# taz.de -- Keine Diskriminierung: Verein darf NPDler ausschließen
       
       > Der Hamburger NPD-Vorsitzende Schwarzbach wurde von seinem Fußballverein
       > ausgeschlossen. Das war zulässig, entschied das Verfassungsgericht.
       
 (IMG) Bild: Und nun zum Sport: Anhänger des Tus Appen jubeln ihrer Mannschaft zu
       
       KARLSRUHE taz | Sportvereine dürfen Funktionäre extremistischer Parteien
       ausschließen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht im Fall des
       Hamburger NPD-Vorsitzenden Lennart Schwarzbach. Schwarzbach ist seit 2016
       Vorsitzender der rechtsextremistischen NPD in Hamburg. Die [1][Partei
       entging 2017 nur deshalb einem Verbot], weil sie seit dem Aufkommen der AfD
       bei Wahlen keine Rolle mehr spielt.
       
       Seit 2015 war Schwarzbach Mitglied im TuS Appen, einem Verein im Kreis
       Pinneberg im Hamburger Umland. Der heute rund 32-Jährige lebte in Appen bei
       seiner Großmutter und trat dem Verein bei, um Fußball zu spielen. Der
       Verein wusste zunächst nichts von Schwarzbachs NPD-Aktivitäten. „Als die
       Fußballmannschaft durch den Ort gelaufen ist, konnten sie im Wohnzimmer die
       Reichskriegsflagge sehen. Dann haben die Fußballer den Antrag gestellt, ihn
       auszuschließen“, zitierte ein Radiosender den Vereinsvorsitzenden Wilfried
       Diekert.
       
       Nachdem erste Ausschlussversuche in den Jahren 2015 und 2016 gescheitert
       waren, ging der TuS Appen planmäßiger vor und änderte zunächst die
       Vereinssatzung. „Grundlage der Vereinsarbeit ist das Bekenntnis aller
       Mitglieder des Vereins zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, heißt
       es nun in Paragraf 2. Und weiter: „Mitglieder von extremistischen
       Organisationen gleich welcher politischen Ausrichtung, sowie Mitglieder
       rassistisch und fremdenfeindlich organisierter Organisationen oder
       religiöser Gruppierungen, wie z.B. der NPD und ihre Landesverbände, können
       nicht Mitglied des Vereins werden.“
       
       Auf dieser Grundlage wurde Schwarzbach erneut ausgeschlossen. Nachdem
       Klagen des NPD-Kaders vor den Gerichten in Schleswig-Holstein gescheitert
       waren, erhob er Verfassungsbeschwerde. Er sei aufgrund seiner politischen
       Einstellung diskriminiert worden.
       
       ## Schwarzbachs Klage wurde abgelehnt
       
       Doch eine mit drei Richter:innen besetzte Kammer des
       Bundesverfassungsgerichts lehnte Schwarzbachs Klage ab. Das Grundrecht der
       Vereinigungsfreiheit aus Artikel 9 des Grundgesetzes gewähre einem Verein
       „grundsätzlich das Recht, über die Aufnahme und den Ausschluss von
       Mitgliedern selbst zu bestimmen“. Wenn ein Verein wie der TuS Appen sich
       ausdrücklich gegen extremistische Mitglieder wehrt, sei das „nicht zu
       beanstanden“.
       
       Die Richter:innen erinnerten daran, dass die Grundrechte zunächst
       Abwehrrechte gegen den Staat sind. Ob und wieweit ein grundrechtliches
       Diskriminierungsverbot auch gegenüber Sportvereinen gilt, ließen sie offen.
       Denn selbst wenn es gälte, müsste es mit den Rechten des Vereins abgewogen
       werden. Jedenfalls sei bei einem NPD-Landesvorsitzenden der Ausschluss „mit
       grundrechtlichen Wertungen“ vereinbar, so das Bundesverfassungsgericht.
       (Az.: 1 BvR 187/21)
       
       2019 scheiterte der [2][Ex-NPD-Parteivorsitzende Udo Voigt] in Karlsruhe
       aus ähnlichen Gründen mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen das Hausverbot
       eines Ferienhotels in Mecklenburg-Vorpommern.
       
       28 Feb 2023
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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