# taz.de -- Glyphosat-Streit in den USA: Kein Befreiungsschlag für Bayer
       
       > Das oberste Gericht der USA hat einen Berufungsantrag von Bayer gegen ein
       > Glyphosat-Urteil abgelehnt. Der Fall gilt als richtungsweisend.
       
 (IMG) Bild: Bayer weist nach wie vor vehement zurück, dass Glyphosat Krebs verursacht
       
       WASHINGTON/LEVERKUSEN dpa | Der Bayer-Konzern ist in einem wegweisenden
       Rechtsstreit um angebliche Krebsrisiken des Unkrautvernichters Glyphosat
       mit einem Berufungsantrag beim obersten US-Gericht gescheitert. Der US
       Supreme Court gab am Dienstag in Washington bekannt, sich mit dem für viele
       andere US-Verfahren [1][richtunggebenden Fall] nicht zu befassen.
       
       Für Bayer stirbt damit – zumindest zunächst – die Hoffnung auf einen
       Befreiungsschlag im Dauerkonflikt um juristische Altlasten, die der
       Agrarchemie- und Pharmakonzern sich mit dem über 60 Milliarden Dollar
       teuren Kauf des US-Saatgutriesen Monsanto 2018 eingebrockt hatte.
       
       Konkret ging es bei dem Antrag beim Supreme Court um die Überprüfung eines
       Urteils zugunsten des Klägers Edwin Hardeman, der glyphosathaltige
       Monsanto-Produkte für seine Krebserkrankung verantwortlich machte. Ihm
       waren 2019 nach einem Gerichtsprozess [2][letztendlich gut 25 Millionen
       Dollar Schadenersatz] zugesprochen worden.
       
       Bayer weist vehement zurück, dass Glyphosat Krebs verursacht. Der Konzern
       argumentiert mit der Zustimmung von Aufsichtsbehörden und Studien, die
       belegen sollen, dass Unkrautvernichter wie Monsantos umstrittenes Roundup
       bei vorschriftsgemäßer Anwendung sicher seien.
       
       ## Große Hoffnungen in Supreme Court
       
       Bayer hatte große Hoffnung darauf gesetzt, dass der Supreme Court die
       Entscheidung kippt. Das hätte Signalwirkung für zahlreiche weitere
       Glyphosat-Klagen in den USA gehabt, von denen für den Dax-Konzern
       milliardenschwere Rechtsrisiken abhängen.
       
       Doch überraschend kommt die Entscheidung des obersten US-Gerichts, den Fall
       Hardeman nicht anzunehmen, nicht. Die Regierung von Präsident Joe Biden
       hatte dem Supreme Court bereits von der Annahme des Falls abgeraten. Das
       war eine durchaus beachtliche Kehrtwende – unter Vorgänger Donald Trump
       hatte sich Washington zunächst noch hinter Bayer gestellt.
       
       „Wir können die Ablehnung des Falls Hardeman durch den Supreme Court nicht
       nachvollziehen“, teilte Bayer mit. In seiner Stellungnahme deutet der
       Konzern jedoch an, sich in den USA weiter um ein klärendes Glyphosat-Urteil
       auf höchstrichterlicher Ebene bemühen zu wollen.
       
       Diese Entscheidung beende zwar den Fall Hardeman, es gebe aber weitere
       Fälle – auch zu Roundup – mit denen sich der Supreme Court befassen könne.
       „Wir fühlen uns durch den intensiven Zuspruch von Amtsträgern,
       Landwirtschaftsverbänden und anderen Interessensgruppen nach der
       rechtlichen Kehrtwende der US-Regierung bestärkt.“
       
       ## Rückstellungen in Höhe von 4,5 Milliarden Dollar
       
       Das Leverkusener Unternehmen hatte bereits die Weichen für eine Schlappe
       beim Supreme Court gestellt. Für diesen Fall hatte Bayer im vergangenen
       Sommer zusätzliche Rückstellungen von 4,5 Milliarden Dollar gebildet. Mit
       diesem Geld will der Konzern ein Programm aufsetzen, um in den kommenden 15
       Jahren mit den Forderungen potenzieller neuer Kläger in den USA umzugehen.
       
       Die vielen Klagen, mit denen Bayer in den USA konfrontiert ist, stützen
       sich besonders auf eine Einschätzung der Internationalen
       Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation. Sie stufte
       Monsantos Unkrautvernichter 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ für
       Menschen ein.
       
       21 Jun 2022
       
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