# taz.de -- Ausweisung trotz Vater im Koma: Ausländeramt ohne Gnade > Behördlicher Eiertanz um ein Visum: Ein Türke soll ausreisen, obwohl sein > Vater nach einem Unfall im Krankenhaus im Koma liegt. (IMG) Bild: Viele Krankenhauspatienten sind auf die Hilfe ihrer Angehörigen angewiesen HAMBURG taz | Mitgefühlt und Pietät, Empathie oder Humanität – offenbar kein Thema im Kreis Pinneberg bei Hamburg: Obwohl sein Vater Uysal Ince nach einem schweren Arbeitsunfall im November immer noch im Boberger Klinikum im Wachkoma liegt, soll der aus der Türkei herbeigeeilte Sohn Mehmet Ince nach dem Willen der Kreisverwaltung Pinneberg das Land bis zum Wochenende verlassen. Der Grund: Nach sieben Monaten sei sein Visum abgelaufen. Uysal Ince war am 3. November vorigen Jahres in den Morgenstunden auf der Bundesautobahn 1 zwischen Stapelfeld und Ahrensburg (Kreis Stormarn) schwer verunglückt. Der Kleinlaster der Baufirma aus Tornesch (Kreis Pinneberg), den der 61-Jährige lenkte, war von einem mit Bäumen beladenen Sattelschlepper beim Auffahrunfall teilweise aufgeschlitzt und zermalmt worden. Ersthelfer mussten Ince vor Ort reanimieren. Die herbeigeeilten Rettungskräfte brachten den Bauarbeiter schwer verletzt ins Berufsgenossenschaftliche Klinikum Hamburg-Boberg (BG Klinikum). Die Ärzte stellten ein schweres Schädeltrauma sowie wegen des Sauerstoffmangels schwere Hirnschädigungen fest, sodass er ins Wachkoma fiel. Als sein 36-jähriger Sohn in der Türkei von dem Unglück erfuhr, reiste er nach Hamburg. Dafür beantragte er ein dreimonatiges Visum im deutschen Konsulat in Izmir. Seitdem hat Mehmet Ince nahezu täglich seinen Vater im BG Klinikum besucht. Doch nach nunmehr fast sieben Monaten ist das Visum erloschen, Bestrebungen, das Visum über den [1][Ex-Sozialarbeiter und Journalisten Adil Yigit] erneut verlängern zu lassen, lehnte die Ausländerabteilung des Kreises Pinneberg strikt ab. Stattdessen wurde indirekt formuliert, dass eine polizeiliche Abschiebung in Betracht gezogen werde. Daran änderte selbst die Intervention des BG Klinikums im Mai nichts. „Eine noch mehrmonatige Behandlung im BG Klinikum Hamburg und später in der Behandlungspflege ist erforderlich“, attestierte der Facharzt der neurologischen Abteilung des BG Klinikums, Sven Knepel. „Besuche der nächsten Angehörigen können die Heilung fördern und sind aus neurologischer Sicht wünschenswert.“ Das BG Klinikum weist darauf hin, dass für den Verbleib des Patienten Vorkehrungen getroffen werden müssten, was nur durch die nächsten Angehörigen geschehen könne. Eine Verlängerung des Visums sei daher dringend geboten, stellte der Facharzt fest. Medizinisch ist bekannt, dass Koma-Patienten durch äußerliche Reize wie [2][gewohnte Stimmen oder bekannte Musik stimuliert werden können], sodass sie aus dem Koma erwachen. Doch das interessierte die Behörde nicht. Auch dass Mehmet Ince die Situation psychisch schwer belastet, sodass er unter Panikattacken, Angststörungen und Schlaflosigkeit leidet, ließ die Herren der Ausländerabteilung in Pinneberg kalt. „Die gesamte Situation und der unklare Verlauf hinsichtlich der Gesundheit seines Vaters sorgen für eine Belastung und lassen eine Rückkehr in die Heimat aus medizinischer Sicht nicht zu“, attestierte ihm sein Uetersener Facharzt. Noch Ende vergangener Woche schien eine Goodwill-Vereinbarung in Sicht. „Wir wollen eine konfliktfreie Lösung“, sagte die Sprecherin des Kreises Pinneberg, Silke Linne, der taz. Doch bei einem Treffen am Montag in der Ausländerabteilung fand nach Angaben Yigits dann doch kein Dialog statt, sondern ein Verhör. Als Resultat wurde Ince ein Bescheid überreicht, indem sich die Behörde erneut kompromisslos zeigte: Ausreise bis zum 11. Juni – also Ausweisung zum Ende der Woche. Gegenüber der taz relativiert Kreissprecherin Silke Linne den Bescheid. Im Gespräch mit Ince seien für die Behördenmitarbeiter Fragen offen geblieben, da Herr Yigit immer interveniert habe und weitere Unterlagen fehlten. „Das macht die Sache so schwierig“, sagt Linne. So seien nochmals ausführliche Atteste über die Gesundheitsprognose vom Vater und auch ein ausführlicheres Attest über die eigene Erkrankung von Mehmet Ince verlangt worden, um nach Möglichkeiten zu suchen, einen Aufenthaltsstatus zu gewähren. „Momentan war er illegal hier“, so Linne. Daher nur die kurzfristige Duldung. ## Noch ist eine Tür offen Es bestünde aber die Möglichkeit, dass Mehmet Ince ohne Adil Yigit die Behörde noch einmal aufsuche, um die ungeklärten Fragen im Beisein eines Behördenübersetzers zu beantworten. „Da geht vielleicht doch noch etwas“, beteuert Kreissprecherin Silke Linne. „Die Tür ist noch nicht zu.“ Mehmet Ince ist von dem Eiertanz entsetzt und völlig verzweifelt. „Ich will mir doch keinen Aufenthalt erschleichen“, sagt der 36-Jährige zur taz. Sein Lebensmittelpunkt liege in der Türkei. Er habe zwei Kinder und eine eigene Firma. Nach Deutschland kommen zu wollen, sei für ihn überhaupt kein Thema. „Mein Vater arbeitet seit 20 Jahren in Deutschland, in der Zeit habe ich ihn dreimal besucht“, sagt Ince. Bei diesen drei Malen sei er immer weit vor Ablauf des Visums wieder in seine Heimat zurückkehrt, bekräftigt er. Aber jetzt sei es etwas anderes. Es sei völlig unklar, ob und wie lange sein Vater noch lebe und deshalb wolle er bei ihm sein, solange wie möglich. „Da kann ich doch nicht einfach abreisen, als sei ein Urlaub zu Ende gegangen“, sagte Mehmet Ince. 9 Jun 2021 ## LINKS (DIR) [1] /Journalist-von-G20-Gipfel-ausgeschlossen/!5735941 (DIR) [2] https://www.thieme.de/de/neurologie/komapatienten-elektrische-signale-emotionale-reize-65983.htm ## AUTOREN (DIR) Kai von Appen ## TAGS (DIR) Ausweisung (DIR) Angehörige (DIR) Visum (DIR) Kolumne Transit (DIR) Niedersachsen (DIR) Abschiebehaft (DIR) Schwerpunkt G20 in Hamburg ## ARTIKEL ZUM THEMA (DIR) 60 Jahre deutsch-türkisches Abkommen: Von Gastarbeitern und Immigranten Dieses Jahr ist der sechzigste Jahrestag des deutsch-türkischen Anwerbeabkommen. Seit 1961 waren reichlich Rückzugsgefechte zu beobachten. (DIR) Sammelabschiebung nach Pakistan: Menschenrechte? Egal Niedersachsen hat acht Geflüchtete nach Pakistan abgeschoben, obwohl dort Menschenrechte stark eingeschränkt sind. 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