# taz.de -- Rüstungsexporte über den Hamburger Hafen: Kein Tor zur friedlichen Welt
       
       > Gegen den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern im Hamburger Hafen:
       > Das Landesverfassungsgericht verhandelt am Mittwoch über die
       > Volksinitiative.
       
 (IMG) Bild: „Ruf der Ungeborenen“: Performance auf der Auftaktveranstaltung der Volksinitiative
       
       HAMBURG taz | Das Hamburgische Verfassungsgericht verhandelt heute über das
       [1][„Volksbegehren gegen den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern über
       den Hamburger Hafen“]. Der Senat hatte das Gericht gebeten, über die
       verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Volksbegehrens zu entscheiden. Die
       Verhandlung, die im Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts
       stattfinden wird, beginnt um 11.30 Uhr.
       
       Das Volksbegehren geht auf die „Volksinitiative gegen den Transport und
       Umschlag von Rüstungsgütern über den Hamburger Hafen“ zurück, die im März
       2021 gestartet wurde. Die Initiative forderte, dass der Senat und die
       Bürgerschaft innerhalb eines Jahres eine Rechtsgrundlage schaffen, die den
       Transport und Umschlag von Rüstungsgütern über den Hamburger Hafen
       verbietet.
       
       Zusätzlich sollten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um dieses
       Verbot umzusetzen. Die Initiative erhielt die erforderliche Anzahl von über
       10.000 Unterschriften.
       
       Die Hamburgische Bürgerschaft war jedoch nicht bereit, einen Beschluss zu
       verabschieden, der der Vorlage der Volksinitiative entsprach. Daraufhin
       beantragten die Initiator*innen im April 2022 die Durchführung eines
       Volksbegehrens. Der Senat rief daraufhin das Hamburgische
       Verfassungsgericht an: Es solle feststellen, dass das Volksbegehren nicht
       durchgeführt werden darf. Bis eine Entscheidung vom Gericht in dem
       Verfahren getroffen ist, ruht das Volksbegehren.
       
       ## Ausschließliche Zuständigkeit des Bundes?
       
       Der Senat argumentiert, dass das Volksbegehren mit höherrangigem Recht
       unvereinbar sei und die Grenzen der Hamburgischen Verfassung überschreite.
       Nach Ansicht des Senats fehlt es der Freien und Hansestadt Hamburg bereits
       an der Gesetzgebungskompetenz in Bezug auf den Transport und Umschlag von
       Rüstungsgütern. Diese Thematik falle in die ausschließliche Zuständigkeit
       des Bundes.
       
       Der Senat argumentiert darüber hinaus, dass die Volksinitiative gegen den
       Grundsatz des bundesfreundlichen Verhaltens verstoße. Dieser verlangt von
       den Ländern, dass sie ihre Zuständigkeiten so handhaben, dass sie nicht mit
       vorrangigen Bundeszuständigkeiten kollidieren.
       
       Die Initiator*innen des Volksbegehrens hingegen betonen, dass das
       Verbot des Transports und Umschlags von Rüstungsgütern über den Hamburger
       Hafen der Präambel der Hamburger Verfassung folgt: Die Stadt „will im
       Geiste des Friedens eine Mittlerin zwischen allen Erdteilen und Völkern der
       Welt sein“, heißt es dort. Sie argumentieren, dass es nicht um die
       Verabschiedung eines Gesetzes gehe und daher die Frage der
       Gesetzgebungskompetenz im Verhältnis zum Bund nicht relevant sei.
       
       Vielmehr sollten Senat und Bürgerschaft eine rechtliche Grundlage für das
       Verbot schaffen, die auch in Form einer untergesetzlichen Regelung wie
       einer Satzung oder Allgemeinverfügung umgesetzt werden könne. Im Rahmen der
       Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern stehe es den Ländern
       grundsätzlich frei, ihre Häfen eigenständig zu regeln.
       
       ## Profite der Rüstungskonzerne umschichten
       
       Parallel zur Verhandlung vor dem Verfassungsgericht hat [2][eine Gruppe von
       Unterstützer*innen des Volksbegehrens] einen offenen Brief an die
       Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft veröffentlicht. Sie kritisieren
       die Profite, die Rüstungsfirmen aus den weltweiten kriegerischen
       Auseinandersetzungen ziehen, und fordern eine Umschichtung der
       Staatsausgaben von der Rüstungsindustrie hin zu den sozialen Bedürfnissen
       der Bevölkerung.
       
       „Mit der Volksinitiative gegen den Transport und Umschlag von
       Rüstungsgütern bringen wir das Interesse der Bevölkerung zum Ausdruck“,
       sagt Ulrike Schirrmann von der Volksinitiative. „Nur zivil können die
       weltweiten Konflikte diplomatisch gelöst und dringend notwendige soziale
       Verbesserungen erwirkt werden.“
       
       Die Unterzeichner*innen des offenen Briefs sehen in der Schließung des
       Hafens für die Rüstungsindustrie einen wichtigen Schritt, den Vereinten
       Nationen zu helfen, ihre Ziele in den Bereichen Nachhaltigkeit,
       Armutsbekämpfung, Klima- und Artenschutz sowie Frieden zu fördern.
       
       Sie argumentieren, dass [3][Hamburg als Welthafenstadt] eine besondere
       Verantwortung habe. Die Unterstützer*innen des Volksbegehrens betonen
       die Notwendigkeit, die Rüstungsindustrie und damit einhergehende
       Rüstungsexporte über den Hamburger Hafen zu stoppen, um weltweit eine
       friedlichere und gerechtere Entwicklung zu ermöglichen.
       
       Welcher Argumentation das Hamburgische Verfassungsgericht folgen wird,
       bleibt nach der heutigen Verhandlung offen: Eine Urteilsverkündung wird für
       September 2023 erwartet.
       
       12 Jul 2023
       
       ## LINKS
       
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