# taz.de -- Klimaklage gegen VW: Landgericht hat Zweifel
       
       > Ein Bio-Bauer will VW rechtlich zwingen, mehr für den Klimaschutz zu tun.
       > Am ersten Prozesstag hat sich der Richter allerdings skeptisch zur Klage
       > geäußert.
       
 (IMG) Bild: Bauer gegen VW: Ulf Allhoff-Cramer
       
       DETMOLD dpa | Im Fall der [1][Klimaklage eines Bio-Bauern gegen den
       Autobauer VW] hat sich das Landgericht Detmold in einer mündlichen
       Verhandlung kritisch zu der Klage geäußert. Zum eingeforderten Recht auf
       Erhalt „treibhausgasbezogener Freiheit“ sagte der Vorsitzende Richter
       Manfred Pohlmeier am Freitag: „Was soll das sein? Was ist damit konkret
       gemeint?“. Die Kammer habe Zweifel, ob ein solches Recht anerkannt werden
       könne.
       
       Der von der Umweltschutzorganisation [2][Greenpeace] unterstützte Landwirt
       aus dem nordrhein-westfälischen Detmold will mit dem Zivilprozess
       erreichen, dass VW mehr für den [3][Klimaschutz] unternimmt. Der
       Autokonzern soll unter anderem ab 2030 keine Fahrzeuge mit
       Verbrennungsmotoren mehr verkaufen dürfen.
       
       Kläger Ulf Allhoff-Cramer (61) macht laut Greenpeace geltend, dass VW als
       zweitgrößter Autobauer der Welt mitverantwortlich sei für erhebliche
       Schäden an seinem Hof und dem zugehörigen Wald. Der Landwirt hat laut
       Gericht die Klage damit begründet, dass der Autokonzern ihn durch die
       klimabezogenen Folgen seiner Geschäftstätigkeit in zentralen Rechtsgütern
       wie Eigentum, Gesundheit und dem Recht auf Erhalt „treibhausgasbezogener
       Freiheit“ beeinträchtige.
       
       Der Kläger müsse darlegen, welche Beeinträchtigungen im Eigentum des
       Klägers schon eingetreten seien, sagte der Richter in seinen rechtlichen
       Hinweisen. Drohten die Beeinträchtigungen noch oder seien sie schon
       tatsächlich eingetreten? „Dazu müsste dann konkret vorgetragen werden.“
       
       ## Anwältin: Hinweise des Gerichts „ernüchternd“
       
       [4][Die Anwältin des Landwirts, Roda Verheyen], bezeichnete die Hinweise
       des Gerichts als „ernüchternd“. Man gehe aber davon aus, „dass das Gericht
       uns weiter zuhört“. Der von VW beauftragte Rechtsanwalt Wolf Friedrich
       Spieth sagte nach der Verhandlung: „Wir sehen uns durch die Einlassungen
       des Gerichts bestätigt. Das Gericht hat sämtliche kritischen Fragen, die
       wir auch stellen an die Klage, gebracht.“ VW unternehme große
       Anstrengungen, CO2 zu reduzieren und entscheidende Entwicklungen der
       E-Mobilität voranzutreiben, betonte er.
       
       Die Anwälte des Landwirts haben nun bis Ende Juni Zeit, schriftlich auf die
       Hinweise des Gerichts einzugehen. Danach hat wiederum VW sechs Wochen Zeit,
       darauf zu reagieren. Das Gericht will dann am 9. September eine
       Entscheidung verkünden. Es wird erwartet, dass anschließend die
       gegebenenfalls unterlegene Seite Berufung zum Oberlandesgericht Hamm
       einlegen wird.
       
       An der mündlichen Verhandlung nahmen rund zwei Dutzend Anhänger des
       Landwirts teil. Greenpeace unterstützt eine ähnliche Klage gegen VW vor dem
       Landgericht Braunschweig. Dort gab es noch keine mündliche Verhandlung.
       
       20 May 2022
       
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 (DIR) [1] /Vor-Gericht-gegen-den-Klimawandel/!5855833
 (DIR) [2] https://www.greenpeace.de/klimaschutz/mobilitaet/vw-klage-gericht
 (DIR) [3] /Verpflichtung-der-Bundeslaender/!5829571
 (DIR) [4] /Juristin-ueber-die-Klimakrise/!5817311
       
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