# taz.de -- Vorstoß von Ferda Ataman: Angriff auf die Kirchenklausel
       
       > Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman stellt sich gegen die
       > Ausnahmen für Kirchen im Arbeitsrecht. Die Regelung begünstige
       > Diskriminierung.
       
 (IMG) Bild: Möchte an die sogenannte Kirchenklausel ran, Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman
       
       BERLIN taz | Es ist eines dieser „heißen Eisen“, die die
       [1][Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman] jetzt angehen will: Die
       sogenannte Kirchenklausel. Im Kern geht es darum, dass die Regelungen im
       Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für die Kirchen nur bedingt
       gelten. Es geht um Abfragen zur Religionszugehörigkeit, zur Lebensweise,
       zum Beziehungsleben von Mitarbeiter:innen kirchlicher Arbeitgeber.
       Also um intimste Fragen an diejenigen, die im Dienste der Kirchen stehen
       wollen.
       
       Zwar hat die Deutsche Bischofskonferenz erst am Dienstag beschlossen,
       Reformen im kirchlichen Arbeitsrecht anzustoßen. Allerdings gehen diese
       Schritte Ataman nicht weit genug.
       
       Es sei überfällig, dass sich [2][die katholische Kirche] nicht mehr in das
       Privatleben ihrer Mitarbeiter*innen einmischen wolle, sagte die
       Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes. Allerdings enthalte auch diese
       neue Grundordnung noch zu viele Ausnahmen. „So kann zum Beispiel eine
       Krankenpflegerin, die in einem kirchlichen Krankenhaus arbeitet, immer noch
       ihren Job verlieren, wenn sie aus persönlichen Gründen aus der Kirche
       austritt“, sagte Ataman.
       
       Für sie ist dies ein Eingriff in die Rechte der Beschäftigten und ein
       Einfallstor für Diskriminierungen. Ataman will daher die im AGG
       festgeschriebene Kirchenklausel beschränken und Anforderungen an die
       Religionszugehörigkeit oder an die Lebensweise von Mitarbeiter:innen
       nur noch im engsten Verkündungsbereich zulassen.
       
       ## 800.000 Beschäftigte allein bei katholischer Kirche
       
       Über die geltende Ausnahmeregelung ist es bisher etwa möglich, dass die
       Kirchen [3][die Religionszugehörigkeit zum Einstellungskriterium machen
       können]. Gilt dies für die Pfleger:in? Für die Erzieher:in? Für
       Ärzt:innen in den kirchlichen Krankenhäusern? Oder sind dies Kriterien,
       die vor allem wichtig sind für Kirchengremien, im Pfarr- oder Messdienst?
       Dass die Sonderregelung immer noch angewendet wird, ist zunehmend
       umstritten.
       
       Am Dienstag hatte die Vollversammlung des Verbands der Diözesen
       Deutschlands eine Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts beschlossen.
       Damit gilt für rund 800.000 Mitarbeiter:innen der katholischen Kirche
       in Deutschland, dass eine gleichgeschlechtliche Ehe oder eine neue Hochzeit
       nach der Scheidung kein Grund mehr für eine Kündigung sind. Der Beschluss
       muss von jedem Bistum einzeln umgesetzt werden, damit er greift.
       
       Die Grünen im Bundestag begrüßten den „wichtigen Schritt hin zu einem
       inklusiven, fairen und zeitgemäßen Arbeitsrecht“. Die religionspolitische
       Fraktionssprecherin Lamya Kaddor warnte jedoch davor, dass der Vorwurf
       sogenannter kirchenfeindlicher Betätigung weiterhin einen Möglichkeit
       biete, um Mitarbeiter:innen „für ihre persönliche Lebensführung zu
       sanktionieren“: Pascal Meiser von der Linken forderte, „die umfassende
       Geltung des individuellen Arbeitsrechts genauso sicherzustellen wie der
       betrieblichen Mitbestimmung“.
       
       Die beiden christlichen Kirchen zählen zu den größten Arbeitgebern in
       Deutschland, insbesondere im Pflege- und Erziehungsbereich. „Der Schutz der
       Mitarbeitenden vor jeglicher Form von Diskriminierung muss
       selbstverständlich und für alle Beschäftigen in Deutschland gleich sein“,
       so Ataman. Ausnahmeregelungen, die noch dazu Diskriminierungen möglich
       machten, seien nicht nachvollziehbar.
       
       23 Nov 2022
       
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 (DIR) Tanja Tricarico
       
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