# taz.de -- Angeklagte im geplatzten G20-Verfahren: Auf den richtigen Weg gebracht
       
       > Das Jugendstrafrecht soll Heranwachsende erziehen. Beim geplatzten
       > Rondenbarg-Prozess passiert genau das, aber anders als vom Gericht
       > beabsichtigt.
       
 (IMG) Bild: Soli-Kundgebung für die Betroffenen der G20-Prozesse vor dem Hamburger Landgericht
       
       Was zunächst wie eine gute Nachricht klingt, ist auf den zweiten Blick nur
       eine halb gute: [1][Die Jugendkammer des Hamburger Landgerichts hat den
       G20-Rondenbarg-Prozess eingestellt] – vorerst. Wegen der anhaltend hohen
       Corona-Infektionszahlen und des Lockdowns will das Gericht die
       Hauptverhandlung erst fortsetzen, wenn die Pandemielage es zulässt. Wann
       das sein wird, weiß keine*r, sicher aber nicht mehr innerhalb der
       rechtlichen Frist, in der ein Strafverfahren pausieren darf. Der Prozess
       muss dann von vorn beginnen.
       
       Zwar haben erst zwei Termine stattgefunden. Trotzdem wäre es lächerlich,
       die Anfang Zwanzigjährigen aus Stuttgart, Bonn und Halle vier Jahre nach
       den Gipfelprotesten erneut wöchentlich nach Hamburg zu zitieren. Für die
       Angeklagten ist die Belastung jetzt schon enorm. Seit Sommer 2017 leben sie
       mit der negativen Erwartung, [2][sich einer juristischen Prozedur
       unterziehen zu müssen], die zermürbend und erniedrigend ist.
       
       Hätten sie schwere Straftaten begangen, könnte man sagen okay, das hätten
       sie sich früher überlegen sollen. Aber das ist ja nicht der Fall. Ihnen
       wird lediglich vorgeworfen, demonstriert zu haben.
       
       ## Unverhältnismäßiger Eingriff ins Leben Heranwachsender
       
       Als Steine und Böller aus der Demo in Richtung von Polizist*innen
       flogen, diese aber verfehlten, hätten sie durch ihre Anwesenheit und das
       einheitliche Auftreten psychologisch mitgewirkt, behauptet die
       Staatsanwaltschaft. Zu Schaden kam allerdings auch niemand, vielmehr wurden
       die Demonstrant*innen buchstäblich von einer Polizei-Sondereinheit
       zerlegt.
       
       Vor diesem Hintergrund so stark [3][in das Leben heranwachsender, damals
       Minderjähriger einzugreifen], ist nicht nur völlig überzogen, sondern auch
       ein trauriges Zeichen für den Rechtsstaat. Zumal das Jugendstrafrecht ja
       den erzieherischen Gedanken in den Vordergrund stellt. Es zielt nicht
       vorrangig aufs Strafen, sondern darauf, Jugendliche auf den richtigen Weg
       zu bringen. Das dürfte schon gelungen sein – aber auf einen Weg gegen die
       ungerechte Gesellschaft, in der bestraft wird, wer für seine Rechte auf die
       Straße geht.
       
       27 Jan 2021
       
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 (DIR) Katharina Schipkowski
       
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