# taz.de -- Schadenersatzforderungen von RWE: Einschüchterungsmanöver
       
       > Nach Lützerath: Auch RWE hat Anspruch auf Schadenersatz, sollten die
       > Vorwürfe stimmen. Besonders schlau sind solche Forderungen aber nicht.
       
 (IMG) Bild: Lützerath am Wochenende: RWE will wegen Schäden bei der Räumung klagen
       
       Wer rechtswidrig einen Schaden verursacht, muss dafür haften. Das gilt
       natürlich auch im Kampf um das Braunkohledorf Lützerath. Es ist also nicht
       überraschend, dass RWE angekündigt hat, [1][für beschädigte Fahrzeuge,
       Schaltanlagen und Brunnen Schadenersatz von den „Störern“ zu fordern].
       
       Um welche Summen es sich handeln könnte, hängt ganz vom konkreten Geschehen
       ab. Um Millionen wird es aber wohl nicht gehen. Schließlich wurde in
       Lützerath kein Kraftwerk stillgelegt. Und natürlich haftet zunächst einmal
       nur derjenige, der selbst ein Fahrzeug zerstört hat, für den Schaden – und
       nicht alle, [2][die irgendwie auch in Lützerath auf dem Gelände waren].
       Denn eine kollektive Haftung gibt es nur, wenn es auch einen kollektiven
       Plan gab. In Lützerath sollte das Gelände aber nur besetzt werden und nicht
       verwüstet. Letztlich müsste RWE also auch beweisen, wer das Eigentum
       konkret beschädigt hat.
       
       Auf das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit kann sich freilich niemand
       berufen, der RWE-Fahrzeuge zerstört. Das ist auch bei weitester Auslegung
       des Grundrechts nicht möglich. Auch auf die neu geregelte Privatinsolvenz
       sollte niemand hoffen, der absichtlich fremdes Eigentum beschädigt. Die
       Überlegung, während der nur noch dreijährigen „Wohlverhaltensperiode“ sein
       Studium abzuschließen und dann schuldenfrei ins Leben zu starten, haut
       nicht hin. Schadenersatzforderungen wegen vorsätzlicher rechtswidriger
       Handlungen sind nämlich ausdrücklich ausgenommen und verjähren erst nach 30
       Jahren.
       
       Dennoch fällt auf, dass deutlich häufiger über die Ankündigung von
       Schadenersatzforderungen berichtet wird als über deren Vollstreckung. Es
       geht den fossilen Energieunternehmen wohl eher darum, Aktivist:innen zu
       verunsichern und von weiteren Aktionen abzuhalten – während man später dann
       konkrete Prozesse eher vermeidet. Gerade ein Unternehmen wie RWE, das
       eigentlich an einer neuen Reputation als Ökokonzern arbeitet, hat allen
       Grund, weitere Goliath-gegen-David-Meldungen zu vermeiden.
       
       22 Jan 2023
       
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