# taz.de -- Maskenpflicht in Berlin fällt weg: Abwarten ist keine Taktik
       
       > Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern erklären sich zum Hotspot. Berlin will
       > abwarten. Dabei gibt es nichts mehr zu verlieren. Ein Wochenkommentar.
       
 (IMG) Bild: So sieht Basisschutz aus: Masketragen in der U-Bahn
       
       Sogenannte [1][„Basisschutzmaßnahmen“ lässt der Bund den Ländern] noch aus
       der Bundesinfektionsschutzverordnung übrig – die Maskenpflicht in
       Innenräumen gehört nicht dazu. Auch in Berlin gilt seit Freitag nur noch in
       Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeheimen sowie in Bussen und Bahnen die
       Pflicht zum Masketragen.
       
       Doch warum ausgerechnet die Maske kein niedrigschwelliger „Basisschutz“
       sein soll, [2][insbesondere in den Schulen], wo die Impfquote unter den
       Kindern deutlich geringer ist als im Durchschnitt der Bevölkerung, versteht
       kaum jemand. Doch niemand tut etwas.
       
       Weil niemand etwas tun kann, heißt es entschuldigend seitens der
       rot-grün-roten Landesregierung. „Wir erfüllen in Berlin die Voraussetzungen
       für einen Hotspot einfach nicht“, hat sich die Regierende Franziska Giffey
       (SPD) diese Woche wiederholt. Wenn eine Überlastung der Krankenhäuser droht
       oder die Inzidenzen deutlich in die Höhe schießen, können die Länder auch
       wieder Maskenpflicht oder 3G-Regel einführen.
       
       Berlin will das nicht tun. Sie könne keine „exorbitant hohe Belastung der
       Krankenhausstruktur“ erkennen, argumentiert Giffey. Zudem hatte Berlin
       zuletzt die niedrigste Inzidenz bundesweit. Von den beiden großen
       landeseigenen Krankenhausgesellschaften Charité und Vivantes hieß es, die
       Personallage sei zwar angespannt, und geplante Operationen müssten
       nachwievor verschoben werden – was eigentlich ein Lauterbachsches
       Hotspot-Kriterium ist. Aber dramatisch sei die Lage eben noch nicht.
       
       Da stellt sich die Frage: Was genau ist in dem Fall die Definition von
       „dramatisch“? Denn tatsächlich gibt der Bund keine fixen Werte vor, ab wann
       der Personalausfall in Kliniken oder die allgemeine Inzidenzlage ein
       kritisches Ausmaß erreicht haben.
       
       ## Ein gewisser Handlungsspielraum
       
       Was wiederum den Landesregierungen einen gewissen Handlungsspielraum lässt
       – sofern man ihn denn nutzen will: In [3][Hamburg und
       Mecklenburg-Vorpommern haben die Parlamente kurzerhand eine Hotspot-Regel
       beschlossen], obwohl die Kliniken bisher nicht unter Personalschwund
       zusammenbrechen. Dass das die Gerichte beschäftigen wird, gilt als
       ausgemacht, wie auch Giffey sogleich mit Blick auf die renitenten
       Nordländer betonte – zugleich war es ein weiteres ihrer Argumente, warum
       man in Berlin erstmal abwarte.
       
       Fragt sich, ob abwarten die richtige Taktik ist bei einer nachwievor
       „dynamischen“ Infektionslage. Oder ob eine mögliche juristische Niederlage
       nicht das kleinere Übel wäre – weil es eigentlich schon längst nichts mehr
       zu verlieren gibt für die Länder.
       
       2 Apr 2022
       
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