# taz.de -- Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: „Nicht realisierbar“
       
       > Der Rechtsanspruch für Ganztagsbetreuung an Grundschulen soll ab 2026
       > gelten. Kommunen fordern, das in bereits überlasteten Regionen zu
       > verschieben.
       
 (IMG) Bild: Grundschule und Ganzstagsbetreuung? Bei Fachkräftemangel schwer umsetzbar
       
       BERLIN dpa | Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht den beschlossenen
       Rechtsanspruch auf [1][Ganztagsbetreuung an Grundschulen] in Gefahr. Er
       wird ab 2026 stufenweise eingeführt.
       
       „Bis zum Jahr 2030 müssten die Kommunen mindestens 600.000 Ganztagsplätze
       zusätzlich schaffen, was allein aufgrund der angespannten Personalsituation
       im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher nicht realisierbar sein wird“,
       sagte Geschäftsführer Gerd Landsberg der Augsburger Allgemeinen.
       
       Ihm zufolge wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung weder mit dem
       schrittweisen Beginn 2026 noch 2030 flächendeckend umzusetzen sein. Er
       forderte daher, dass das Inkrafttreten verschoben und zumindest in Regionen
       ausgesetzt wird, in denen der Rechtsanspruch nicht erfüllt werden kann.
       
       Landsbergs Warnung kommt zum Beginn der zweitägigen
       Kultusministerkonferenz, die von diesem Donnerstag an in Berlin tagt. Bei
       den regelmäßigen Treffen der Minister und Senatoren für Bildung,
       Wissenschaft und Kultus stimmen die Bundesländer ihre Bildungspolitik
       untereinander ab.
       
       ## Vorwürfe bringen nicht weiter
       
       Die Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, Ulrike Bahr (SPD),
       lehnte eine Verschiebung ab. Sie wäre nicht nur ein familienpolitisches
       Armutszeugnis, sondern vor dem [2][Hintergrund des Fachkräftemangels] auch
       ein verheerendes Signal für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sagte
       sie. Der Rechtsanspruch sei bereits um ein Jahr nach hinten geschoben
       worden. Er sieht vor, dass [3][bundesweit alle Kinder], die ab dem
       Schuljahr 2026/2027 eingeschult werden, für die ersten vier Jahre in der
       Schule Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommen sollen.
       
       Der Bund habe über dreieinhalb Milliarden Euro für Investitionen
       bereitgestellt und eine Beteiligung an den Betriebskosten zugesagt, sagte
       Bahr. Nun müssten die Länder dafür sorgen, dass das Geld bei den
       Grundschulen ankomme. „Kommunen, Länder und der Bund müssen jetzt bei der
       Umsetzung des Rechtsanspruchs in die Pötte kommen und gemeinsam
       pragmatische Lösungen finden, anstatt gegenseitig Vorwürfe hin- und
       herzuschieben.“
       
       22 Jun 2023
       
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