# taz.de -- Legalisierungspläne Lauterbachs: Kabinett berät Cannabis-Freigabe
       
       > Am Mittwoch diskutiert die Bundesregierung das Eckpunktepapier zur
       > Legalisierung von Gras. Kauf, Verkauf und Besitz von bis zu 30 Gramm
       > sollen erlaubt werden.
       
 (IMG) Bild: Lauterbach will das Kiffen erlauben: Hanf dürfte dann zu kommerziellen Zwecken angebaut werden
       
       BERLIN dpa | Das Bundeskabinett befasst sich an diesem Mittwoch mit der
       [1][geplanten Cannabis-Legalisierung in Deutschland]. Es geht noch nicht um
       ein konkretes Gesetzgebungsverfahren, sondern zunächst um die
       Verabschiedung sogenannter Eckpunkte, also um Grundzüge des Vorhabens. Ein
       konkreter Gesetzentwurf soll erst kommen, wenn sich abzeichnet, dass es von
       der EU gegen die geplante Cannabis-Freigabe keine rechtlichen Einwände gibt
       – was keinesfalls sicher ist.
       
       Das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgelegte und in
       der Regierung intern abgestimmte [2][Eckpunktepapier] liegt der Deutschen
       Presse-Agentur vor. Die Einzelheiten:
       
       Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) sollen künftig
       rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Der Erwerb und
       Besitz von maximal 20 bis 30 Gramm „Genusscannabis“ zum Eigenkonsum sollen
       straffrei sein unabhängig vom konkreten THC-Gehalt. Auf eine THC-Grenze
       soll wegen zu großen Aufwands bei möglicher Strafverfolgung verzichtet
       werden.
       
       Privater Eigenanbau wird in begrenztem Umfang erlaubt – „drei weibliche
       blühende Pflanzen pro volljähriger Person“. Diese müssen vor dem Zugriff
       von Kindern und Jugendlichen geschützt werden.
       
       ## Union schiebt Panik
       
       Der Verkauf soll in „lizenzierten Fachgeschäften“ – Zutritt erst ab 18 –
       und eventuell Apotheken ermöglicht werden. Werbung für Cannabisprodukte
       wird untersagt. Die Menge, die pro Kunde verkauft werden darf, wird
       begrenzt. Einen Versandhandel soll es zunächst nicht geben. Der Handel ohne
       Lizenz bleibt strafbar.
       
       „Wegen des erhöhten Risikos für cannabisbedingte Gehirnschädigungen in der
       Adoleszenz“ soll geprüft werden, ob es für unter 21-Jährige Käufer eine
       THC-Obergrenze geben soll.
       
       Neben der Umsatzsteuer auf Verkäufe ist eine gesonderte „Cannabissteuer“
       geplant, die sich nach dem THC-Gehalt richtet. Ziel ist ein
       Endverbraucherpreis, „welcher dem Schwarzmarktpreis nahekommt“.
       
       Cannabis-Produkte zum Rauchen und Inhalieren oder zur Aufnahme in Form von
       Kapseln, Sprays oder Tropfen sollen zum Verkauf zugelassen werden.
       Sogenannte Edibles, also etwa Kekse oder Süßigkeiten mit Cannabis, zunächst
       nicht.
       
       Aufklärung, Prävention, Beratung und Behandlungsangebote sollen ausgebaut
       werden. Es sei insbesondere notwendig, „niedrigschwellige und
       flächendeckende Frühinterventionsprogramme zur Konsumreflektion für
       konsumierende Jugendliche einzuführen“, heißt es in den Eckpunkten.
       
       Begleitend sollen Daten erhoben und analysiert werden zu den
       gesellschaftlichen Auswirkungen der Cannabis-Freigabe. Nach vier Jahren
       sollen die Regelungen bewertet und gegebenenfalls angepasst werden, vor
       allem mit Blick auf den [3][Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz] sowie
       mit Blick auf die Straßenverkehrssicherheit.
       
       Die Eckpunkte sind nur ein erster Schritt. Im Zuge der europäischen
       Abstimmung und in einem möglichen Gesetzgebungsverfahren zum
       Cannabis-Gesetz können sich viele Details noch ändern. Lauterbach will sich
       an diesem Mittwoch in Berlin (11.30 Uhr) zu den Einzelheiten äußern.
       
       Die bayerische Landesregierung bekräftigte ihre Kritik an dem Vorhaben der
       Ampelkoalition. „Die Legalisierungspläne der Bundesregierung stellen nicht
       nur für Deutschland, sondern auch für ganz Europa ein gefährliches Signal
       dar“, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) der Augsburger
       Allgemeinen (Mittwoch). „Cannabis besitzt eine starke stimmungs- und
       wahrnehmungsverändernde Wirkung“, warnte er. Der Konsum berge „wesentliche
       und teils irreversible gesundheitliche und soziale Risiken“. Holetschek
       äußerte auch die Befürchtung, dass eine Legalisierung in Deutschland auch
       Cannabis-Fans aus anderen europäischen Ländern anlockt. „Deshalb muss die
       Bundesregierung sicherstellen, dass keine Anreize für einen Drogentourismus
       nach Deutschland geschaffen werden.“
       
       26 Oct 2022
       
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