# taz.de -- Deutschlands Haltung zu Myanmar: Dauerhaft im Ausnahmezustand
       
       > In Myanmar löste die Militärherrschaft die Partei von Aung San Suu Kyi
       > auf. Deutschland täte gut daran, Ermittlungen gegen das Militär zu
       > unterstützen.
       
 (IMG) Bild: Aung San Suu Kyi und zahlreiche Personen der Wiederstandsbewegung sitzen weiter in Haft
       
       Die National League for Democracy (NLD) der Friedensnobelpreisträgerin Aung
       San Suu Kyi ist eine von mehreren demokratischen Parteien, [1][die vom
       Militär in Myanmar am 29. März aufgelöst wurde]. Sie hätten für eine
       Registrierung innerhalb von 90 Tagen mindestens 100.000 Mitglieder
       mobilisieren und innerhalb von 180 Tagen in mindestens der Hälfte der
       Gemeinden des Landes Parteibüros eröffnen müssen.
       
       In Myanmar herrscht jedoch seit dem Putschversuch des Militärs am 1.
       Februar 2021 der Ausnahmezustand. Das Militär annullierte die
       Parlamentswahlen vom November 2020 und setzte dem demokratischen
       Transformationsprozess des Landes ein jähes Ende.
       
       Das National Unity Government (NUG) formte sich als De-facto-Regierung des
       Landes, musste aber ins Exil flüchten. Bisher wurden 3.166 Zivilisten
       ermordet und fast 21.000 Menschen festgenommen, auch Aung San Suu Kyi
       selbst.
       
       Neben ihr sitzen bekannte PolitikerInnen, Intellektuelle und viele
       Jugendliche in Haft, die sich der landesweiten zivilen Widerstandsbewegung
       gegen das Militär angeschlossen hatten. Das NUG hatte die Parteien des
       Landes aufgerufen, sich nicht zu registrieren und die angesetzten Wahlen zu
       boykottieren. Die Generäle werden diese jedoch mit Gewalt durchsetzen, um
       sich zum Schein zu legitimieren.
       
       ## Zwischen Regierung und Terrorherrschaft unterscheiden
       
       Hierbei darf die internationale Gemeinschaft auf keinen Fall mitspielen.
       Deutschland sollte stattdessen sorgsam zwischen dem NUG als Regierung
       Myanmars und [2][der unrechtmäßigen Terrorherrschaft des Militärs]
       unterscheiden.
       
       Auch sollte die im Februar eingereichte Strafanzeige beim
       Generalbundesanwalt, Ermittlungen gegen das burmesische Militär aufgrund
       von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Genozid an
       den muslimischen Rohingya aufzunehmen, Gehör finden. Nachdem ein Verfahren
       vor dem Internationalen Gerichtshof gegen Myanmar anhängig ist, da unklar
       ist, wer das Land rechtmäßig vertritt, sollte die Möglichkeit, Anklage
       gegen die obersten Generäle vor dem Internationalen Strafgerichtshof zu
       erheben, verfolgt werden.
       
       31 Mar 2023
       
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 (DIR) Judith Beyer
       
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