# taz.de -- Energie sparen: Kosten reduzieren
       
       > Auch wer zu Hause schon auf LED umgestellt hat, kann Energiekosten noch
       > weiter senken. Fünf Tipps für Mieter:innen und Eigentümer:innen.
       
 (IMG) Bild: Geht das Licht aus, wenn man Schadensersatz geltend macht?
       
       Man muss sich die enorme Steigerung der Energiekosten nicht bieten lassen.
       Individuelle Einflussmöglichkeiten sind vorhanden.
       
       ## 1. Was tun, wenn der Versorger den Vertrag kündigt?
       
       Einige Billiganbieter wie beispielsweise Stromio haben die Lieferverträge
       außerordentlich gekündigt. In diesen Fällen rät die Verbraucherzentrale
       Nordrhein-Westfalen dazu, Schadensersatz geltend zu machen. Zwar ist nicht
       zu befürchten, dass der Strom abgestellt wird: Der örtliche Grundversorger
       muss die Lieferung aufrechterhalten. Aber vielleicht tut er das nur zu
       einem teuren Spezialtarif. Dann kann man Widerspruch einlegen mit der
       Chance, das Geld irgendwann zurückzubekommen. Über Einzelheiten berät die
       Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Internetseite. Dort gibt es auch
       Musterbriefe. Ähnliche Angebote gibt es auch bei Verbraucherzentralen in
       anderen Bundesländern.
       
       ## 2. Wie reagieren bei zulässiger Preiserhöhung?
       
       Strom- und Gasfirmen dürfen die Preise im Rahmen der laufenden Verträge in
       bestimmtem Rahmen anheben. Sind private Kunden damit nicht einverstanden,
       können sie kündigen und sich unter anderem mithilfe von Vergleichsportalen
       wie Verivox oder Check24 auf die Suche nach einer billigeren Alternative
       machen. „70 Cent pro Kilowattstunde Strom muss man nicht akzeptieren, unter
       40 Cent sollte es auch gehen“, sagt Udo Sieverding von der
       Verbraucherzentrale NRW. Bisher lagen die gängigen Tarife etwa bei 30 oder
       35 Cent. Glück haben die, deren Verträge vorläufig ohne Änderungen
       weiterlaufen.
       
       ## 3. Was bringt individuelles Energiesparen?
       
       Viele Haushalte haben bereits einen relativ energiesparenden Geschirrspüler
       gekauft und alle Lampen mit verbrauchsarmen LEDs ausgerüstet. Weitere
       Handlungsmöglichkeiten sind deshalb begrenzt, einige aber vielleicht noch
       vorhanden. Eventuell kann man den alten Kühlschrank durch einen
       stromsparenden ersetzen. Es helfen auch Wasserspar-Armaturen, die den
       Durchfluss warmen Wassers und damit die Heizkosten verringern. Man kann
       alte Durchlauferhitzer austauschen, Mieter:innen sollten versuchen,
       darüber mit den Hausbesitzer:innen zu sprechen. Da Computer, Film- und
       Musikstreaming zunehmend Strom benötigen, könnten Privathaushalte hier
       ihren Konsum reduzieren.
       
       ## 4. Können Mieter:innen ihre Kosten durch erneuerbare Energien senken?
       
       Grundsätzlich ja, aber augenblicklich sind die Regelungen für
       „Mieterstrom“, also erneuerbare Energie vom Dach des Gebäudes, noch sehr
       kompliziert. Die neue Regierung will sie vereinfachen. Spätestens diesen
       Sommer dürfte erkennbar sein, was daraus wird. Dann sollte man mit den
       Vermieter:innen oder Hausverwaltungen reden.
       
       ## 5. Sind erneuerbare Energien eine Chance für Eigentümer:innen?
       
       Wer Ein-, Zwei-, Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen besitzt, kann
       daran denken, sich unabhängig zu machen vom teuren Strom-, Gas- und
       Öleinkauf. Photovoltaikanlagen (PV) auf den Dächern liefern selbst erzeugte
       Elektrizität für Licht und Waschmaschinen, aber auch für Wärmepumpen, die
       Wasser für Heizungen und Duschen erhitzen. Auch Solarkollektoren
       produzieren Wärme. „Sowieso müssen in den kommenden zwei Jahrzehnten alle
       Gebäude auf erneuerbare Energien umgestellt werden“, sagt Reinhard Loch von
       der Verbraucherzentrale NRW.
       
       Das Gute dabei: „Selbst produzierter Solarstrom lohnt sich schon heute,
       wenn man einen großen Teil davon selbst verbraucht.“ Die Kosten für
       Investitionen und Betrieb der PV-Anlagen bewegen sich in der Größenordnung
       von 10 Cent pro Kilowattstunde Strom, während der Einkaufspreis über 30
       Cent liegt. Die Verbraucherzentralen in den Bundesländern bieten
       Erstberatungen für Immobilienbesitzer, die Deutsche Energieagentur (Dena)
       veröffentlicht eine Liste mit regionalen Energieexperten, die sich mit den
       staatlichen Förderprogrammen auskennen, und das Bundesamt für Wirtschaft
       (Bafa) bezuschusst die Gutachten für die Gebäudesanierung.
       
       29 Jan 2022
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hannes Koch
       
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