetriebe verhängt.
       
       Das ist das Ergebnis des Runden Tischs zur [1][Maskenpflicht im
       Personenverkehr] mit VertreterInnen aus Politik, Kommunen, Unternehmen und
       Gewerkschaften. Ab Oktober soll es regionale und bundesweite
       Schwerpunktkontrollen geben, um die Maskendisziplin zu erhöhen. Dazu wollen
       sich alle Beteiligten eng koordinieren.
       
       In allen Bundesländern besteht wegen der Coronapandemie [2][eine
       Maskenpflicht in Bussen und Bahnen.] Sie wird größtenteils, aber eben nicht
       immer eingehalten. „Die zuständigen Behörden sowie die Verkehrsunternehmen
       werden ihre Maßnahmen zur Kontrolle und Einhaltung der Maskenpflicht
       sichtbar erhöhen“, heißt es in einer Erklärung der Konferenzbeteiligten.
       
       Das Treffen war eine Folge des Coronagipfels der Ministerpräsidenten und
       der Bundesregierung Ende August. Dabei hatten die Verkehrsminister den
       Auftrag bekommen, zu prüfen, „wie für alle Verkehrsträger im Regional- und
       Fernverkehr die Voraussetzungen dafür geschaffen werden können, dass ein –
       wie ein Bußgeld wirkendes – erhöhtes Beförderungsentgelt eingeführt werden
       kann“. Auch wenn das in der Konferenz nicht explizit gesagt wird, ist das
       als bundesweite Lösung vom Tisch.
       
       ## Gewerkschaften sind dagegen
       
       Ein erhöhtes Beförderungsentgelt müsste durch eine Änderung der
       Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsbetriebe verfügt werden. Das
       haben bislang nur einzelne Unternehmen gemacht, etwa die Berliner
       Verkehrsbetriebe (BVG). Dort können BVG-Kräfte wie beim Schwarzfahren von
       MaskenverweigererInnen ein Strafgeld von 50 Euro verlangen.
       
       Im Vorfeld der Konferenz hatten sich Landesverkehrsminister und
       GewerkschaftsvertreterInnen gegen diesen Weg ausgesprochen. Sie halten es
       für falsch, die Beschäftigten zu „Hilfssheriffs“ zu machen, und pochen
       darauf, dass das Verhängen von Bußgeldern eine staatliche Aufgabe ist. „Wir
       sind davon überzeugt, dass es gemeinsames Ziel sein muss, unsere Mitglieder
       vor Ort in den Zügen zu schützen und sie nicht zum Prellbock für
       Aggressionen werden zu lassen“, so der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft
       Deutscher Lokomotivführer Claus Weselsky. Dem Beschluss des Runden Tischs
       zufolge muss das Zugbegleitpersonal die Maskenpflicht in den Zügen zwar
       kontrollieren, nicht aber durchsetzen.
       
       Auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) ist gegen eine
       Änderung der Beförderungsbedingungen. „Der weit überwiegende Teil unserer
       Fahrgäste hält sich an die Maskenpflicht“, sagte VDV-Hauptgeschäftsführer
       Oliver Wolff. „Von daher sind für uns Aufklärung, Information und direkte
       Ansprache weiterhin die zentralen Maßnahmen, um das Tragen der
       Mund-Nasen-Bedeckungen in Bus und Bahn durchzusetzen.“
       
       Fahrgäste, die sich nicht an die Maskenpflicht halten, würden auf Grundlage
       der Coronamaßnahmen der Länder von der Beförderung ausgeschlossen. „Eine
       explizite Änderung der Beförderungsbedingungen ist daher aus unserer Sicht
       nicht notwendig“, sagte Wolff.
       
       Zur Prüfauftrag des Coronagipfels Ende August sah auch vor, ein möglichst
       einheitliches [3][Bußgeld für Fahrgäste] ohne Mund-Nasen-Schutz
       einzuführen. Das ist mittlerweile geschehen. Alle Bundesländer – bis auf
       Sachsen-Anhalt – haben ein Bußgeld von 50 Euro oder mehr für
       MaskenverweigererInnen in Bussen und Bahnen eingeführt. „Das Erheben von
       Bußgeldern bei Verstößen gegen die Maskenpflicht bleibt Aufgabe der
       zuständigen Behörden“, heißt es in der Erklärung.
       
       24 Sep 2020
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anja Krüger
       
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