# taz.de -- Hamburger Prozess um „Schülerlotsen“: Zu Recht beleidigt?
       
       > Weil er einen Polizisten als „Schülerlotsen“ bezeichnet hatte, ist Ale
       > Dumbsky wegen Beleidigung angeklagt. Am Dienstag hat der Prozess
       > begonnen.
       
 (IMG) Bild: Wirklich so schlimm? 2010 gab sich der Verkehrsminister von Rheinland-Pfalz als Schülerlotse aus
       
       HAMBURG taz | Der Hamburger Ladenbesitzer Ale Dumbsky ist angeklagt wegen
       Beleidigung: Im Frühjahr hatte er einen Polizisten als „Schülerlotse“
       bezeichnet. Am Dienstag hat der Prozess begonnen. Die Staatsanwaltschaft
       wirft Dumbsky vor, die Ehre des Polizisten Roman G. durch die Verwendung
       des Begriffs missachtet zu haben.
       
       Der Vorfall ereignete sich bei einer Kontrolle der verhängten
       Coronamaßnahmen: Weil Betreiber:innen des Anarchisten-Ladens in der
       Balduinstraße auf St. Pauli Crêpes durch die Eingangstür nach draußen
       verkauft haben, entstand der Eindruck, dass diese nicht eingehalten würden.
       Rund 20 Beamt:innen waren bald vor Ort, [1][sagte Dumbsky] [2][der taz]
       [3][im Oktober]. Der beleidigte Polizist soll vor dem Ausspruch
       „Schülerlotse“ dadurch aufgefallen sein, dass er verkündet habe: Was Recht
       ist und was nicht, entscheide die Polizei.
       
       Der Prozess begann mit einer 45-minütigen Erklärung des Angeklagten. Mit
       bloßem Auge sei nur schwer die „Ehrverletzung“ in der Verwendung des
       Begriffs „Schülerlotse“ zu erkennen, sagte er – völlig unabhängig davon, ob
       und wer denn nun den Begriff tatsächlich in Anwendung gebracht habe. Die
       Verteidigung führte im Anschluss aus, dass es sich um eine „sehr verquere
       Selbstwahrnehmung“ seitens des Polizisten handeln müsse, wenn dieser sich
       durch die Begrifflichkeit des „Schülerlotsen“ persönlich beleidigt fühle.
       
       Die Beweisaufnahme brachte am ersten Prozesstag erst einmal nicht viel
       Neues: Der betroffene Polizeibeamte G. sagte lediglich, dass der Angeklagte
       Dumbsky in die damalige Situation hinein – also nicht individuell
       zuzuordnen – den Begriff „Schülerlotsen“ gesagt haben soll. Und, dass der
       Angeklagte sehr laut gewesen sein soll.
       
       Auf die Frage, warum er beleidigt sei, antwortete der Beamte, dass man über
       den Begriff sicherlich streiten könne. Aber im Kontext der damaligen
       Situation habe er sich beleidigt gefühlt, weil er die Begrifflichkeit als
       Degradierung empfunden hätte: Er sei damit zu einer Art Hilfsangestellten
       gemacht worden.
       
       Die Zeugenvernehmung konnte am Dienstag nicht beendet werden. Der Prozess
       geht am Freitag, den 10. Dezember weiter.
       
       23 Nov 2021
       
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