# taz.de -- Streichung des Paragrafen 219a: Der lange Weg zur Abschaffung
       
       > Justizminister Marco Buschmann präsentiert den Gesetzentwurf zur
       > Streichung des Paragrafen 219a. Die Union zweifelt an der Rechtmäßigkeit.
       
 (IMG) Bild: Die Ärztin Kristina Hänel und rund 400 Menschen fordern 2019 in Geißen die Abschaffung des § 219a
       
       Bald soll es für Ärzt:innen in Deutschland möglich sein, auf ihrer
       Praxiswebseite folgendes zu schreiben: „Auch ein medikamentöser,
       [1][narkosefreier Schwangerschaftsabbruch] gehört zu unseren Leistungen“.
       Für diesen schlichten Satz droht bislang eine Geld- oder Freiheitsstrafe
       bis zu zwei Jahren. Am Montag jedoch legte Bundesjustizminister Marco
       Buschmann (FDP) einen Gesetzentwurf vor, um den Paragrafen 219a des
       Strafgesetzbuchs wie im Koalitionsvertrag angekündigt ersatzlos zu
       streichen.
       
       „Eine Beibehaltung des unbefriedigenden aktuellen Rechtszustands kommt
       nicht in Betracht“, heißt es im Entwurf, der der taz vorliegt. Er
       beeinträchtige das [2][sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Frau] und führe
       zu Rechtsunsicherheit für Ärzt:innen. Das sei „unserer Ansicht nach
       unhaltbar“, sagte Buschmann. Betroffene Frauen suchten 2022 auch im Netz
       nach Information. Es könne nicht sein, dass „jeder alles“ über
       Schwangerschaftsabbrüche ins Internet stellen könne – nur die zuständigen
       Fachexpert:innen nicht. „Diesen Zustand werden wir beenden.“
       
       ## Urteil gegen Hänel brachte Debatte in Gang
       
       Buschmann spielte damit unter anderem auf Abtreibungsgegner wie
       Klaus-Günter Annen an, der neben Dutzenden weiteren Ärzt:innen auch die
       Gießener Allgemeinärztin Kristina Hänel angezeigt hatte und die Website
       „babykaust“ betreibt, auf der er Abtreibungen mit dem Holocaust
       gleichsetzt. Begonnen nämlich hatte die Auseinandersetzung um den
       Paragrafen 219a im November 2017. Damals war Hänel zu einer Geldstrafe von
       6.000 Euro verurteilt worden, weil auf ihrer Website stand, dass sie
       Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Das galt nach der damals gültigen
       Fassung des Paragrafen als verbotene „Werbung“.
       
       Hänels Urteil war der Beginn einer neuen Debatte über
       Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland – zum ersten Mal, nachdem in den
       1960er und 1970er Jahren Frauen auf die Straße gegangen waren, um ihr
       [3][Recht auf den eigenen Körper] einzufordern. Diesmal allerdings ging es
       nicht um die Frage, ob Abbrüche erlaubt sein sollen oder nicht. Sondern
       einzig darum, ob es Ärzt:innen verboten sein soll, über eine ihrer
       Leistungen zu informieren wie über jede andere medizinische Leistung auch –
       und ob es damit einhergehend ungewollt Schwangeren verboten sein soll,
       Informationen zur Frage im Netz zu finden, wer Schwangerschaftsabbrüche
       macht und wie sie vorgenommen werden.
       
       Nach Hänels Verurteilung gingen Tausende Frauen auf die Straße. Mehr als
       150.000 Menschen unterzeichneten noch 2017 ihre Petition und forderten die
       Abschaffung des Gesetzesrelikts, das seit 1933 in Kraft ist. Schnell
       zeichnete sich unter der Großen Koalition ab, dass es eine parlamentarische
       Mehrheit für die Abschaffung des Paragrafen geben würde. Grüne, Linke, FDP
       und SPD brachten Gesetzentwürfe zur Abschaffung oder zumindest weitgehenden
       Änderung des Paragrafen ein. Doch die damals im Umfragetief liegende SPD
       kniff und zog zurück – um zugunsten des eigenen Machterhalts den
       Koalitionsfrieden mit der Union nicht zu gefährden.
       
       Am Ende stand ein fauler Kompromiss: 2019 wurde Paragraf 219a leicht
       verändert. Ärzt:innen wurden weiter angezeigt und verurteilt. Und auf
       einer Liste der Bundesärztekammer, die Informationen zu Abbrüchen an
       zentraler Stelle sammeln soll, will sich bis heute kaum ein Arzt oder eine
       Ärztin eintragen lassen – auch aus Sorge, zur Zielscheibe von
       AbtreibungsgegnerInnen zu werden.
       
       ## Union erwartbar gegen Streichung
       
       „Dass der Deutsche Bundestag den Paragrafen 219a endlich aus dem
       Strafgesetzbuch streichen wird, erfüllt mich mit Freude, aber auch
       Genugtuung“, so Kristina Hänel am Montag. Der Paragraf komme nun dahin, wo
       er hingehöre: „in die Mottenkiste der Geschichte“. Dass sich die
       Ärzt:innenschaft nun endlich ärztlichen Aufgaben und der medizinischen
       Versorgung widmen und die Justiz ihre Kräfte in die Verfolgung echter
       Straftaten legen könne, erfülle sie „mit tiefer Zufriedenheit“.
       
       Die Union wendet sich derweil erwartbar gegen das Vorhaben der
       Ampelkoalition, den Paragrafen bald zu streichen. Die Vorsitzende des
       Rechtsausschusses im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker, sagte der
       Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Es gibt kein Informationsdefizit“. Sie
       verteidigte auch den Maulkorb für Ärzt:innen: „Hier gibt es eine schwierige
       Abgrenzung zwischen der reinen Information und Werbung.“ Und schließlich,
       so Winkelmeier-Becker, habe sie Zweifel, ob die Streichung des Paragrafen
       219a überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
       
       Die frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Heidi
       Reichinnek, sagte: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass diese jahrealte
       Kernforderung linker Frauenpolitik nun endlich umgesetzt wird.“ Sie
       fordere, dass neben dem Paragrafen 219a auch der Paragraf 218 gestrichen
       werde, der Abbrüche als Ganzes kriminalisiert. Es könne nicht sein, so
       Reichinnek, dass es in manchen Regionen Deutschlands keine Ärzt:innen
       mehr gebe, die diese Eingriffe durchführen.
       
       Nach der Abstimmung in den Ressorts geht der Entwurf zur Abschaffung des
       Paragrafen 219a in die Lesungen im Parlament. Wann genau er gestrichen
       wird, ist noch unklar. Auch wann die weiteren im Koalitionsvertrag
       angekündigten Vorhaben in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche umgesetzt
       werden, ist derzeit nicht bekannt. Neben der Abschaffung des Paragrafen
       219a wurde vereinbart, dass Abbrüche bald Teil der medizinischen Ausbildung
       und kostenfrei sein sollen. Zum Paragrafen 218, der Abbrüche als Ganzes
       kriminalisiert, soll eine Kommission prüfen, inwiefern auch dieser
       außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden kann.
       
       17 Jan 2022
       
       ## LINKS
       
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