# taz.de -- Geplante Krankenhausreform: Gutachten gegen Lauterbach
       
       > Ein Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die geplante Krankenhausreform
       > verfassungswidrig ist. Der Gesundheitsminister gibt sich gelassen.
       
 (IMG) Bild: Begrüßt es, dass die Länder Rechtsaspekte der Krankenhausreform prüfen ließen: Minister Lauterbach
       
       BERLIN taz | Drei LandesgesundheitsministerInnen legten am
       Donnerstag im [1][Streit über die Krankenhausreform] nach. Ein von ihnen
       beauftragtes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Vorschläge, die der
       Reform zugrunde liegen, verfassungswidrig sind. Gesundheitsminister Karl
       Lauterbach (SPD) sprach vom üblichen Gutachterstreit.
       
       Im Dezember legte eine vom Bundesgesundheitsministerium beauftragte
       ExpertInnenkommission [2][einen Vorschlag für eine Reform der
       Krankenhausvergütung] vor. Der Vorschlag beinhaltet nicht nur eine
       teilweise Abkehr von den seit Jahren kritisierten Fallpauschalen. Die
       Vergütung soll künftig außerdem an klare Qualitätsvorgaben geknüpft werden.
       
       Dafür sollen Krankenhäuser in Leistungsbereiche und Versorgungslevel
       eingestuft werden. Hintergrund der Reform sind [3][die Finanznot vieler
       Kliniken], der gravierende Personalmangel und die in Studien festgestellten
       Qualitätsunterschiede gerade bei aufwändigen Behandlungen.
       
       Einzelne Länder, allen voran Bayern, hatten direkt bei Bekanntwerden der
       Reformvorschläge kritisiert, dass die Kompetenzen der Länder
       verfassungswidrig beschnitten würden. Die GesundheitsministerInnen
       aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein – allesamt
       CDU/CSU-geführt – haben schließlich das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.
       
       ## AOK-Gutachten mit gegenteiligem Ergebnis
       
       Der Gutachter Ferdinand Wollenschläger, Rechtsprofessor an der Universität
       Augsburg, kam zu dem Schluss, dass die Vorschläge der Regierungskommission
       massive Auswirkungen auf die Krankenhausplanungskompetenz der Länder
       hätten. Der Gutachter empfiehlt, der Bund solle es bei einer reinen
       Vergütungsneurelegung belassen und weitergehende Reformen den Ländern
       überlassen. Selbst eine Formulierung von Rahmenvorgaben durch den Bund sei
       mit verfassungsrechtlichen Risiken behaftet.
       
       „Der Bund ist in dieser Frage einfach übergriffig gegenüber den Ländern“,
       sagte Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bei
       der Vorstellung des Gutachtens. Sein Ministerium habe selbst in den
       vergangenen drei Jahren eine Krankenhausreform erarbeitet, so Laumann, an
       der sich der Bund hätte besser orientieren sollen. Es sei „unverhandelbar,
       dass die Länder entscheiden, wo welche Versorgung vorgehalten wird“, sagte
       Klaus Holetschek aus Bayern, wo sich die CSU aktuell im Wahlkampf befindet.
       
       Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU)
       betonte: „Wir sind heute nicht hier, weil wir die Krankenhausreform
       verhindern wollen.“ Dass sie auf der Planungskompetenz der Länder
       beharrten, habe nicht nur juristische Gründe, sondern auch inhaltliche. Die
       regionalen Unterschiede – etwa zwischen dünn besiedelten Flächenstaaten und
       Stadtstaaten – würden ein länderspezifisches Vorgehen notwendig machen.
       
       Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßte es, dass die Länder
       rechtliche Aspekte der Reform prüfen ließen. „Das vorgelegte
       Rechtsgutachten befasst sich aber mit überholten Reformplänen der
       Krankenhausreform und wird von anderen Gutachtern auch so nicht bestätigt.“
       Ein von der AOK beauftragtes Gutachten war zu einem gegenteiligen Ergebnis
       gekommen.
       
       Tom Bschor, Leiter der Regierungskommission, die die Reformpläne erarbeitet
       hatte, sagte auf taz-Anfrage, dass im aktuellen Ausarbeitungsprozess der
       Bund und „im Grunde alle Länder“ konstruktiv zusammenarbeiteten und das
       Ergebnis noch gar nicht feststünde.
       
       Ein Gesetzentwurf zur Reform der Krankenhausvergütung soll laut
       Gesundheitsminister Lauterbach bis zum Sommer vorliegen.
       
       20 Apr 2023
       
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